Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1336613621000

    @mkfpa

    Wo "bemüht der Veranstalter", der seine Stornierung zunächst überhaupt nicht begründet, "das BGB"?

    :?

    Tatsächlich ist im ersten Schritt auf Einhaltung des Vertrages zu bestehen, ggf. die Nichteinhaltung zu begründen und umgehend Nachbesserung zu verlangen.

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  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1336614209000

    Hier bemueht der Veranstalter das BGB

    @'Musikus1968' sagte:

    Hallo,

    Jetzt versucht der RV den bestehenden RV anzufechten, entspr. § 119 BGB.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1336616076000

    Ah, sorry ... überlesen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkfpa
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    Beiträge: 5690
    geschrieben 1336617813000

    Dafuer braucht es doch kein sorry. Musste doch selbst auch den Thread erst dreimal rauf und runter lesen :)

    Wobei ich voll bei dir bin was Einhaltung eines rechtsgueltigen Vertrages betrifft. ;)

  • Holginho
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    geschrieben 1336738074000

    @Musikus 1968:

    Was sagst Du eigentlich zu folgendem Fall?

    Du bietest im Internet Dein Auto zum Verkauf an, bemerkst aber nicht, das Du anstatt 13.000 €, 3.000 € als Preis in Dein Verkaufsangebot schreibst. Irgendein Konsument ist begeistert, kauft ...

    ...und Du bemerkst den Preisirrtum!

    "Sicher" verzichtest Du dann auf die kleine Lächerlichkeit von 10.000 € und gibst den Wagen für 3.000 € ab, oder?

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • papaya46
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    Beiträge: 1333
    geschrieben 1336743735000

    Hallo @Holginho,

    da hast Du vollkommen recht , aber... spätestens bei der Bestätigung/ Rechnung muss ich wohl den offenkundigen Irrtum erkennen.

    mfG.

    ***suum cuique***
  • Holginho
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    geschrieben 1336744241000

    Grundsätzlich richtig...

    ...aber was ist, wenn das 2 parallel laufende Systeme sind, die erst später wieder zusammenfinden?

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Musikus1968
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    Beiträge: 18
    geschrieben 1336766669000

    Hallo,

    grundsätzlich gebe ich dir ja Recht und es ist auch gut dass man offensichtliche Fehler mit Hilfe des §119 wieder berreinigen kann.

    Aber: Der RV hatte die Möglichkeit gehabt mein Angebot erst gar nicht anzunehmen! Er hat es aber getan und mir eine Bestätigung/Rechnung geschickt.

    OK, du sagst, ein unabhängiges PC-System hat die Rechnung an mich rausgeschickt. Bis hier hin hätte ich ehrlich gesagt sogar noch Verständnis!

    Wie ich geschrieben habe: Der RV schreibt in seiner Anfechtung, dass er am 02.05. den Fehler im System entdeckt hat. Am 03.05. schickt er mir erneut eine Bestätigung/Rechnung (und ich wiederhole, ohne jegliche Aufforderung bzw. Kontakt meinerseits).

    Ich habe mich zu 100% auf die Bestätigung(en) verlassen und habe die Option auf eine völlig andere Reisedie ich in einem Reisebüro vor Ort storniert. Darüberhinaus habe ich zeitgleich einen Arbeitsauftrag angenommen so dass ich jetzt vom Reisezeitraum bei einer neuen Buchung sehr eingeschränkt bin. Die gleiche Reise würde mich jetzt extrem mehr kosten!

    Also wenn ich jemanden 2 x etwas bestätige und dann noch zu einem Zeitpunkt wo mir der Fehler offensichtlich bekannt war, hast du dann immer noch Verständnis dafür? Wenn ja dann arbeitest du für den RV ;).

    Dementsprechend wäre ich der leidtragende und bleibe auf allen Kosten sitzen.

    Sorry, aber das geht absolut gegen jeden Rechtsverstand!

  • Holginho
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    geschrieben 1336767085000

    Ja, habe ich...und hättest Du auch, wenn Du die Abläufe kennen würdest.

    Und nein, ich arbeite weder für diesen noch für einen anderen RV - und bekomme auch keinerlei Provisionszahlungen aufgrund "passender" Beiträge :P

    Und auch wenn ich Dich jetzt "verärgere": Der RV kann nichts dafür (und kann auch nicht entsprechend haftbar gemacht werden) wenn Du einen Arbeitsauftrag annimmst und/oder eine andere Reise stornierst...das sind völlig von einander zu trennende Vorgänge.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
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    geschrieben 1336769582000

    Zu trennende Ansprüche sind es in der Tat und jedwedes persönliche "Schicksal" muss sich einer generelllen Struktur unterwerfen - es sei denn, im Rahmen der Kulanz sprechen Herzen.

    Hier ist jedoch weder der Preis erkennbar absurd, noch handelt es sich um ein "Einzelschicksal" ...

    Mit Fokus auf "Vertrag und dessen Einhaltung" argumentiert man allerdings ausreichend, die "Nebenkriegsschauplätze" sind bedauerlicher Weise nicht besonders relevant.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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