Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

  • HC-Mitglied65311
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    geschrieben 1391519846000

    Hallo Roland4,

    ich bin keine Rechtsexpertin, aber habe durchaus einige "Reisefälle" mit meinem Anwalt besprochen. Daher kenne ich mich ein wenig aus ;)

    Falls man den Schaden darin sieht, dass man nach der Stornierung kein vergleichbares Reiseangebot mehr erhält, wird man das sicherlich nachweisen müssen.

    Das heißt, man müsste sich täglich alle vergleichbaren Angebote ausdrucken, um wirklich dies zu beweisen! Das ist schier unmöglich, meiner Meinung nach.

  • Mam62
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    geschrieben 1391520145000

    Na, wenn die Gesetze und die Rechtssprechung immer nach dem Empfinden des Verbrauchers gehen würden, dann wären unsere Gerichte noch überlasteter und so manches noch unübersichtlicher für den Konsumenten.

    Vielleicht wäre es aber hilfreich, wenn sich mehr Verbraucher mal wirklich als mündig erwiesen und sich vorher informierten, über das was einen Vertrag ausmacht und was die Konsequenzen aus ihren Vertragsschlüssen sein könnten. Und nicht immer nur auf ihrer falschen Vermutung und meist völlig überzogenen Erwartung - selbstverständlich immer nur dann wenn es um ihren eigenen Vorteil geht - beharrten....

  • Malini
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    geschrieben 1391520357000

    Roland4:

    Aber wenn ich z.B. Anfang November eine Reise für den Mai buche und diese wird dann im April angefochten, dann sieht es anders aus.

    Unabhängig vom Schadensersatz: Meines Erachtens stellt sich bei o. g. zeitl. Abläufen auch die Frage, ob der RV nach § 121 den Vertrag "unverzüglich" angefochten hat...  :question:

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  • Mam62
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    geschrieben 1391520545000

    Es gibt aber kein Recht auf ein vergleichbares Reiseangebot. Das ist eben ein mittelbarer "Schaden", wenn man es überhaupt so bezeichnen möchte.

    Setzt Euch doch einfach mal auf die andere Seite. Nehmen wir das Autobeispiel nochmal. Da hat einer irrtümlich das Komma falsch gesetzt und nun sollt Ihr Euren 20.000 Euro Oldtimer für 200 verkaufen? Und? Würdet Ihr?

    Oder wenn Ihr eine Anonce drin habt, ein Interessant ruft an und der Wagen in der Zwischenzeit vom Hausdach des Nachbarn getroffen wurde? Würdet Ihr dem Käufer ein anderes, evtl teureres Autor kaufen? Na? Was ist mit seinem Empfinden?

  • Roland4
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    geschrieben 1391520598000

    @Malini

    Unverzüglich, nachdem der Veranstalter den Fehler bemerkt hat. Etwas anderes verlangt das Gesetzt ja nicht. Und das kann halt auch im April oder gar einen Tag vor dem Abflug sein.

  • Roland4
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    geschrieben 1391520764000

    @Mam62: wenn sich der Interessent wenige Tage nach meinem Inserat meldet und mir die besagten 200 Euro geben will, dann natürlich nicht. Aber wenn mir es erst 4 Monate später auffällt ....

  • Mam62
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    geschrieben 1391520800000

    Stell ich mir noch schwieriger vor, nachzuweisen, dass er den Fehler bereits früher erkannt hat oder erkennen hätte müssen.

    Das dürfte mehr Geld verschlingen als der Aufpreis für die Reise. Und es dürfte auch einiges an Zeit ins Land gehen....

    Du verkaufst also Dein Auto nach vier Monaten für 200 €. Ja?

  • Malini
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    geschrieben 1391521133000

    Mam62,

    hast recht - die Beweislast liegt beim Anfechtungsgegner...

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • Roland4
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    geschrieben 1391521190000

    Wenn ich nach vier Monaten immer noch nicht gemerkt hätte, daß 200 Euro nicht hinhaut (obwohl ich einen Vertrag über diesen Preis unterschrieben habe): ja, dann müßte ich wohl.

    Aber der Vergleich hinkt irgendwie (wie die meisten Vergleiche).

  • Mam62
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    geschrieben 1391521707000

    Klar hinkt er, weil Du sicher nicht 1000e von Autos jede Woche verkaufst und Dich dazu automatisierter Prozesse zur Erstellung von Angeboten, Bestätigungen und zur Zahlungsabwicklung bedienst. Und genau daher kann so ein Fehler lange unentdeckt bleiben, weil der Computer eben nur vergleichen kann, ob der Herr Roland denn auch den Preis bezahlt hat, der im System vorgegeben ist.

    Meine Frage ging aber dahin, ob Du, wenn sich erst nach 4 Monaten überhaupt ein Interessent melden würde, auch zu 200 € verkaufen würdest, weil Du den Fehler möglicherweise erst dann erkennen kannst....

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