Hallo,
grundsätzlich gebe ich dir ja Recht und es ist auch gut dass man offensichtliche Fehler mit Hilfe des §119 wieder berreinigen kann.
Aber: Der RV hatte die Möglichkeit gehabt mein Angebot erst gar nicht anzunehmen! Er hat es aber getan und mir eine Bestätigung/Rechnung geschickt.
OK, du sagst, ein unabhängiges PC-System hat die Rechnung an mich rausgeschickt. Bis hier hin hätte ich ehrlich gesagt sogar noch Verständnis!
Wie ich geschrieben habe: Der RV schreibt in seiner Anfechtung, dass er am 02.05. den Fehler im System entdeckt hat. Am 03.05. schickt er mir erneut eine Bestätigung/Rechnung (und ich wiederhole, ohne jegliche Aufforderung bzw. Kontakt meinerseits).
Ich habe mich zu 100% auf die Bestätigung(en) verlassen und habe die Option auf eine völlig andere Reisedie ich in einem Reisebüro vor Ort storniert. Darüberhinaus habe ich zeitgleich einen Arbeitsauftrag angenommen so dass ich jetzt vom Reisezeitraum bei einer neuen Buchung sehr eingeschränkt bin. Die gleiche Reise würde mich jetzt extrem mehr kosten!
Also wenn ich jemanden 2 x etwas bestätige und dann noch zu einem Zeitpunkt wo mir der Fehler offensichtlich bekannt war, hast du dann immer noch Verständnis dafür? Wenn ja dann arbeitest du für den RV .
Dementsprechend wäre ich der leidtragende und bleibe auf allen Kosten sitzen.
Sorry, aber das geht absolut gegen jeden Rechtsverstand!