Und warum wird diese Aussage nicht einfach mal als gegeben akzeptiert:
"Der Preis zu dem ich gebucht hatte war zwar sehr günstig, aber nicht unmöglich, da FTI im Februar mit einem besonders hohen Frühbucherrabatt Werbung gemacht hatte."
Die Frage war doch nicht ob der gebuchte Preis offensichtlich falsch war sondern es waren zwei völlig andere. Wobei eine ja
zumindest schon mal beantwortet wurde.
Wenn FTI, zeitnah zur Buchung, mit 50% Frühbucherrabtte wirbt dann muss ein sehr günstiges Angebot nicht unbedingt als offensichtlicher Irrtum erkannt werden. Wobei dies der Richter als Einzelfall entscheiden wird.
Durchaus interessant ist auch wie ein Gericht zum Thema unverzüglich entscheiden würde. Denn der Fehler wurde ja bereits am 26.2. erkannt aber erst am 6.3. ein Irrtum erklärt. Dazu gibt es Urteile die 10 Tage als immer noch unverzüglich einschätzen, andere die die Grenze allerdings bei 7 Tagen sehen. Auch da kommt es auf die Einzelfallentscheidung des Richters an.
Ich sehe auch durchaus Klärungsbedarf bei der Begründung des Erklärungsirrtums. Denn ein Tippfehler ist wenn ich Wuchstaben verbechsle aber nicht wenn ich eine völlig falsche Zahl eingebe. Klar, sowas könnte natürlich ein Kopierfehler sein, aber genauso gut könnte es ein Fehler in der Preiskalkulation sein. Wobei dies dann kein Grund für einen Erklärungsirrtum wäre.
Da kann man durchaus mal von FTI „Butter bei die Fische“ verlangen und muss nicht einfach den Tippfehler als Grund akzeptieren. Beweispflicht liegt ja bei dem der den Irrtum anzeigt und nicht bei dem der dagegen Widerspruch einlegt.
Und ja, man sollte natürlich nicht auf eine 10 Euro Buchung für einen Luxusurlaub klagen. Aber genau so sollte man, als RV Mitarbeiter, nicht wissentlich einen falschen Erklärungsirrtum abgeben. Denn auch das könnte STGB relevante Folgen haben.