Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

  • holidaymicha14
    Dabei seit: 1441756800000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1494276176858

    Wir kämpfen für Euch alle gegen 1 2fly die Tochter von Tui.

    Zu diesen Preisen muss man Reisen! (von wegen!)

    Zur Sache:

    Im September 2016 haben wir (2EW+2KI) eine Pauschalreise in die Türkei / Kemer für 2934 Euro gebucht.

    Ende November (2,5 Monate später) bekommen wir ein Schreiben das Tui die Reise wegen Erklärungsirrtum anfechtet und somit

    die Reise nichtig ist, es sei denn wir zahlen 3912 Euro.

    Der Hammer ist, das wir Anfang Dezember die selbe Reise (gleicher Flug, Hotel, Datum) bei 1 2fly noch günstiger buchen

    konnten als die geforderten 3912 Euro. (ich denke Ihr habt die gleichen Gedanken...)

    Zwar haben wir einen Rabatt von 489 Euro angeboten bekommen (durch unseren hartnäckigen Sachlichen Widerstand), aber

    warum sollen wir mehr als 500 Euro mehr bezahlen? (Nicht nach 2,5 Monaten und dieser Vorgehensweise!)

    Nach mehrere schreiben mußten wir leider einen Anwalt einschalten, und Tui wollte sogar Ihn belehren, das Tui

    im Recht ist. Darauf haben wir Klage eingereicht und Tui hat schon eine Verteidigungsabsicht bekannt gegeben.

    Der Grund warum ich hier schreibe ist, um einen Apell an alle Urlauber oder Leidensgenossen zu senden:

    Wenn ein Reisevertrag zustande kommt, dann muss auch der Reiseveranstalter Ihn einhalten und nicht nur der Kunde!

    Ich und alle andere Reisenden sollten nicht bis kurz vorm Urlaub zittern müssen, ob die Reise auch durchgeführt wird,

    und deshalb klage ich.

    Ich hoffe wir gewinnen vor Gericht und werden es Euch allen mitteilen, damit Ihr Euch auch wehren könnt.

    Für evtl. Tipps oder Ratschläge wäre ich natürlich dankbar.

    VG

    Micha

  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1494294285687

    Ganz so pauschal ist diese Aussage nicht richtig:

    „Wenn ein Reisevertrag zustande kommt, dann muss auch der Reiseveranstalter Ihn einhalten und nicht nur der Kunde!

    Beide Parteien haben das Recht den Vertrag wegen eines Irrtums anzufechten. Wobei es durchaus eigenartig ist dass die Reise, nach der Anfechtung, günstiger als zum geforderten Preis buchbar war.

    Bin mal gespannt wie der Veranstalter das begründet.

  • Natascha27
    Dabei seit: 1181952000000
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    geschrieben 1504090145506

    Guten Tag,

    ich habe mich hier bereits schlau gemacht baer bezüglich der Anfechtung wegen Irrtum weiss ich immer noch nicht wirklich Bescheid.

    Mal angenommen , der Veranstalter meldet sich wegen einem Preisfehler erst nach 4 Wochen nach Buchung. Ist es dann noch rechtens einen Irrtum anzufechten? Ich kann keine Zeitangabe finde, lediglich "zeitnah" was auch immer das heißen mag.

    LG

  • Herr_Reise
    Dabei seit: 1395100800000
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    geschrieben 1504091282189

    Eine feste Frist ist gesetzlich nicht festgelegt, §121 BGB lautet aber unter anderem: "Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat."

  • vonschmeling
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    geschrieben 1504802659433

    Ich habe gerade noch einmal den Beitrag von holidaymicha14 gelesen, ob wohl schon verhandelt wurde?

    Mich hätte insbesondere der Klageinhalt interessiert, leider ist ja kein Reisedatum angegeben.

    @holidaymich14

    Solltest du hier nochmal vorbeischauen, träfe eine Rückmeldung hinsichtlich deines "Kampfes für alle" sicherlich auf breites Interesse!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1504803819813 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @mkfpa sagte:

    Ganz so pauschal ist diese Aussage nicht richtig:

    „Wenn ein Reisevertrag zustande kommt, dann muss auch der Reiseveranstalter ihn einhalten und nicht nur der Kunde!"

    Die Aussage ist durchaus zutreffend.

    Beide Parteien haben das Recht den Vertrag wegen eines Irrtums anzufechten.

    Hierin sehe ich keinen Widerspruch zur ersten Aussage. Objektiv sind die Aussichten des Veranstalters allerdings erheblich heller ...

    Wobei es durchaus eigenartig ist dass die Reise, nach der Anfechtung, günstiger als zum geforderten Preis buchbar war.

    Bin mal gespannt wie der Veranstalter das begründet.

    Was genau ist daran eigenartig? Tagesaktuelle Preise, so auf den ersten Blick erscheint mir da nix eigenartig.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Dandy77
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    geschrieben 1504864786421

    @ vonschmeling:  nettes Foto.

  • Sokrates
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    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1504870896918

    @Dandy77

    OT:

    Dafür haben wir die "Persönliche Nachricht" - Funktion!

    OT Ende

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • tiger19
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    geschrieben 1508787763099

    Hallo, wir sind verzweifelt.

    Haben zwei Buchungen im selben Hotel ausgelöst, jedoch wurde nur eine bestätigt, obwohl man beide buchen konnte!

    Nun stehen wir da mit gebuchten Flügen und anderweitigen Tickets..

    Bei einer Stornierung müssten wir (und das schon eine Woche nach Buchung) 90% der Kosten selber tragen.

    Ist das wirklich rechtens, dass man zwei Zimmer buchen kann, aber eins davon am Ende nicht mehr verfügbar ist?!

    Wir haben jeglichen Bestätigungen per E-Mail bekommen.

  • Herr_Reise
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    geschrieben 1508829014705

    Habt ihr beide Zimmer in einer Buchung gebucht, oder je eine Buchung pro Zimmer erzeugt?

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