Und ja, es ist der RV, den auch andere User hier schon benannt haben.
Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
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geschrieben 1336592965000Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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geschrieben 1336593880000
Ja, es handelt sich um den dicken RV.
Nochmals: Der Fehler wurde laut Einschreibebrief am 02.05 im System entdeckt. Am 03.05. habe ich erneut eine Buchungsbestätigung per Email erhalten!
Ehrlich: Ich war mir so sicher das die Reise klar geht und habe die Buchungsoption (eine ganz andere Reise) daraufhin storniert!
Also wenn man sich nicht auf eine Rechnung und Bestätigung verlassen kann dann... (das Wort muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: BESTÄTIGUNG!
Aber der RV und Holghino sehen das leider anders und für die ist das Luft und jederzeit ja kündbar! Schade wenn es wirklich so ist!
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geschrieben 1336594208000
Danke für die Aufklärung.
Natürlich kann der Veranstalter nicht "jederzeit kündigen", ohne rechtlich dafür in Anspruch genommen zu werden.
Im vorliegenden Fall scheint er sich allerdings auf einen Erklärungsirrtum zu berufen, was weder bezüglich der genannten Preise noch inzwischen bekannter Hintergründe sehr "solide" erscheint. Auch das Ausbleiben eines alternativen Angebotes "wir können Ihnen hingegen die Reise zum Preis von XY€ anbieten" unterbleibt in scheinbar vielen (allen?) Fällen, da muss schon die Frage erlaubt sein: Ist es denn nun der Preis oder der Umstand, dass die gebuchte Bude noch gar keine Gäste empfangen kann?
Ich gebe offen zu, dass ich es entgegen meiner generellen Einstellung allmählich befürworte, dem Veranstalter in diesem Fall auf den Zahn zu fühlen ... das Ganze hat schon ein "G´schmäckle"!
Edit: Bitte nenne den Veranstalter und ggf. auch den Vermittler namentlich!
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1336594547000
Gestern Abend wurde im Hotelthread geschrieben, dass das Hotel bereits eröffnet ist, es Einladungen dazu gegeben hat, usw.
Bleibt die Preisgeschichte, die mir nicht wirklich einleuchtet...
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1336595453000
Es bleibt auch: Kein Alternativangebot.
Im Falle eines falsch eingepflegten Preises muss dieses erfolgen, wenn sich der Veranstalter auf einen Erklärungsirrtum berufen will.
Sehr merkwürdig, diese ganze Nummer!
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1336598140000
Hallo,
gebucht bei weg.de, RV ist BIGXtra.
Die haben mir definitiv kein Alternativangebot unterbreitet, lediglich 25 Euro pro Vollzahler bei einer erneuten Buchung bei BIGXtra (aus Kulanzgründen).
Das Hotel scheint offensichtlich tatsächlich eröffnet zu haben was am 01.05. bei meiner abendlichen Recherche und folgender Buchung nicht so offensichtlich war.
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geschrieben 1336599815000
... nicht jedoch explizit für eine Buchung in eben diesem Hotel zu einem Preis X?
Ein Angebot hat Namen und Daten, i.e. eine irgendwie geartete "Gutschrift" auf irgendwie geartete "künftige Buchungen" ist keines.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1336601800000
Auf eine Auskunft meines Anwalts muss ich ich leider noch zwei Tage warten.
Aber dann werde ich sehen was gehen kann und was nicht.
Der RV hat durch sein aufgeblähtes Schreiben mit Sicherheit bestimmt schon mal 90 % der betroffenen abgeschreckt und vom Hals. Was mit dem Rest (und zu den glücklichen gehöre ich noch) passiert sei abzuwarten.
Ich habe mir absolut nichts vorzuwerfen. Ich bin und war gegenüber BIGXtra stets korrekt, ehrlich und freundlich. Das kam zumal am Telefon von anderer Seite gaaaaanz anders rüber! Auf meine Fragen die ich gestellt habe (per Email und auch telefonisch) habe ich nie eine richtige und gezielte Antwort auf meine gezielt gestellte Frage bekommen. Stets nur: wir haben es geprüft und sie können da nichts machen. Die Anfechtung ist rechtens.
Ich hoffe es nicht!
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geschrieben 1336604138000
Danke für das Nennen von Onlinereisebüro und RV .
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geschrieben 1336612448000
Ich versuche mal eine Zusammenfassung wie ich die Sache bisher verstanden habe.
1. Es ist ein gueltiger Vertrag zustande gekommen. Denn sonst wuerde der RV ja nicht das BGB fuer eine Stornierung bemuehen.
2. Jeder Vertrag kann wegen Irrtums angefochten werden.
3. Die Anfechtung muss zeitnah erfolgen, was in diesem Fall offensichtlich zutrifft.
4. Bei Anfechtung wegen Irrtums muss die anfechtende Vertragspartei nachweisen warum sie den Vertrag so nie abgeschlossen haette. Typischerweise ist dies ein (erheblicher) Kalkulationsfehler oder Leistungszusagen die faktisch nicht erbracht werden koennen.
Ueberbuchungen oder zu spaet eroeffnende Hotels gehoeren da sicher nicht dazu.
5. Ich wuerde vom RV eine detailierte Erklaerung bzw. Begruendung fuer die Anfechtung wegen Irrtums fordern. Aber ich denke das wird dein RA ja wohl machen.