Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

  • Musikus1968
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    geschrieben 1336771582000

    Und auch wenn ich Dich jetzt "verärgere": Der RV kann nichts dafür (und kann auch nicht entsprechend haftbar gemacht werden)

    Also, das ist ja geil: Der RV kann nichts dafür. Also er kann nichts dafür das er selbst Buchungsbestätigungen rausschickt. Also so einen Schwachsinn habe ich ja noch nie gehört! Demnach ist eine Buchungsbestätigung nichts wert und hat keine Relevanz (zumindest nicht für den RV, es sei denn der Kunde möchte irgendwie aus dem Vertrag, dann gibts aber etwas auf die Finger).

    Hallo! Hier hat der RV schlichtweg seine Hausaufgaben nicht gemacht! Und das in meinem Fall mit Wissen!

    Wenn ich etwas unterschreibe dann bin ich mir bewußt was ich tu und mache und welche Konsequenzen es damit auf sich hat.

    Aber was rege ich mich hier auf, ich, du, wir entscheiden das nicht. Das machen andere.

    Das einzige was mich stört ist, dass ich irgend welche Probleme am Liebsten direkt löse und dies hier leider etwas dauert! Aber ich löse das Problem ja nicht, das macht eh wie ihr wisst mein Anwalt. Ich wollte ja nur mal eure Meinungen dazu wissen.

  • Musikus1968
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    geschrieben 1336771883000

    Holginho: Mein Frage konntest aber auch du nicht beantworten!

    Warum verschickt der RV trotz eigenem Wissen nochmals eine Buchungsbestätigung bzw. Rechnung?

    Auch ein ganz anderer Vorgang? Also da fehlt mir jegliches logisches Denken um das zu verstehen! Also wenn mir etwas ganz Wichtiges bekannt ist dann mach ich einen "Riegel" vor die ganze Sache und mache nicht so etwas wie es passiert ist!

    Zu deiner Info: Es gibt auch im BGB einen Paragraphen der Schadensersatzansprüche regelt!

  • vonschmeling
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    geschrieben 1336772663000

    Musikus1968:

    Warum verschickt der RV trotz eigenen Wissens nochmals eine Buchungsbestätigung bzw. Rechnung?

    Hätte er diesen Fehler nicht gemacht, müsste er sich jetzt nicht auf einen Erklärungsirrtum berufen.

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Aannaa
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    geschrieben 1342828777000

    Ich habe mir das alles hier teilweise durchgelesen. Also das kommt mir irgendwie bekannt vor... :D 

    Ich habe online eine Pauschal-Reise über ein Vermittlerportal bei TUI gebucht. Daraufhin auch eine Buchungsbestätigung bekommen (nicht Auftragsbestätigung!) Telefonisch teilte man mir auch mit, dass die Buchung "durch" sein, nur der Flug wäre nicht auf "ok". Heute, vier Tage später, der Storno ohne Begründung und ohne Gegenangebot. Telefonische Aukunft der Vermittlers: VERMUTLICH ein EDV-Fehler seitens der TUI.

    Jetzt muss ich dazu sagen, die Pauschalreise gab es zu einem vergleichbaren Preis auch in Kombination mit anderen Hotels, Reisezeiträumen und Reisedauer. UND diese Angebote sind nun schon seit vier Tagen verfügbar und auch buchbar (auch direkt über die TUI-Seite). 

    Unter diesen Umständen sehe ich das so, dass ich einen Anspruch auf die gebuchte und bestätigte Reise habe und dass es sich NICHT um einen EDV-Fehler handelt. Man braucht doch keine vier/ fünf Tage um einen EDV-Fehler zu beheben oder diese Angebote zu sperren?!

    Ich würde gerne eure Meinung dazu wissen. Vielen Dank schon mal im Voraus. :)

    LG

  • Kourion
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    geschrieben 1342864719000

    @Aannaa

    Hi,

    da die Antwort des Vermittlers lautete: "vermutlich ein EDV-Fehler" - allerding auch "Flüge nicht ok" :? , würde ich, um die Vermutungen aufzuklären / aus dem Weg zu räumen, nicht den Vermittler sondern den RV, also TUI, direkt kontaktieren.

    TUI ist dein Vertragspartner, nicht der Vermittler. Konkrete Auskünfte kannst du m. E. nur dort erhalten - dito was ev. Gegenangebote betrifft.

    Zu dem Zeitpunkt, wann ein EDV-Fehler dem Kunden zur Kenntnis gebracht werden muss: Ich meine, die Zeitspanne wäre bis 14 Tage nach der Buchung. Ist auch in diesem Thread nachzulesen.

    Zu - warum gibt es die entsprechenden Angebote immer noch im Netz: Kann ich dir leider nicht sagen, kommt aber immer wieder mal vor und gewiss nicht nur bei TUI-Angeboten.

    Dazu: Ist genau diese / deine Reise auch weiterhin buchbar ? Oder nur die von dir angesprochenen "in Kombinationen mit..." usw. ?

    In diesem Zusammenhang wäre es für die Leser hier interessant, um welches Hotel es sich handelt. Es wäre nett, wenn du es benennen würdest, dann könnte man die Sache besser nachvollziehen... auch im Hinblick auf "vergleichbaren Preis", usw. - wobei es bei den Angeboten schon um eben dein Hotel / deinen Reisezeitraum / deine Reisedauer und deinen Abflughafen gehen sollte.  ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Aannaa
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    geschrieben 1342889210000

    Reiseziel: Peking

    Hotel: Holiday Inn Central Plaza

    Zeitraum: 29.03.-03.04.13

    Preis: 256,-€ (ja, ich weiß sehr günstig)

    ABER die Frage ist die, ob sich TUI noch auf ein Preisfehler / EDV-Fehler berufen kann, obwohl genau dieses Angebot auch Tage später noch Verfügbar war und noch vergeichbare Angebote. Ich finde es auch sehr verdächtig, dass der "Fehler" eine so lange Zeit nicht behoben wurde. (am Buchungstag habe ich auch mit der TUI telefoniert, d.h. die wussten auch davon) 

    Die Sache mit Anfechtung wg. Irrtum ist schon klar, aber wenn's ein Irrtum ist, dann wird dieser Fehler doch umgehend beseitigt + Schreibfehler kann es doch nicht bei (fast) allen  angebotenen Hotels und auch noch zu verschiedenen Zeiträumen geben?! 

    Lt. TUI ist der Vermittler mein Ansprechpartner und die könnten gar nicht in meine Buchung reinschauen. Klingt auch für mich unglaubwürdig, aber ich komme bei der TUI-Hotline nicht weiter.

  • Kourion
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    geschrieben 1342897580000

    @Aannaa

    Keine Ahnung, warum der Fehler nicht umgehend behoben wurde.

    Aber es gibt bezügl. der Anfechtung wegen EDV-Irrtums eine Frist und die ist - Bescheid erfolgte 4 Tage nach der Buchung - eingehalten worden.

    Neu ist jetzt allerdings in deinem letzten Posting, dass du schon am Buchungstag mit TUI telefoniert hast. Warum ? Wegen des extrem niedrigen Preises ?

    Und hast du die Sache schon zu diesem Zeitpunkt erfahren ?

    Bisher ging aus deinen Postings hervor (siehe auch RV-Forum), dass du die entsprechende Mitteilung über den Vermittler erhalten hast. Aber egal... 

    "Verdächtig" muss dir allerdings an dieser Sache nichts erscheinen, denn TUI hat nicht das Geringste dabei verdient, da der RV die Buchung selbst stornieren

    musste. ;)

    Und ja, es war / ist sehr günstig... äußerst günstig - na ja, sozusagen geschenkt. :D

    War doch mit Flug, nicht wahr ? Und damit war lt. Vermittler was nicht OK, ja ? :D

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  • Aannaa
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    geschrieben 1342900897000

    Danke für die Antworten. :) 

    Wär auch zu schön gewesen für den Preis. 

    LG

  • Kourion
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    geschrieben 1342901686000

    @Aannaa

    Viel Glück bei der nächsten Buchung... und natürlich - schönen Urlaub.  :D  ;)

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  • eisenbahnlukas
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    geschrieben 1343231907000

    Bei mir ist auch der gleiche Fall habe Reise am 18.07.2012 bei opodo eine Reise mit TUI nach Punta Cana gebucht Buchungsbestätigung auch erhalten über die Leistungen (REISEBUCHUNG Reiseveranstalter: TUI Deutschland GmbH Vorgangsnummer: XXXXX Reiseziel: Dom. Republik - Osten Flüge: Düsseldorf - Punta Cana - Düsseldorf Hinreise: Di. 02.10.2012 Rückreise: Di. 16.10.2012 Hotel: Occidental Grand Punta Cana Unterbringung: 1 Deluxe Klimaanlage,Bad,Balkon, Zug zum Flug,Verpflegung: mit All Inclusive Gesamtreisepreis: 629 Euro ) Der Preis ist schon recht günstig die Anzahlung wurde auch schon per Lastschrift eingezogen bis jetzt aber noch keine Reisebestätigung erhalten.Mal schauen ob es was wird oder von TUI storniert wird :(

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