Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

  • vonschmeling
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    geschrieben 1391538049000

    Um ehrlich zu sein kann ich nicht erkennen besondere "Verwirrung" gestiftet zu haben, sonnenkind ...

    ;)

    Es ist auch nicht so, dass - trotz zuweilen sehr eng getakteter Aktualisierungen - die Anfechtung wegen Erklärungsirrtums legion wäre, das passiert höchst selten.

    Selbstverständlich kann man den Veranstalter sodann schneiden - das wird er aber billigend inkauf nehmen, und nicht etwa zum Anlass, etwas für 200€ zu verkaufen wofür er eigentlich 1000€ haben wollte. Man erreicht damit ergo überhaupt nichts, zudem betrifft das Risiko quasi alle Anbieter gleichermaßen und ist diese Maßnahme auch in sofern wenig sinnvoll.

    Letztlich ist auch nicht jedes schwindelerregend preiswerte Angebot irrtümlich, ich hab das Beispiel schon einmal gepostet:

    Eine Urlauberin entdeckte, dass ihr Wunschhotel in einer bestimmten Reisezeit für einen sagenhaften einstelligen Eurobetrag buchbar war - allerdings nur, wenn man nur eine Nacht eingab. Sie testete das dann bei allen Nächten, buchte schließlich 10 einzelne und erhielt auch 10 Buchungsbestätigungen mit dem irrwitzigen Preis. Niemand focht das an oder fragte großartig nach - sie hatte schlichterdings das Glück, einen Superdeal gefunden zu haben und die Chuzpe, sich den auch zu sichern. Ich meine mich zu erinnern, dass das Angebot ein schlappes Fünftel des saisonal üblichen Preises ausmachte - und hab mich sehr für sie gefreut.

    ;)

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  • Sonnenkind5578
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    geschrieben 1391548426000

    Liebe @vs ich wollte Dich nicht persönlich angreifen, aber ...

    @sonnenkind

     Die betreffende Reise soll im Juni stattfinden, wurde am 23.1. gebucht und jetzt der Preis bestritten. Es ist nicht anzunehmen, dass sich seit einer Woche dramatische Änderungen am Markt ergeben haben und man dadurch einen Schaden erlitten hätte.

    das hatte mich verwirrt, weil ich wie gesagt Chriwis Daten im Kopf hatte und Du Dich glaube ich auf die Reise von @Helmchens bezogen hattest...   ;)

    und natürlich ist es vollkommen korrekt,dass der Veranstalter die Kosten nachfordern kann, und der Buchende ja das Recht zur kostenfreien Stornierung hat, das ist auch vollkommen ok. Dennoch ging es mir ja um den langen Zeitraum und doch hohen preisunterschied bei @Chriwi, jetzt noch ein vergleichbares Angebot zu finden wie im November zu dem Preis könnte schwierig werden...wobei es sich ja um nur Hotel handelt...könnte klappen. 

    Ärgerlich ist es allemal.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1391552293000

    Du irrst, sonnenkind ... Chriwi konnte niemals ein "vergleichbares Angebot" finden, da der Preis jenseits  von Gut und Böse war und es überhaupt keine Rolle spielt, wann er danach gesucht hätte.

    Insofern braucht sich der Betroffene (hier Chriwi) bei einem Erklärungsirrtum auch nicht übervorteilt fühlen oder hat Chancen versäumt - es gab sie ja erst gar nicht, da es sich um einen Schreib- respektive Eingabefehler und nie um einen realistischen Preis handelte.

    Ich habe mich zudem nicht "persönlich angegeriffen" gefühlt - keine Sorge.

    Mein Hinweis betraf den Umstand, dass du zwei ganz verschiedene Sachverhalte irrtümlich vermischt hast.

    Siehst du - so schnell kann´s gehen! ;)

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  • chriwi
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    geschrieben 1391552485000

    Ein vergleichbares Angebot gibt's nicht und wenn es wieder mal eines gibt, dann wird's wohl auch ein "Erklärungsirrtum" sein. Ein Stern weniger zum 3  bis 4-fachen Preis ist die Regel. ;)

    Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!! Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1391555453000

    @chriwi

    Faire Verlierer sind mir überaus sympathisch ... !

    Halten wir zum besseren Verständis noch einmal fest:

    Den Chriwi-Preis gab es nie, er wurde schlicht und einfach falsch eingegeben.

    Hier geht es nicht um nachträgliche Erhöhung oder Reduzierung von Reisepreisen sondern um irrtümlich übermittelte - deutlich erkennbar oder nicht sonderlich ungewöhnlich abweichend - es gab sie einfach so nicht!

    Der Erklärungirrtum kann nur unter sehr bedingten Voraussetzungen als Anfechtungsgrund dienen - nicht etwa nach der Erkenntnis, dass man wegen Begenhrlichkeit das Angebot viel teurer hätte losschlagen können.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • cat2502
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    Beiträge: 1
    geschrieben 1392508649000

    Möchte meine aktuellen Erfahrungen auch mal kurz teilen, nachdem mir der Blog zur persönlichen Meinungsbildung sehr hilfreich war.

    Ich habe eine Reisegebucht zu einem wirklichen Schnäpchenpreis von 693€ (in den Osterferien, 3 Personen, Ägypten, 4 Sterne 80% Weiterempfehlung, der Preis war offensichtlich ein Fehler), die Reise wurde über Nix-Wie-Wg.de gebucht und kurze Zeit später, telefonisch und Schriftlich von Nix-Wie-weg.de bestätigt (per email). Auch auf die telefonische Rückfrage ob es sich um einen Preisfehler handelt, wurde bestätigt, dass alles korrekt wäre und ich mich freuen dürfte. Das habe ich dann auch gemacht. Am nächsten Tag kam eine Weitergeleitete email von Nix-wie-weg.de mit dem Hinweis um Kenntnisnahme und Rücksprache was ich machen möchte. Die email war vom Veranstalter, dieser teilte mit, dass es sich um einen Übertragunsfehler handelte und die Reise tatsächlich 1900€ kostet und ich kostenlos zurücktreten kann oder den höheren Preis bezahlen muss. Ich habe das Ganze erstmal nicht akzeptiert und um ein entgegenkommen gebeten, nach 2 x Nachverhandlung, hat der Veranstalter immerhin eine Preisreduzierung um 20% auf 1500€ angeboten. Nix-wie-weg.de ist leider nicht entgegengekommen (z.B. mit einem Gutschein oder so trotz Nachfrage). Den rechtlichen Weg wollte ich nicht gehen zu viel Ärger und geringe Erfolgschancen. Trotzdem war der Neue Preis immernoch durchaus gut und zum Buchungszeitraum war zu diesem Preis trotzdem kein Vergleichbares Hotel zu finden. Ich habe mich letztlich zwar doch für eine andere Reise entschieden (wenn ich schon viel bezahle wollte ich dann doch 5 Sterne und habe noch etwas draufgelegt) und bin vom Vertrag zurückgetreten, aber finde es hätte sich trotzdem gelohnt. Es gibt also Veranstalter, die durchaus wenigsten auf Rückfrage etwas entgegenkommen. Also wer wie ich nicht unbedingt gleich einen Rechtsstreit eingehen möchte, dem empfehle ich den Versuch einer Nachverhandlung.

  • vonschmeling
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    Beiträge: 58805
    geschrieben 1392510872000

    Der Sachverhalt wär besser präsentiert im Unterforum "Reiseveranstalter" - auf rechtliche Maßnahmen hast du ja volens verzichtet.

    Herzlich willkommen übrigens im Forum von HC, @cat2502! ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • patrick33@arcor.de
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    geschrieben 1392619202000

    Am 01.02.2014 buchte ich eine Reise für 2 Personen über das Holidaycheckportal bei alltours.

    Das Angebot: 3 Wochen Allincl. mit Flug,4Sterne,Türkei,für pro Person 399€. Die Reise soll am 19.09. losgehen.

    Da dieses Hotel noch nicht eröffnet hat, hielt ich es für ein Eröffnungsangebot..Dieses Angebot war auch für mehrere Tage im Internet.Ich bekam die Reisebestättigung und Rechnung und zahlte die Reise auch an. Gestern bekam ich dann ein Einschreiben von alltours in dem sie den Reisevertrag anfechten nach §119 BGB abs. 1 2 aufgrund eines Eingabefehlers. Sie machen uns ein Angebot statt insgesamt 798€ sollen wir jetzt 1998 € bezahlen oder wir können kostenlos stornieren. Äußern sollen wir uns bis zum 14.02.2014.

    Wir haben der Anfechtung des Vetrages widersprochen, am Mittwoch habe ich einen Anwaltstermin. Mal sehen wie er die Sache sieht.

    Ich denke dies sind Lockangebote.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1392623315000

    @Patrick

    Erst einmal herzlich willkommen im Forum.

    Zu deinem Posting:

    399 € AI in einem 4* Haus für 3 Wochen im September (Flug inklusive) sind selbst für einen Eröffnungspreis ein sehr (!) geringer Preis. :shock1:  :?

    Und wenn dieses Angebot mehrere Tage im Netz war.. ja, das kommt vor. Der Anbieter hat dich allerdings benachrichigt, nachdem er den Irrtum festgestellt hat  Somit hat alles seine Richtigkeit.

    Natürlich bleibt es dir unbenommen, den Widerspruch anzufechten, eine Aussicht auf Erfolg ist m. E. jedoch äußerst dürftig.

    Und da du einen Anwalt konsultieren wirst.. bitte teile uns der Ergebnis mit.

    Ansonsten:

    Das Angebot als Lockangebot zu bezeichnen, ist grenzwertig. Mit Unterstellungen sollte man in einem öffentlichen Forum vorsichtig sein.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • xxxDU47057xxx
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    Beiträge: 859
    geschrieben 1392624314000

    @Kourion

    genau das Gleiche wollte ich auch schreiben. Besonders, dass man das Geld für den Anwalt - den das wird man sicher "umsonst" ausgeben - eher dafür investieren kann, dass gewünschte Produkt zu dem realistischen Preis zu bekommen.

    März 2016 ✈ New York// November 2016 ✈ ???
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