Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

  • vonschmeling
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    geschrieben 1517616637629

    ... z.B. dass ihr alle in einem Doppelbett schlafen müsst ... :stuck_out_tongue_closed_eyes:

    Die Angabe der Maximalbelegung kann sich auf Erwachsene beschränken. Es würde sicherlich helfen das Hotel zu benennen um deine Frage besser beantworten zu können.

    Sowei kann ich übrigens noch keine reiserechtlichen Aspekt erkennen.

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  • margretfleitmann
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    geschrieben 1519915639655

    Hallo,

    ich hatte am 24.02.2018 eine Reise nach Fuerteventura zu einem extrem günstigen Preis gebucht. Die Reisebestätigung und Rechnung wurde mir am nächsten Tag übermittelt mit den entsprechenden Zahlungsinformationen. Lt. FTI ging heute ein Einwurdeinschreiben am ich raus, in dem FTI von der gesetzlichen Möglichkeit der Anfechtung Gebrauch macht und die Anfechtung der Buchungsbestätigung vom 24.02.2018 erklärt. Lt. FTI ist der Reisepreis in der Endabrechnung nicht richtig, da er zu niedrig wiedergegeben wurde. Dieser Irrtum entstand lt. FTI aufgrund eines Eingabe-/Tippfehlers, welcher erst am 26.02.2018 bekannt wurde. Die Anfechtung hat zur Folge, dass der Reisevertrag von beiden Seiten als von Anfang an als nicht geschlossen anzusehen ist. Aufgrund der Anfechtung besteht mit uns kein Reisevertrag. Kommt FTI so einfach aus diesem Vertrag ?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1519917282794

    Ich sehe dem nichts entgegenstehen.

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  • Wolfgang und Eva
    Dabei seit: 1318550400000
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    geschrieben 1520449001562

    Hallo margretfleitmann,

    wir haben auch bei FTI am 25.02.2018 eine Reise auf Fuerteventura gebucht und nun am 06.03.2018 die Anfechtung wegen Irrtums erhalten, da am 26.02.2018 ein Tippfehler aufgefallen wäre. Meine Buchungsbestätigung ist vom 25.02.2018. Am 26.02.2018 habe ich sogar noch einmal eine Buchungsänderung ohne Preisänderung erhalten. Auch in dieser Buchungsänderung war noch einmal der günstige Preis aufgeführt.

    Ich sehe das (vielleicht wegen der Eigeninteressen) allerdings etwas anders als vonschmeling.

    Mit der Zustellung der Buchungsbestätigung/ Rechnung (ich habe wie oben beschrieben sogar eine zweite Bestätigung erhalten) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen uns zustande gekommen. Grundsätzlich gilt, dass geschlossene Verträge einzuhalten sind. Ein einseitiges Recht, sich von den vertraglichen Verpflichtungen zu lösen, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht vorgesehen. Die Anfechtung einer Willenserklärung ist nach dem Gesetz zwar bei Vorliegen enger Voraussetzungen möglich. Das Anfechtungsrecht kann jedoch nicht willkürlich ausgeübt werden. Grundsätzlich muss der Erklärende die Erklärung so gegen sich gelten lassen, wie sie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste. Das gilt auch dann, wenn die Erklärung nicht dem wahren Willen des Erklärenden entspricht.

    Der Preis zu dem ich gebucht hatte war zwar sehr günstig, aber nicht unmöglich, da FTI im Februar mit einem besonders hohen Frühbucherrabatt Werbung gemacht hatte. So hatten FTI im Februar mit 50 Prozent Frühbucherrabatt auf ausgewählten Reisen angeboten.

    Insofern bin ich der Auffassung, dass mir auch nicht entgegengehalten werden kann, dass ein Preisfehler wegen eines krassen Missverhältnisses von Preis und Leistung für mich hätte offensichtlich sein müssen. 

    Zu beachten ist auch, dass der Anfechtende (also FTI) das Vorliegen des Anfechtungsgrundes beweisen muss. Denn das Anfechtungsrecht besteht nur dann, wenn FTI sich bei Abgabe seiner Willenserklärung tatsächlich geirrt hat. Dies ist hier m.E. nicht der Fall, weder wurde der Tippfehler nachgewiesen, noch ist die Behauptung eines Tippfehlers glaubhaft, da weder bei den Einzelpreisen noch bei dem Gesamtpreis eine Zahlendreher vorliegt. Auch wurden nicht Zahlen, deren Tasten der gewünschten Zahl benachbart sind, verwendet. Auch liegt kein Fehler bei der Addition der Preise pro Person vor. Was alles auf einen "üblichen" Tippfehler hinweisen würde. Die Vermutung liegt demnach nah, dass die Behauptung eines Tippfehlers eine reine Schutzbehauptung ist. 

    Aus all den Gründen habe ich der Anfechtung widersprochen und FTI gebeten mir schriftlich zu bestätigen, dass diese den Vertrag vollinhaltlich einhalten werden. Sofern da nichts kommt werde ich die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übergeben. Dann weiß ich endlich mal für was ich schon jahrelang in meine Rechtsschutzversicherung einbezahle ;-)

    Hilfe, so viel wollte ich doch gar nicht schreiben.

    Ich habe aber auch zwei Fragen:

    1. Könnt ihr einen guten Rechtsanwalt für Reiserecht empfehlen, mit welchem ich über das Internet in Kontakt treten kann
    2. Das wirft ja auch auf Holidaycheck ein schlechtes bild. Ich habe nämlich über Holidaycheck gebucht und von dort die angeblich falsche Daten bekommen. Mein Ihr Holidacheckk können wir da auch mit ins Boot holen.

    Viele Grüße

    Wolbe

    Interpunktion und Orthographie diese Beitrages sind frei erfunden. Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
  • andi2601
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    geschrieben 1520453301670

    Also wenn ich das aus dem angehängten Beitrag richtig lese bleibt deine Reise so wie du sie gebucht hast bestehen und der Veranstalter kann sie dir nicht einfach so kündigen.

    Aber bitte lies selbst nochmal.

    https://www.urlaubsguru.de/reisemagazin/preisfehler-error-fares-urlaub/

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1520455450925 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Natürlich ist der Vertrag zustandegekommen, allerdings wird er jetzt wegen Irrtums angefochten.

    Seit die Jagd auf diese error fares zum Volkssport geworden ist gibt es nur noch wenig Spielraum.

    Ich bezweifle, dass man da streitig etwas erreichen wird.

    Hier werden keine Empfehlungen für Anwälte gegeben.

    HolidayCheck verwendet aufgespielte Daten, ich kann nicht erkennen, dass das Ereignis ein "schlechtes Licht" auf das Reisebüro wirft ...

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1520456845736 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @andi2601 sagte:

    Also wenn ich das aus dem angehängten Beitrag richtig lese...

    Ich nehme an, dass du das richtig gelesen, scheinbar aber falsch verstanden hast.

    FTI erklärt, irrtümliche Angaben zum Preis gemacht zu haben. Bedingt durch das System setzt sich dieser Fehler dann fort und sind eine falsche Rechnung oder auch erneute Bestätigung unschädlich für den Vortrag des Erklärenden. Man kann also nicht mit solchen Wiederholungen argumentieren und damit Ansprüche herleiten wollen.

    Auch der Versuch einen Eingabefehler (kein Zahlendreher, schlüssige Einzelpreise etc.) zu bestreiten geht m.E. ins Leere, lediglich der Nachweis eines Kalkulationsirrtums (ein solcher ist soweit dargestellt sehr unwahrscheinlich) könnte für den Buchenden von Vorteil sein.

    Zu beachten ist außerdem, dass ein Bestehen auf einem Vertrag zu einem erkennbar falschen Preis oder der Herleitung von Rechten aus der Nichterfüllung als rechtsmissbräuchliches Handeln betrachtet wird (LG Düsseldorf NJOZ 2007, 5409).

    Sofern also ein offensichtliches Missverhältnis zwischen dem Preis und dem Leistungsumfang besteht, ist von der klageweisen Durchsetzung von Ansprüchen abzuraten.

    FTI wird ggf. darlegen, dass die Durchführung der Reise zu dem damals angegebenen Preis nicht zumutbar ist und meiner unmaßgeblichen Ansicht nach damit Erfolg haben.

    Mein Rat daher: Kröte schlucken und weitermachen.

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1520463992958

    Nachtrag:

    Es wäre deutlicher einfacher eine Einschätzung abzugeben, würden die Betroffenen Ross und Reiter nennen - nämlich den Buchungspreis und den Leistungsumfang.

    Allerdings gebe ich jetzt schon zu bedenken, dass ich meine bisherige Haltung höchst wahrscheinlich nicht aufgeben werde.

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  • HABERLING
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    geschrieben 1520467037897 , zuletzt editiert von HABERLING

    Ja genau vonschmeling, da wird ellenlang lamentiert, aber wichtige Infos wie Destination, Unterkunft und Reisepreis geflissentlich weggelassen.:wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
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    geschrieben 1520501708277

    Destination ist Fuerteventura ... das hilft aber nicht weiter.

    Ohne Angabe der Leistung (Dauer, Hotel) und des ursprünglichen Preises kann man nur raten, ob das nun eine offensichtliche error fare war oder nicht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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