Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

  • pasadena.o
    Dabei seit: 1479945600000
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    geschrieben 1480029202000

    Kann jemand mal auf den Post von charli5 auf Seite 51 Stellung nehmen??

    Ich zitiere

    Hallo Leute !!

    Also , entweder bin ich zu dumm oder was weiß ich.Ich finde hier im Forum sowie auch anderswo in den Foren nichts darüber, bis wann ein Veranstalter überhaupt das Recht hat eine Reise zu Stornieren.Im gesamten Internet sieht man manchmal 21 tage vor Abflug ,wieder andere meinen Veranstalter z.B.TUI-Veranstalter können immer Stornieren auch bei "nur" Hotelbuchung.Verstehe wer will.Nur die Gedanken ,man Bucht ein Hotel für wenig Geld ,bekommt eine Reisebestätigung und sonstwas.Selber wird dann Flug und Mietwagen gebucht,........Dann Storniert Veranstalter 1 Woche bevor man ins Hotel kommen könnte.

    Oder noch besser man fliegt zum Hotel und die sagen neeeee der Preis ist zu klein.

    Was haltet ihr denn davon....?????

     

    Zitat Ende

    Möchte von meiner Seite hierzu auch noch was ergänzen. Habe hier bisschen gelesen und desöfteren wird das hier mit einem Auto Kauf und verkauf verglichen.

    Das ist jedoch kein greifender Vergleich, denn bei einer Reisebuchung wird ja gebucht, wäre beim Auto dann z.B auf Ebay wenn man auf kaufen drückt und ein Kaufvertrag entsteht. Bei der Reisebuchung kommt die Buchungsbestätigung und bei dem Ebay Auto Kauf auch.

    Jetzt der Unterschied, alle aufpassen besonders @vonschmelling

    Der Reiseveranstalter schickt nach 1-2 Tagen eine  ReiseBestätigung der Buchung, wonach der Reiseveranstalter nach eingehender Prüfung das Angebot zu diesen Konditionen akzeptiert 

    Das ist bei Ebay und dem Auto nicht der Fall.

    Eine weitere Bestätigung kommt hier nicht.

    Im Prinzip kann der Reiseveranstalter mit dem Kunden alles machen was er will oder wie?

    Die Rechte der Verbraucher sehe ich erheblich verletzt.

    Z.b Ich buche eine Reise für 300€ verbindlich und bekomme auch eine Reisebestätigung.

    Dann später beim Ausdrucken der Papiere bemerke ich das ich die Reise für 3000 statt 300€ gebucht habe. Das kann ich jetzt nicht anfechten oder wie? Der Reiseveranstalter kann es doch auch :))

  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1480038910000

    Bei einer Reisebestaetigung ueber Euro 300 und Aenderung auf Euro 3000 musst nicht du anfechten sondern der RV.

    Denn der muss seine Bestaetigung ueber Euro 300 anfechten.

    Die Euro 3000, in deinem Beispiel, sind ein neues Angebot an dich dass du annehmen oder igorieren kannst. Deinen Vertrag ueber die Euro 300 Reise storniert dies nicht.

  • pasadena.o
    Dabei seit: 1479945600000
    Beiträge: 5
    geschrieben 1480062114000

    Nein du hast mich falsch verstanden.

    Die Reise war für 3000 von anfang an annonciert. Hab mich nur verlesen, verständnisfehler meinerseits, sodass ich dachte die reise würde 300euro kosten.

    Das kann ich nicht anfechten? Warum? Der veranstalter darf ja den threas zu entnehmen alles machen was er möchte. Anfechten nach 6 monaten 12 monaten. Preise ändern wie man möchte :))

  • Holginho
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    geschrieben 1480064586000

    Öhm, Du(!) hast Dich verlesen...

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Türkeifliegender
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    gesperrt
    geschrieben 1480066049000

    Also wenn ich mir so den Gedanken von @pasadena.0 so ansehe und die Eine oder Andere kleine Ungereimtheit, z.B. für 300 Euro verbindlich gebucht und Reisebestätigung erhalten, Frage über welche Summe?

    Wenn gleich über 3000 Euro warum nicht sofort Irrtum erklärt, warum erst bis zu den Reisepapieren gewartet, vor Erhalt der Reisepapiere kein Geld bezahlt? Wenn doch wieviel? Fragen über Fragen.

    Grundsätzlich bin ich der ,sicherlich aus dem Bauch heraus, Meinung, dass Erklärungsirrtum für beide Vertragspartner gelten. Zumindest gelten sollten.

    Dieses Alles natürlich von einem Reiserechtsunbelekten.

    Aus aktuellem Anlass mal wieder: Arroganz ist eine besondere Form von Dummheit.
  • pasadena.o
    Dabei seit: 1479945600000
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    geschrieben 1480068402000

    Überflüssiges Zitat entfernt ! 

    @Türkeifliegender

    Weil ich es bis zuletzt nicht gemerkt habe, blieb bei dem Glauben das ich dachte es für 300 gebucht zu haben. Stress das eine und Papierkram ist nie mein Ding gewesen. Die Reisekosten wurden von via Lastschrift abgebucht. Mir ist der hohe Betrag leider nich aufgefallen, da ich doof bin.Deswegen fechte ich sofort an, weil ich es jetzt gerade bemerkt habe. Und morgen geht die Reise los :))

    Merkt ihr eigentlich was?

  • Türkeifliegender
    Dabei seit: 1429920000000
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    gesperrt
    geschrieben 1480070152000

    @pasadena.0,

    selbstverständlich gehe ich nicht davon aus, dass Du doof bist, nur wie mir scheint etwas Sorglos was Deine Kontenbewegungen angeht. Das mit der Anfechtung bei Reiseantritt Morgen dürfte wohl etwas schwierig bis Ünmöglich werden, zumal Du Dich ja entscheiden müsstest ob die Reise für Dich stattfinden soll und zu welchen Bedingungen und der Va. warscheinlich davon ausgehen kann, dass die Reise korrekt abgewickelt wurde.

    Auch wenns Platt klingt, geniesse die Reise so gut es geht.

    Aus aktuellem Anlass mal wieder: Arroganz ist eine besondere Form von Dummheit.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1480101110000

    Ich hab - nach expliziter Aufforderung! - gaaanz genau aufgepasst.

    Es soll nach der Auffassung von pasadena.o also die ReiseBestätigung sein, die den wesentlichen Unterschied macht? Nein, ist sie nicht. Genauso wenig wie eine automatische Rückmeldung bei einem Online Kauf, sei es bei Amazon oder Ebay oder sonstwo.

    Natürlich kann sich auch ein Käufer auf einen Irrtum berufen.

    Ein Erklärungsirrtum basiert jedoch immer auf einer irrtümlichen gemachten Angabe, nicht auf irrtümlicher Wahrnehmung einer solchen.

    Buche ich beispielsweise eine Reise und tippe den 25.11.16 ein, meinte jedoch tatsächlich den 25.11.17, habe ich mich irrtümlich erklärt. Buche ich hingegen ein bestehendes Angebot für den 25.11.16 in der Auffassung, es sei dort der 25.11.17 angebenen gewesen habe ich nicht richtig geguckt.

    Genauso verhält es sich auch mit dem "Überlesen" der Null.

    Tippe ich 3000€ als Angebot ein, meinte aber 300 ist das ein anfechtbarer Irrtum.

    Lese ich hingegen lieber 300 als die angegebenen 3000 und versuche glaubhaft zu machen, ich hätte das erst beim Erhalt meiner Buchungsunterlagen gemerkt, werde ich mit Pauken und Trompeten untergehen mit dem Vortrag.

    Womit das am buchstäblich letzten Haar herbeigezerrte Beispiel sicherlich vor keinem Gericht standhielte.

    "Lebensfremd" lautet die freundliche Umschreibung der Juristen für derartige Mumpitzargumentationen. Sie scheitern mit schlafwandlerischer Sicherheit.

    Mit der Bestätigung einer Annahme irrtümlich gemachter Angaben hat das herzlich wenig zu tun.

    Ob ich etwas merke? Ja, das Beispiel von pasadena ist totsicher Fiktion!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • pasadena.o
    Dabei seit: 1479945600000
    Beiträge: 5
    geschrieben 1480118187000

    Nach der Reisebuchung kommt die normale Eingangsbestätigung.

    Bis dahin ok.

    Dann nach Prüfung und Kontrolle seitens des Reiseveranstalters, wird dem Kunden die Reise bestätigt zu diesen Konditionen. Das ist wie eine Garantie zu sehen das die Reise stattfindet.

    Der Reiseveranstalter merkte 2 Tage vor Beginn der Reise, das die Preise zu günstig waren und ein Fehler gemacht wurde und statt 1000€ 10.000€ sein sollten, da der Reiseveranstalter bis zuletzt glaubte für 1.000€ die Reise bestätigt zu haben, was jedoch nicht so war. Also fechtet er an.

    Mit dem Vortrag geht man natürlich mit Pauken und Trompeten als Gewinner vom Platz.

    Wisst ihr auch warum?

    1.Weil es ein Reiseveranstalter ist und die dürfen alles. 2. Weil "vonschmeling" das so gesagt hat.

    Ich gründe gleich morgen meine eigene Reiseagentur :)

  • bernhard707
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    Beiträge: 25346
    geschrieben 1480119691000

    Nur zu, bis Montag wirst du dich mit deiner Gewerbeanmeldung allerdings gedulden müssen ...

    Life is too short to limit your vision ... indeed
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