Selbstverständlich kann sich auch der Kunde auf einen Erklärungsirrtum berufen, wie ich oben schon schrieb.
Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
-
geschrieben 1470906898000Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
-
geschrieben 1470907722000
Danke @vonschmeling, und da gilt natürlich leider auch für Mich: Wer des Lesens mächtig ist, der möge es Tun.
Aber Nochmal, wenn ich bei meiner Buchung z.B. das Geburtstagsdatum meines "Schwiegermonsters" (Entschuldige für die Anleihe Doc, aber ich bin von dem Begriff Begeistert) falsch angegeben habe, ist das bereits ein Erklärungsirrtum und kann ich dann den Vertrag erfolgreich anfechten?
Aus aktuellem Anlass mal wieder: Arroganz ist eine besondere Form von Dummheit. -
geschrieben 1470911372000
§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2)...
@Türkeifliegender
Nein
-
geschrieben 1470911792000
Und wenn meine Schwiegermutter mich mit Ihrem Geburtstag aus Eitelkeit seit Jahren belogen hat? (was bei Frauen ja manchmal so sein soll,habe ich gehört.)
Dann trifft derr Pragraph 119 Absatz 1 doch zu.
Aus aktuellem Anlass mal wieder: Arroganz ist eine besondere Form von Dummheit. -
geschrieben 1470912235000
Nein zu: nicht wegen eines falschen Geburtsdatums oder wegen eines falsch angegebenen Namens. Wobei Schreibfehler (nichts anderes ist eine falsche Preiseangabe andererseits) grundsätzlich einen Erklärungsirrtum begründen können.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1470913654000
Ei Hoch auf Unsere Jurisprudenz.
Es währe ja auch zu Einfach wenn unsere Gesetze leicht Verständlich daher kämen.
Was sollten auch die vielen Rechtsbeistände sonst machen. Und die Gerichte hätten nicht so einen Verfahrensstau. Grässlich.
Wenn ich es also Richtig Verstanden habe. Falsche Geburtsangaben berechtigen keinen Erklärungsirrtum aber falsche Namenseingabe in Form von Mäller statt Müller schon?
Hoch lebe die Logik. (Entschuldigung, ich habe Logik in Verbindung mit unserem Rechtssystem gebraucht.)
Aus aktuellem Anlass mal wieder: Arroganz ist eine besondere Form von Dummheit. -
-
geschrieben 1470922883000
@Türkeifliegender
Ich will Dir ja nicht zu nahe treten, aber Du scheinst den Gesetzestext, den burton_ gepostet hat, wohl nur überflogen, aber nicht verstanden zu haben. Für das Zustandekommen eines Vertrages ist notwendig, dass beide Seiten sich über die Einzelheiten des Vertrages einig sind. Dies wäre beim Beispiel "Malle/Belgien" und "Malle/Spanien" nicht der Fall und damit kommt ein gültiger Vertrag nicht zustande.
Das falsche Geburtsdatum Deiner hochverehrten Frau Schwiegermutter wäre nur ein Grund, wenn sie dadurch in den Kinderpreis rutschen und eine Einigkeit über den Preis nicht erzielt würde.
Alles klar!?
LG
Sokrates
Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern! -
geschrieben 1470923171000
Allerdings musste eine sächsische Fluggästin das Ticket nach Bordeaux latzen, obwohl sie eigentlich nach Porto reisen wollte ... also: Uffbasse!
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1470927252000
ich vermute Mal das Du mir nicht zu nahe treten kannst Weil
1. wir Beide zu Weit voneinander Entfernd sind
2. Ich durchaus Kritik vertrage (wer keine Kritik verträgt, sollte auch keine geben)
3. Ist es durchaus schon vorgekommen, dass ich etwas nicht Verstanden habe (auch wenns Unglaublich klingt.)
4. bin ich noch nicht Überzeugt, da ich ja erst nach der Annahme des Va. meiner Buchung gemerkt habe, dass der richtige Name Möller und nicht Mäller ist und somit ein Erklärungsirrtum vorliegt Zustandgekommen durch einen Eingabefehler, analog zum Erklärungsirrtum des Va. der sich auf einen Eingabefehler bei der Preisnennung beruft und einen Erklärungsirrtum nach Vertragsannahme geltend macht.
Und @Vs. dazu muss ich ja wohl kein Sachse sein, Hoffe ich.
Aber natürlich ist dieses nur eine Meinungsäusserung eines in Reiserechtsfragen Unbelasteten.
.
Aus aktuellem Anlass mal wieder: Arroganz ist eine besondere Form von Dummheit.