Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

  • Holginho
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    geschrieben 1480143042000

    pasadena.o, dann geh doch rechtlich dagegen vor...

    ...und berichte hier vom Ergebnis ;)

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
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    geschrieben 1480146514000

    Wogegen denn?

    Meines Wissens gibt es keine Rechtsmittel gegen Hirngespinste ...

    Natürlich sollte der Veranstalter einen so eklatanten Fehler nicht erst 2 Tage vor dem Reiseantritt seines Kunden bemerken - ausgenommen, es wurde außerordentlich kurzfristig gebucht.

    Eine Bestätigung ist keine "Preisgarantie", sie ist weit überwiegend ein automatischer Vorgang, in welchem ggf. falsche Preisangaben einfach übernommen werden.

    Gar nicht so selten akzeptiert der RV zähneknirschend den falschen Preis und behält ihn für die betroffenen Kunden bei. Zuweilen jedoch - und das ziemlich unabhängig von der Abweichung! - beruft er sich auf einen Erklärungsirrtum.

    Welcher Voraussetzungen es für einen solchen bedarf scheint pasadena.o nicht verstanden zu haben. Allerdings sind meine didaktischen Ambitionen wenig ausgeprägt weshalb ich es auch bei der vorangegangenen Erklärung belasse und mich nicht weiter bemühe.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1480155884000

    Natürlich gibt es keine!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • pasadena.o
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    Beiträge: 5
    geschrieben 1480162530000

    @vonschmeling

    und was ist mit 1 Woche vorher? Was ändert das bitte?

    Sagen wir mal man bucht letztes Jahr im Winter den Sommerurlaub für 2017.

    Warum wir vorher buchen? Richtig weil es so oder so günstiger ist als wenn man Spät bucht. Denn dann ziehen die Preise nochmal ordentlich an.

    Wenn die jetzt den Vertrag 1 Woche vorher anfechten, dann sind ausschließlich nur noch Angebote zu horrenden Preisen da.  Das interessiert niemanden oder?

    Dadurch muss ich doch erheblich mehr bezahlen als wenn ich früh gebucht hätte?

    Aber ist schon ok, ich werde den Aufpeis doppelt und dreifach bezahlen, notfalls gibts ja noch die Bank die mich mit offenen Armen empfangen wird.

    Aber Hey, mit dem Verbraucher kann man das machen.

    Mögen sich alle Reiseveranstalter bei mir melden, ich habe Geld zu verschenken

  • HC-Mitglied985931
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    gesperrt
    geschrieben 1480163100000

    Mach Dich mal geschmeidig und arbeite erstmal am eigenen Zahlenwirrwarr

    @'pasadena.o' sagte:

    ...Der Reiseveranstalter merkte 2 Tage vor Beginn der Reise, das die Preise zu günstig waren und ein Fehler gemacht wurde und statt 1000€ 10.000€ sein sollten, da der Reiseveranstalter bis zuletzt glaubte für 1.000€ die Reise bestätigt zu haben, was jedoch nicht so war. Also fechtet er an.

    ...

    Irgendwie kommst Du mir auch wie eine Reinkarnation einer längst vertribünierten Verbraucherschützerin vor, aber wie auch immer, der Weg zu selbigen und zu den Gerichten steht Dir frei.

    Übrigens hatte ich hier auch schon diese Schwammigkeit der "unmittelbaren Anfechtung nach Kenntnisnahme" bemängelt, aber Fraulein vonschmeling wird diese so nicht ins Gesetzbuch geklöppelt haben, Du beschwerst Dich also an völlig falscher Stelle.

    Deshalb mein Vorschlag, nach kurzem Studium Deiner Zahlenbeispiele ab zum Gericht und Klage auf Verbindlichkeit eingereicht, hausse rein bro! :D

  • vonschmeling
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    geschrieben 1480167605000

    Auch eine Woche vorher kann nur dann als unverzüglich gelten, wenn man kurz vor Reiseantritt gebucht hat.

    Wenn aber zwischen der Abreise und der Buchung Monate liegen, kann "unverzüglich" auch mal 4 oder sogar 8 Wochen umfassen.

    Maßgeblich ist nicht, wie kurz vor der Reise der Irrtum erklärt wird sondern wie lang nach der Buchung.

    Leider halte ich die Beiträge von pasadena.o insgesamt für reichlich eigenartig.

    Offenbar sind es Konstrukte und welchem Zweck sie dienen sollen ist nicht erkennbar.

    "Falsch gelesen" ist jedenfalls keine Begründung für einen Erklärungsirrtum.

    Und zwar nicht, weil ich das sage, sondern weil das BGB es sagt!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • nina und harry
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    geschrieben 1480352837000

    Was meint ihr, haben wir eine Chance? Haben eine Reise gebucht, war ein Schnäppchenpreis. Allerdings hatte ich schon öfter das Glück derartige Schnäppchen zu machen. Haben Bestätigung usw alles vom Veranstalter (t.cook) erhalten und nun nach sechs Wochen stellt er einen Reisepreisfehler (Flugpreis wurde nicht korrekt ermittelt) und fechtet den Vertrag an - er macht nicht mal ein anderes Angebot, zahlt unsere Anzahlung zurück und wirf uns raus. Sind sechs Wochen wirklich noch angemessen? Habe Urteile gelesen, dass zwei Wochen angemessen wären...Gibt es neuere Erfahrungen von euch? Rechtsschutzversicherung würde es abdecken, lohnt sich eine Klage?

  • mkfpa
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    geschrieben 1480359963000

    Die maximale Frist für eine Anfechtung beträgt 10 Jahre solange die Anfechtung unverzüglich nach Erkenntniss des Irrtums erfolgt.

    Du müsstest also nachweisen dass der RV den Irrtum bereits früher erkannt hat, es aber versäumt hat dich unverzüglich zu informieren.

    Das finde ich ein eher sportliches Vorhaben.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1480360888000

    Wie gesagt - und auch kritisch kommentiert! - angemessen ist ein sehr auslegbarer Begriff.

    Beispielsweise haben Gerichte eine Reaktionszeit von nur einer Woche als nicht ausreichend für die Anforderung an Unverzüglichkeit beurteilt, allerdings nach Feststellung des Fehlers.

    Trägt das betroffene Unternehmen hingegen vor, es habe den Fehler einen Tag nach dessen Feststellung zum Anlass der Erklärung des Irrtums genommen, ist ihm schwerlich mangelnde Sorgfalt nachzuweisen. Dem Anfechtenden steht eine (wieder sehr auslegbar!) angemessene Überlegungsfrist zu.

    Liegt die Reise beispielsweise deutlich in der Zukunft und fallen in die Zeit zwischen der Buchung und dem Erkennen des Irrtums nur wenige weitere Buchungen, kann auch eine Frist von mehreren Wochen noch als "unverzüglich" erkannt werden.

    Wichtig sind für solche Fälle immer eine ganze Reihe von Details im Ablauf, am besten wird das wohl ein Anwalt beurteilen können, den ihr im Rahmen eures Rechtsschutzes vermutlich zu einer Beratung in Anspruch nehmen könnt.

    Es wäre falsch zu behaupten, eine Klage hätte keine Chance auf der Basis des bislang Bekannten, tatsächlich gibt es durchaus erfolgreiche Einreden in einem ähnlichen Kontext. Man kann aber nicht sagen, 2 Wochen sind noch tolerierbar (q.e.d.) während 4 oder mehr vollkommen inakzeptabel sind.

    Es kommt sehr auf die genauen Umstände an; ich bin der Meinung, diese solltet ihr vor eurer Entscheidung zu klagen fachlich betrachten lassen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1480363212000

    @mkfpa

    Ich vermute, du wirst dich gleich auf einen Erklärungsirrtum berufen??

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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