also offensichtlicher kann ein Irrtum nicht sein !
399 € 3 Wo. AI
3 x die 9 = 999 €/ p.P. f. 3 W. AI ist noch ein super Eröffnungsangebot.
999 € x 2 Pers. = 1.998 €, wünsche schönen Urlaub, wenn das Hotel bis zum 19.09. dann auch eröffnet hat.
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Mich würde mal interessieren, wie es zu solchen Fehlern kommen kann.
Man überlässt doch hoffentlich nicht unkontrolliert einem Einzelnen die Eingabe der Preise?
Fehler sind überall möglich, das kann man nachvollziehen, ist durchaus menschlich.
Sollte aber nicht gerade deshalb „ein zweites Auge“ derart wichtige Angaben prüfen?
Der Kunde hat einfach Pech, wenn er fehlerhafte Eingaben macht, er kommt nicht kostenlos aus dieser Angelegenheit heraus.
Der RV hat die Möglichkeit, ohne zusätzliche Kosten einen Irrtum zu erklären und die Sache ist für ihn erledigt.
Naja, so eine Preisdatenbank ist ja schon ein wenig umfangreicher als die Reisedaten der Familie Mustermann, die ihren Jahresurlaub mit den beiden Kindern einklimpert.
Und derjenige, der so eine Datenbank pflegen muss, hat für den einzelnen Datensatz sicher keine x Stunden Zeit.
Oft sind die Fehler vergessene Ziffern, in der Spalte verrutscht. Möglicherweise schon bei den Unterlagen, die der Datenpfleger bekommt, er hat also quasi alles richtig gemacht. Hier glaube ich hat man den Preis fürs Flugpaket ohne die Zimmerkosten eingegeben.
Wenn man schon mal lange Zahlenkolonnen kontrolliert hat, weiß man, dass der gleiche Lesefehler auch beim 2. und 3. Check passiert. Aber selbst zwei weitere Korrekturleser müssen nicht drüber fallen, sieht man sogar in Büchern die mit Druckfehlern durchs Lektorat in die 4. Auflage gehen.
Doch, man kann auch als Kunde einen Erklärungsirrtum geltend machen. Und wird dann gegebenenfalls schadensersatzpflichtig.
Wir drehen uns, was das angeht, im Kreis. Entweder man akzeptiert es, oder nimmt Unsummen an Geld in die Hand und einen guten Anwalt und klagt bis zum BGH, um ein schon ewig bestehendes Gesetz zu kippen.
Ja, Fehler passieren......deswegen ja ein Irrtum. Man kann ja hier wieder tolle Vergleiche starten, aber ich lasse es lieber. Aber wer wirklich glaubt, drei Wochen für 399€ zu bekommen, der sollte erstmal über seinen eigenen "Irrtum" in Punkto Preis-Leistung überdenken.
Der Anwalt wird sagen, dass das bestehen auf einem offensichtlich irrtümlichen Angebot rechtsmissbräuchlich ist ...
Ist schon richtig, dass man auf den ersten Blick hier eine Ungleichheit zu sehen glaubt.
Nun sind aber Reisen nicht einfach mal so "umzutauschen" (worauf es ja selbst bei einem simplen Eingabefehler hinausläuft - wenn's z. B. ums Datum geht).
Und das liegt m. E. daran, dass es hier nicht einzig um den RV geht, sondern auch andere Dienstleister von der Änderung betroffen sind.
Demzufolge fallen Umbuchungsgebühren an, die i. d. R. aber zu verkraften sind.
Teurer kann's werden, wenn über einen X-ler gebucht wurde, wo Umbuchung Storno bedeuten kann (Grund meistens die "festgetackerten" Flüge).
@vs Sorry....ansich sollte der Ironiemodus an- und ausgeschaltet werden.....hab ich aber vergessen
Mein Kommentar bezog sich auf Patrick33, der schrieb "mal sehen, was der Anwalt meint".
Mea culpa.........aber naja, vielleicht will der Anwalt bis zum BGH gehen! So, Kurve gekriegt..............
xxxDU47057xxx:
Aber wer wirklich glaubt, drei Wochen für 399€ zu bekommen, der sollte erstmal über seinen eigenen "Irrtum" in Punkto Preis-Leistung überdenken.
Meine Frage bezieht sich nicht unbedingt auf diesen konkreten Fall.
Es gibt durchaus auch Beispiele, deren Preis nicht so offensichtlich auf einen Irrtum hinweist.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!