Ich gönne dir die Illusion von Herzen, wollte nur ein wenig auf eine recht gewisse Enttäuschung vorbereiten ...
Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
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geschrieben 1445110782000Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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geschrieben 1447367043000
Hallo zusammen,
meine Freundin und ich haben am 02.11.2015 eine Reise in die Dominikanische Republik über Holidaycheck gebucht. Der Reisepreis lag bei 1.510 € p.P. Wir haben auch vom Veranstalter 1-2-Fly am gleichen Tag eine Buchungsbestätigung bekommen. Weiterhin wurden mir die üblichen 25% Anzahlung am 06.11.15 vom Konto abgebucht.
Heute (12.11.15) habe ich folgende Email erhalten:
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Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank, dass Sie sich für einen Urlaub mit 1-2-FLY entschieden haben.
Mit größtmöglicher Sorgfalt treffen wir alle erforderlichen Vorbereitungen, damit Sie vom Abflug bis zu Ihrer Rückkehr nach Deutschland unbeschwerte Urlaubstage verbringen können.
Damit Sie in Ihrem Buchungsportal eine Reise buchen können, leisten wir eine Menge Vorarbeit. Hierbei passieren leider auch einmal Fehler.
So müssen wir Ihnen heute bedauerlicherweise mitteilen, dass aufgrund eines Fehlers in unserem Reservierungssystems Ihnen leider ein falscher Reisepreis bestätigt wurde. Dieser weicht maßgeblich vom korrekten Reisepreis ab. Wir bedauern diesen Irrtum sehr, bitten jedoch um Ihr Verständnis, dass wir die Buchung zu dem bestätigten Preis nicht aufrechterhalten können.
Wir fechten hiermit den Reisevertrag wegen Erklärungsirrtums an. Er ist damit nichtig.
Der korrekte Preis für die von Ihnen gebuchte Leistung ist 4222 Euro. Gerne können Sie die Reise zu diesem Preis buchen.
Bitte teilen Sie uns, wenn möglich bis zum 26.11.2015 mit, ob Sie dies wünschen. In diesem Fall senden wir Ihnen eine korrekte Reisebestätigung zu.
Sollten Sie stattdessen eine Änderung Ihrer Reise wünschen, ermöglichen wir Ihnen diese selbstverständlich gebührenfrei zum tagesaktuellen Preis.
Gerne stehen wir Ihnen bei eventuellen Umbuchungswünschen oder Fragen unter der Telefonnummer 0511-56780555 von montags bis freitags von 09:00-19:00 Uhr und samstags von 09:00-13:00 Uhr zur Verfügung.
Wir bitten Sie nochmals um Ihr Verständnis und bedauern die Ihnen entstandenen Umstände.
Mit freundlichen Grüßen aus Hannover
TUI Deutschland GmbH
Ihr Support Center
TUI GROUP
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Der Reisepreis war zum gegebenen Zeitpunkt bei allen anderen Veranstaltern relativ ähnlich. Zwischenzeitlich wurde der Preis vom Verantstalter sogar noch bei einigen Angeboten erhöht bzw. reduziert.
Was würden die Rechtsexperten unter euch sagen?
Hat man eine Chance, auf dem Vertrag zu beharren?
Schöne Grüße
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geschrieben 1447369999000
Nein. In den vorangegangenen Seiten findest Du Begründungen und Besprechungen ähnlicher Fälle zu Hauf.
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geschrieben 1447378094000
Nutze die Gelegenheit und buche bei einem Veranstalter, der den Preis reduziert hat.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1448028923000
Also wir haben gerade einen ähnlichen Fall erlebt. Haben eine Pauschalreise über Tui gebucht und 8 Wochen später ist Tui nun aufgefallen, dass ein Erklärungsirrtum vorlag. Wir haben genau das gleiche Schreiben wie "JJ080511" erhalten. Nach einigen Gesprächen mit der Tui, die teilweise echt unterhaltsam waren, sind wir zum Anwalt gegangen und siehe da, Tui hat unsere Reise (zum von uns gebuchten Preis) bestätigt.
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geschrieben 1448038028000
Bei einer 8 Wochen Verzögerung ( bis zur Feststellung des Irrtums ) musste sich die TUI ein Organisationsversagen anrechnen lassen. Daher -mit sanfter Nachhilfe durch den Anwalt- das Einlenken. Zugestanden durch die Rechtssprechung werden ca. 10 - 14 Tage.
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geschrieben 1448039447000
Gibts da Aktenzeichen zu?
Malablatt, wie hoch war denn die Differenz? Ist ja nicht unerheblich. Und was hat der Anwalt gekostet?
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geschrieben 1448039684000
@g_m,
wie kommst du auf 10 bis 14 Tage?
Gem. BGB § 121 gilt:
(1) Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist.
Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs) -
geschrieben 1448040120000
Das wurde hier schon vor ca. 6-7 Jahren ausführlich erörtert. Damals gab in reiserechtlichen Problemen sehr ausführlich und sehr kompetent Peter ( mosaik ) Auskünfte. Die 10 - 14 Tage sind eine angemessene Frist, unendlich kann man sich nicht darauf berufen. Zumal, wenn die als Irrtum deklarierte Differenz augenscheinlich nicht zu erkennen ist.
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geschrieben 1448043354000
Dann hast Du ja sicher erst recht keine Probleme da AZ nennen zu können.