Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1460064641000

    Na dann warte ich mal geschmeidig ab, bis hier demnächst wieder erklärt wird, der Pauschalreisende bucht nicht, sondern gibt ein Angebot ab und bidde dann hierhin :D

    Bin jetzt zu faul, dafür elfundneunzich Beispiele rauszusuchen, will sehen, ob der Klopp ein ordentliches Angebot bekommt und was Kaymer und Langer noch so zu bieten haben ;)

  • vonschmeling
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    geschrieben 1460064948000

    Kaymer fehlt der Flow ... :kuesse:

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  • mkfpa
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    geschrieben 1460071541000

    @Sokrates

    Sehe ich anders, denn im Para 119 BGB steht:

    "Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war...."

    Da wird nicht nach Anbieter oder Kaeufer unterschieden, denn wenn ich etwas "kaufe" gebe ich auch einen Willenserklaerung ab.

    Da von Schmeling aber zwischenzeitlich, im Gegensatz zu dem Beitrag auf den ich mich bezog, geklaert hat dass im Falle eines Rechtsstreites die Anfechtung sehr wohl plausibilisiert werden muss, ist meine Welt wieder in Ordnung.

    Bedeutet also, so wie ich es auch bisher kannte, nichts ist es mit Vertraege beliebig zu unterschreiben. :disappointed:

  • vonschmeling
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    geschrieben 1460151653000

    Naja, BGB ist ein Weg aber nicht immer die Lösung.

    Blöd ... mit Originalmaier hätten wir jetzt seitenlang Stoff (Zoff!) vorgefunden ...

    :p

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  • Urlaubsjunkys
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    geschrieben 1470719812000

    Hallo liebe Urlaubsfreunde,

    wir hatten vor ein paar Tagen folgende Post vom Thomas Cook, für unsere Pauschalreise nach Bali, erhalten und bitten um Eure Erfahrung und Euren Rat:

    Im Schreiben von heute 03.08.2016 fechtet der Reiseveranstalter den Reisepreis an, begründet wird dies durch einen Eingabefehlers eines Mitarbeiters und beruft sich auf den § 119 BGB. Nun sollen wir anstatt 2.200 € stolze 3.000 € für den gebuchten und vom Veranstalter am 15.07.2016 bestätigten Urlaub bezahlen. Eine Anzahlung hatten wir bereits auch schon getätigt. Nun bleibt uns Zeit zum überlegen bis zum 16.08.2016 das neue Angebot anzunehmen oder kostenfrei zu stornieren. Unser befreundetes Paar haben ebenfalls so einen Brief von Thomas Cook bekommen, diese sollen jedoch 3.450 € bezahlen. Für den gleichen Zeitraum, Flug und Hotel. Ist da nicht Betrug im Spiel?!?

    Welche Chancen haben wir, den regulären und gebuchten Preis zu zahlen?

    Wie sollen wir vorgehen? Rechtschutz ist vorhanden!

    Auch würde mich interessieren, ob jemand rechtlich dagegen mal angegangen ist und ob Erfolge dabei waren bzw. wie hoch die Chance auf Erfolg ist?

    Vielen Dank Euch schon mal für Eure Meinungen und Unterstützung!

    Vielen Grüße

  • charli1
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    geschrieben 1470776027000

    Hallo Leute !!

    Also , entweder bin ich zu dumm oder was weiß ich.Ich finde hier im Forum sowie auch anderswo in den Foren nichts darüber, bis wann ein Veranstalter überhaupt das Recht hat eine Reise zu Stornieren.Im gesamten Internet sieht man manchmal 21 tage vor Abflug ,wieder andere meinen Veranstalter z.B.TUI-Veranstalter  können immer Stornieren auch bei "nur" Hotelbuchung.Verstehe wer will.Nur die Gedanken ,man Bucht ein Hotel für wenig Geld ,bekommt eine Reisebestätigung und sonstwas.Selber wird dann Flug und Mietwagen gebucht,........Dann Storniert Veranstalter 1 Woche bevor man ins Hotel kommen könnte.

    Oder noch besser man fliegt zum Hotel und die sagen neeeee der Preis ist zu klein.

    Was haltet ihr denn davon....?????

  • vonschmeling
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    geschrieben 1470778704000

    @Urlaubsjunkys

    Betrug zu vermuten ist ziemlich sportlich, soweit hier dargestellt handelt es sich um die regelmäßige Berufung auf einen Erklärungsirrtum gem. §119BGB und ist das tadellos.

    Man kann sich ebenfalls auf einen Erklärungsirrtum berufen und kündigen (zum geforderten Preis hätte man ja nicht gebucht), den irrtümlich angegebenen Preis durchzuboxen ist allerdings eher schwierig.

    Ich habe schon Kulanzregelungen verfolgt, sie waren selten und werden es immer mehr.

    Einen kostenlosen Rücktritt hat man dir angeboten, jede andere Variante wirst du erstreiten müssen und ist der Ausgang schwer vorherzusagen.

    Ich würde das Risiko nicht empfehlen.

    @charli

    Willkommen im Forum von HolidayCheck!

    Das passiert alle naslang - wobei du die relevanten Sachverhalte reichlich beliebig durcheinanderwirbelst.

    Hast du ein akutes Problem und wie genau stellt sich das dar?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Holginho
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    geschrieben 1470812039000

    Urlaubsjunkys, ein Rechtsschutz ist eine feine Sache...er sollte ggfs. allerdings vorher befragt werden, ob er dem Ansinnen folgt. Letzteres muß er nämlich nicht und tut er dies auch nicht, hättest Du dann eben keinen existenten Rechtsschutz.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
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    geschrieben 1470862217000

    Pannemann&Söhne:

    Die Kulanzregelungen werden immer seltener wäre korrekt ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Türkeifliegender
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    gesperrt
    geschrieben 1470905002000

    Wie sieht es eigentlich aus bei Anfechtung der Buchung wegen Erklärungsirrtums durch den Kunden?

    Ich kann mich Erinnern. dass manche Bucher Schwierigkeiten hatten die Buchung zu ändern bzw. zu stornieren wei sie z.B. unrichtige Namenseingaben machten.

    Erklärungsirrtum auch für Kunden oder nur für Va.?

    Ich weiss wie der Titel ist, aber Wissen möchte ich es doch.

    Aus aktuellem Anlass mal wieder: Arroganz ist eine besondere Form von Dummheit.
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