Sehr geehrte Holidaycheck Gemeinde,
habe eine etwas komplexere Frage an die Spezialisten
Letzten Freitag, also vor 6 Tagen habe ich auf Holidaycheck ein Angebot für ein 5 Sterne Hotel in Side gefunden. 14 Tage mit eigener Anreise in den Sommerferien 2016 Mitte August für 144€ pro Person. Dass es sich hierbei um einen Preisfehler handeln muss, war mir gleich klar. Schließlich buchte ich die Reise auf der Direktseite der TUI-Tochter Gulet.at . Nach der ersten Buchungsbestätigung folgte auch die zweite Buchungsbstätigung inklusive Rechnung. Heute kam noch die Nachricht über die eingegangene Anzahlung ein.
Ich weiß von den §§ 119,120 BGB und dem Anfechtungsparagraphen §147 BGB. Dass der RV sich in meinem konkreten Fall auf einen Irrtum berufen kann und damit den Vertrag anfechten könnte, ist klar. Aber da ich ja nur eigene Anreise gebucht habe, fehlen natürlich noch die Flüge. Nun stellt man sich den Suboptimalfall vor, bei der eine Flugbuchung besteht aber das Hotel storniert/annulliert wird.
Im Normalfall wäre dann der RV schadensersatzpflichtig an mich, nach §122 BGB (Schadensersatzpflicht des Anfechtenden) da ich ja auf die Gültigkeit des Vertrages vertraue und damit einen Folgeschaden habe (Stornokosten des Fluges oder sogar gesamte Flugkosten bei fehlender Storno-Möglichkeit).
Nun ist es aber so, dass der zweite Absatz von §122 BGB besagt: (2) Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeitoder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen musste).
Diese Tatsache ist nun beim besten Willen nicht abzustreiten, diesen Preisfehler würde nun wirklich jeder erkennen. Aber wie seht ihr die Sache bzw. habt Erfahrung oder Expertenwissen? Danke für eure Antworten!