Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

  • mkfpa
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    geschrieben 1520503922102 , zuletzt editiert von mkfpa

    Und warum wird diese Aussage nicht einfach mal als gegeben akzeptiert:

    "Der Preis zu dem ich gebucht hatte war zwar sehr günstig, aber nicht unmöglich, da FTI im Februar mit einem besonders hohen Frühbucherrabatt Werbung gemacht hatte."

    Die Frage war doch nicht ob der gebuchte Preis offensichtlich falsch war sondern es waren zwei völlig andere. Wobei eine ja

    zumindest schon mal beantwortet wurde.

     

    Wenn FTI, zeitnah zur Buchung, mit 50% Frühbucherrabtte wirbt dann muss ein sehr günstiges Angebot nicht unbedingt als offensichtlicher Irrtum erkannt werden. Wobei dies der Richter als Einzelfall entscheiden wird.

     

    Durchaus interessant ist auch wie ein Gericht zum Thema unverzüglich entscheiden würde. Denn der Fehler wurde ja bereits am 26.2. erkannt aber erst am 6.3. ein Irrtum erklärt. Dazu gibt es Urteile die 10 Tage als immer noch unverzüglich einschätzen, andere die die Grenze allerdings bei 7 Tagen sehen. Auch da kommt es auf die Einzelfallentscheidung des Richters an.

     

    Ich sehe auch durchaus Klärungsbedarf bei der Begründung des Erklärungsirrtums. Denn ein Tippfehler ist wenn ich Wuchstaben verbechsle aber nicht wenn ich eine völlig falsche Zahl eingebe. Klar, sowas könnte natürlich ein Kopierfehler sein, aber genauso gut könnte es ein Fehler in der Preiskalkulation sein. Wobei dies dann kein Grund für einen Erklärungsirrtum wäre.

    Da kann man durchaus mal von FTI „Butter bei die Fische“  verlangen und muss nicht einfach den Tippfehler als Grund akzeptieren. Beweispflicht liegt ja bei dem der den Irrtum anzeigt und nicht bei dem der dagegen Widerspruch einlegt.

    Und ja, man sollte natürlich nicht auf eine 10 Euro Buchung für einen Luxusurlaub klagen. Aber genau so sollte man, als RV Mitarbeiter, nicht wissentlich einen falschen Erklärungsirrtum abgeben. Denn auch das könnte STGB relevante Folgen haben.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1520504976889

    Zuerst einmal "akzeptiere" ich selbstverständlich vage Angaben, es dürfte allerdings Einigkeit darüber bestehen, dass die Antworten entsprechend vage bleiben.

    Einen Tippfehler ursächlich herleiten zu wollen erscheint mir gelinde gesagt etwas bemüht, es reicht eine deutliche Abweichung des Preises zudem als "Beweis" für einen Fehler aus.

    Verlangen kann man allerhand, es wird imho an der Sache jedoch nichts ändern.

    Eben weil ein Kalkulationsirrtum für den Erklärenden schädlich wäre erscheint mir die Nennung zumindest der Abweichung und des Leistungsumfanges einer Konkretisierung zuträglich.

    Bevor ich nun aber alles Gesagte noch einmal wiederhole: Aus meiner Sicht besteht höchstens Hoffnung auf Kulanz seitens des RV (gab´s schon!) jedoch keine Aussicht auf Erfolg bei einer klageweisen Durchsetzung.

    Das ist selbstverständlich nur eine Meinung und man darf herzlich gerne eine abweichende haben.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Wolfgang und Eva
    Dabei seit: 1318550400000
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    geschrieben 1520539551585 , zuletzt editiert von Wolfgang und Eva

    @vonschmeling sagte:

    Destination ist Fuerteventura ... das hilft aber nicht weiter.

    Ohne Angabe der Leistung (Dauer, Hotel) und des ursprünglichen Preises kann man nur raten, ob das nun eine offensichtliche error fare war oder nicht.

    Nur mit der Ruhe :-). Da ich tagsüber arbeite und nicht im Forum nachschauen kann, kann ich nicht kurz nach der Aussage das noch weitere Angaben gewünscht sind, diese auch schon nachreichen.

    Hier mal die fehlende Angaben

    Hotel war IBEROSTAR Playa Gaviotas Park

    Dauer 10 Tage mit zwei Personen

    Preis 1394,-- €

    Leider weiß ich nicht mehr wie hoch die Preise zu diesem Zeitpunkt bei den anderen RV war.

    Eben habe ich aber mal nachgeschaut, da würde man für ca. 2.200 € bei einem anderen Anbieter eine Juniorsuite bekommen.

    Wie geschrieben,, ich habe kurz vor der Buchung noch eine Werbung mit 50 % Frühbucherrabatt gesehen.

    Nämlich diese:

    „Der frühe Vogel spart bei FTI richtig:“

    Bei Buchung bis 28. Februar 2018 erhalten Sparfüchse bis zu 50 Prozent Nachlass auf Reisen im Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober 2018. Sichern Sie sich frühzeitig Ihr Wunschangebot für den nächsten Sommerurlaub & profitieren von satten Rabatten!

    Daher habe ich wirklich nicht auf einen Preisfehler getippt, sondern bin einfach von einem guten Angebot ausgegangen.

    Falls ihr weitere Angaben wollt, sagt einfach Bescheid.

    Mir ist natürlich auch klar, dass ich in einem Forum keine abschließende Entscheidung erhalten werde. Dafür ist jeder Sachverhalt zu verschieden und in einem Forum kann nicht auf alle Einzelheiten eingegangen werden.

    Mein Intention war eigentlich, zu erfahren, ob es noch weiteren Leuten so gegangen ist. Und evtl wie deren "Fall" ausging.

    Ob über Kulanz oder Rechtsweg ist mir natürlich egal, wenn der Preis stimmt. :stuck_out_tongue_winking_eye:

    Wenn FTI nichts anbietet, werde ich den Sachverhalt auf jeden Fall mal von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.

    Meine Anfrage zu einer RA Empfehlung nehme ich natürlich zurück, da ich natürlich verstehe, dass in einem Forum keine Empfehlung dafür ausgesprochen werden kann. Dafür Sorry

    Wenn ihr es wollt, halte ich euch gerne auf dem Laufenden.

    Edit: Entschuldigung, dass Teile dieses Post blau geschrieben sind. Ich weiß nicht warum und finde leider auch nicht, wie ich es umformatieren kann.

    

    Interpunktion und Orthographie diese Beitrages sind frei erfunden. Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1520545345819

    Die Farbigkeit finde ich ganz schick ... :wink:

    Einer Erklärung, weshalb du erst jetzt konkretisierst bedurfte es nicht - es ging eher um die weitgreifenden Antworten, die der Verzicht auf genauer Hinweise von Beginn an verursachte.

    Der neue Preis exakt deines Angebotes wäre interessant, Wolbe - nicht der eines anderen Anbieters bei Buchung heute. Zudem die Reisezeit - denn es können Tage dort gut und gerne 10 Tage auch 1500 p.P. Tacken im DZ kosten.

    Mich persönlich interessiert das nur peripher - 697€ liegen nach kurzem Überblick tatsächlich 50% unter Normalniveau für 10 Tage.

    Das macht die Annahme der Korrektheit nicht "sträflich", aber ein Kalkulationsirrtum erscheint mir ausgeschlossen.

    Zudem heißt es meistens "bis zu 50% Ersparnis" für Frühbucher, und da diese Angebote von den Hotels verantwortet werden sind sie beileibe nicht auf alle homogen anzuwenden. Das nur als (zugegeben bräsiger!) Rat für künftige Buchungen vermeintlicher Schnäppchen.

    Der springede Punkt ist: Auch wenn du die Preisgestaltung nicht als offensichtlich irrtümlich erkennen konntest ändert das doch nichts an der Glaubwürdigkeit des erklärten Irrtums - und zeitigt die wiederholt bezeichneten schlechten Aussichten hinsichtlich eines Bestehens auf der Erfüllung des Vertrages oder Begehren aus dessen Nichterfüllung.

    Ja, bitte lass wissen falls das dann von deinem Bevollmächtigten anders gesehen und die Durchsetzung weiter verfolgt wird!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkfpa
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    geschrieben 1520560231290

    Interessant, ein abweichender Preis reicht also fuer einen Erklaerungsirrtum aus.

    Deine Meinung scheint aber bei den Gerichten nicht bekannt zu sein. Denn falsche Preise, wegen einem internen Kalkulationsfehler, werden ueblicherweise nicht als Motivirrtum gesehen und daher auch nicht als Anfechtungsgrund anerkannt.

    Daher bleibe ich bei meiner Meinung dass ein Hinweis auf die Bereitschaft einer klageweisenden Durchsetzung die Kulanzbereitschaft des RV durchaus erhoehen kann.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1520564186830 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Offenbar missverstehst du mich obligatorisch?

    Meine Meinung hat tatsächlich nicht den Anspruch sich vor Gericht relevant auszuwirken.

    Zum möglichen Kalkulationsirrtum hatte ich mich glaub ich ausreichend verlautbart?!

    Ich wünschte deine Gegenrede wäre irgendwo und für irgendwen interessant ... :confused:

    Bleib gern bei deiner Haltung, ich bleibe bei meiner.

    Drohungen ohne fundierte Herleitung fliegen dem Drohenden zuverlässig um die Ohren.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1520588453523

    Tja das missverstehen beruht wohl auf Gegenseitigkeit. Aber schön dass du definierst welche Beiträge für irgendwem interessant sind und welche nicht.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1520590189893

    Das stimmt, es ist nicht meine Obliegenheit den Wert eines Beitrags zu definieren, tut mir leid.

    Um meine Aussage zu relativieren: Ich halte nichts von kämpferischer Attitüde, die einem mit großer Wahrscheinlichkeit nichts einbringt.

    Ganz gleich zu welcher Reisezeit und für wie lange - der angegebenen Preis ist offensichtlich kein Kalkulationsirrtum. Eine Woche im gegenständlichen Hotel kostet gewöhnlich das Doppelte und mehr, weshalb die Erklärenden wohl kaum in Erklärungsnot hinsichtlich ihres Fehlers geraten werden.

    Wie gesagt, nichts spricht gegen eine Einrede, ich habe selbst schon wiederholt erlebt, dass der RV eine error fare durchgewunken hat!

    Tut er es jedoch nicht rate ich zum Burgfrieden, denn eine streitige Einigung steht aus Sicht des Reisewilligen unter keinem guten Stern.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1520604859567

    Entschuldigung ohne jeden Seitenhieb oder Vorbehalt akzeptier und großen Respekt dafür, denn leider gibt es viel zu wenige die bereit sind eine Aussage zu korrigieren.

     

    Unterschiedlicher Meinung sind wir trotzdem noch und das ist auch gut so. Denn ich verstehe nicht warum du einen Kalkulationsfehler so kategorisch ausschließt.

     

    Denn wie soll ich mich denn bei einer völlig anderen Zahl „vertippen“? Da lass ich höchstens gelten dass irrtümlich der Preis für eine andere Reise eingeben wurde.

    Oder ist xil0aunhgdöß2jhm statt Erklärungsirrtum auch ein Tippfehler? Und der RV hat nun mal, möglicherweise ungeschickt, einen Tippfehler als Grund für den Erklärungsirrtum angegeben. Genau den  Grund würde ich in Frage stellen und wenn mir meine „Drohung“, die ich eher als Einrede oder Widerspruch bezeichnen würde, um die Ohren fliegt – so what?

     

    Ich stehe damit doch nicht schlechter da als wenn ich die Anfechtung anerkenne.

  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
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    geschrieben 1520607692998

    @mkfpa

    @vonschmeling

    nur mal so als Möglichkeit : ein Tippfehler kann sich nicht nur beim Endpreis sondern auch verborgen während der Kalulation ergeben. 12 Tage statt 21, Tagespreis 48 statt 84, Flugpreis 148 statt 418 .... und schon ist der Endpreis ein völlig anderer ohne das in der Summe ein Zahlendreher zu erkennen ist ? Wäre vielleicht auch mal ein Ansatz ?

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
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