Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

  • Roland4
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    geschrieben 1391521835000

    Nein, würde ich nicht, da ja noch kein Vertrag geschlossen wurde.

    Aber lass uns bitte den Autokauf-Vergleich damit beenden, wozu damit weitere Seiten füllen.

  • Mam62
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    geschrieben 1391522073000

    Und wenn irrtümlich der falsche Preis eingegeben wurde, und der Anbieter den Vertrag anficht weil er eine falsche Willenserklärung abgegeben hat, ist eben auch kein wirksamer Vertrag zustandegekommen.

  • Sonnenkind5578
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    geschrieben 1391522569000

    Unabhängig von der Rechtslage, @Mam da bist Du völlig im Recht.... aber trotzdem kann ich verstehen, wenn man im Nov. für 600 Euro eine Reise bucht ( weils eben im Budget liegt ) und im Februar heißt es dann...sorry is nicht,kostet 250 Euro mehr p.P. und Du jetzt in der Zwickmühle bist - Du willst in Urlaub  hast aber die 250 E's nicht - suchst und siehst Frühbucher z.B. is nicht mehr und unter den nun verlangten 850 E's p.P ist nichts mehr zu finden ; allerdings wäre das im November noch möglich gewesen, wenn dem VA dann der Fehler aufgefallen wäre....dann ist das schon sehr ärgerlich,und als Verbraucher versuchst Du natürlich schon alles mögliche,um den Urlaub noch wahrnehmen zu können....

  • Mam62
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    geschrieben 1391523116000

    Klar ists ärgerlich, aber ist es nicht genauso ärgerlich, wenn Dien Lieblingssofa drei Tage nach  Abschluss des Vertrags deutlich reduziert in der Werbung steht? Nur da regt sich fast niemand auf und behauptet das sei unrechtmäßig.

    Und man kann ja dann immer noch Urlaub machen, halt möglicherweise 2 Tage kürzer oder in einem Hotel mit weniger Leistung/Beliebtheitsgrad. Das ist halt ganz normales Risiko bei einem Vertragsschluss und kommt eh nicht so wahnsinnig oft vor. Selber möchte man doch auch in so einem Fall geschützt sein....

  • vonschmeling
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    geschrieben 1391523524000

    @sonnenkind

    Die betreffende Reise soll im Juni stattfinden, wurde am 23.1. gebucht und jetzt der Preis bestritten. Es ist nicht anzunehmen, dass sich seit einer Woche dramatische Änderungen am Markt ergeben haben und man dadurch einen Schaden erlitten hätte.

    Ebenfalls ist das von dir beschriebene Szenario nicht sehr plausibel, da schon die von Chriwi beschriebenen 2Monate+ außergewöhnlich lang für die Entdeckung sind, dass ein Hotel zu einem Bruchteil des regulären Preises angeboten wird.

    In den beiden aktuell hier beschriebenen Fällen besteht jedenfalls kein Anspruch auf mehr als die Erstattung des bereits Erlangten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sonnenkind5578
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    geschrieben 1391523979000

    Ok @Mam...das kommt dann wohl auf den Käufer an...ich wrde da auflaufen,und ganz sicher die ''Kulanz'' des Sofaverkäufers ausreizen... und klar kann man immer noch Urlaub machen,aber nicht wie ursprünglich geplant....klar kommts nicht oft vor.... und wenn dann...is klar wie gesagt,man versucht halt eben alles raus zu holen was geht....

  • HC-Mitglied65311
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    Beiträge: 315
    geschrieben 1391524432000

    Nunja, es mag ja richtig und nachvollziebar sein, was du schreibst Mama62 .

    Doch grundsätzlich würde ich auch von einem RV Abstand nehmen, der mir eine Reise wegen Preisirrtums storniert, vor allem, wenn ich bereits angezahlt oder bezahlt habe.

    (Eben weil ich um die Problematik der Schadensersatzsanspruches weiß und die Stunden die man als Reisesuchender im Internet verbracht hat, zahlt einem ja auch keiner  :? ).

    Grundsätzlich wäre es dann natürlich vom RV wünschenswert und löblich, direkt alternative preislich annähernd vergleichbare Reisen anzubieten, entgegenzukommen oder eben im Falle von einem verursachten nachvollziehbaren Schaden, diesem auch dem Kunden umgehend auszugleichen.

  • chriwi
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    geschrieben 1391526705000

    Sonnenkind5578:

    ...ich wrde da auflaufen,und ganz sicher die ''Kulanz'' des Sofaverkäufers ausreizen...

    In meinem aktuellen Fall besteht die Kulanz darin, dass mir der Sofavermittler (Holidaycheck) einen 50 Euro Reisegutschein zukommen lässt. Der Sofaverkäufer (Thomas Cook's Erben) beruft sich auf die gültige Rechtslage.

    Ich bedanke mich an dieser Stelle für die sachdienlichen Informationen, seelischen Beistand brauch ich nicht, im Gegensatz zu manch anderem hier. ;)

    Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!! Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.
  • Sonnenkind5578
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    geschrieben 1391528770000

    Sorry @ Chriwi...ich musste jetzt doch nochmal ein paar Seiten zurück... @vs hat mich etwas verwirrt, ich hatte Deine Daten im Kopf und bezog sie aber leider auf den Beitrag nach Deinem Post .... und deshalb hatte ich zumindest nicht die Absicht Dir moralischen Beistand zu leisten, sondern bezog mich auf den Post von @Mam , dass beim Sofakauf mit Preis''irrung'' niemand was sagen würde....und da fängst an ....  ;)

  • chriwi
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    Beiträge: 22480
    geschrieben 1391529256000

    @Sonnenkind: Ich bezog mich in meinem letzten Beitrag nicht nur auf meinen, sondern auf beide hier aktuell diskutierte Fälle, und wollte nur zum Ausdruck bringen, dass das ganze Gesülze nichts bringt, wenn es eine eindeutige Rechtslage gibt.

    Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!! Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.
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