Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

  • vonschmeling
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    geschrieben 1520607874670 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Auch ein Preis für eine andere Reise kann ein "Tippfehler" sein, mkpfa. An die Begrifflichkeit sind nun mal ebenso wenig spezifische Vorgaben zu beachten wie an "unverzüglich". Einen Kalkulationsirrtum in Höhe von 50% des üblichen Preises halte ich für ausgeschlossen, das darf man gerne aber auch anders sehen.

    Im besten Falle entschließt sich der Veranstalter, für seinen Fehler geradezustehen und lässt die Betroffenen doch zum Schnäppchenpreis reisen. Das wäre eine schöne Wendung!

    @Wolfgang und Eva

    Nicht vergessen: Bei der RSV die Kostenübernahme bestätigen lassen bevor ein Anwalt bevollmächtigt wird.

    Und schau noch hier rein ...

    @jlechtenboehmer

    Zum einen sind das für mich keinesfalls "neue Aspekte", zum andern ist es überhaupt nicht entscheidend für die Sache, wo und wie der Fehler zustande kam.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Schneeglitzern
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    geschrieben 1523774629503

    Auch ich hatte am 25.2. eine einwöchige Reise ins Gaviotas Park für eine Woche gebucht. (716 EUR p-P. für eine Woche).

    Kurze Zeit später kam eine Nachricht vom RB, dass FTI das Angebot nicht annimmt.

    Habe mich zwar tierisch geärgert, aber die Sache nicht weiter verfolgt. Zu diesem Zeitpunkt hat Bucher die Reise für 800 EUR angeboten.

    Ob das geklappt hätte wieß ich nicht.

    Gruß

    Schneeglitzern

  • unioner1992
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    Beiträge: 1
    geschrieben 1524209898053

    FTI scheint gern mal die preise zu ändern.

    Heute Mail bekommen, dass der Vertrag angefochten wird. statt 510 € pP wär der preis 967,50 € pP. . Aus kulanz werden 850 € pP angeboten. 1 Woche 5* Hotel, HP, direktflug...

    Anwalt wird eingeschaltet.. meinetwegen verzichte ich auch auf zug-zum-flug als Entgegenkommen

  • Wolfgang und Eva
    Dabei seit: 1318550400000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1526829654458

    Hallo an alle,

    ich hatte ja versprochen, dass ich euch über das Ergebnis informiere.

    Ich konnte den Reiseveranstalter FTI nicht dazu bewegen, die Reise zu dem ursprünglich vereinbarten Preis durchzuführen. Eine gerichtliche Klärung würde auf jeden Fall nicht mehr vor meinem Sommerurlaub abgeschlossen werden. Daher habe ich eine außergerichtliche Einigung favorisiert.

    Nachdem ich auf das Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 16 U 12/14) sowie das BGH Urteil vom 11. Januar 2005 – X ZR 118/03 hingewiesen hatte, wurde mir von diesem Reiseveranstalter - nach gefühlten 100 Mails - angeboten, dass mir 50 % des ursprünglichen Reisepreises als Schadensersatz gezahlte wird, sofern ich nicht auf eine weitere Durchführung der Reise bestehe.

    Die Juristin in meinem Betrieb hatte mir mal vor längerer Zeit gesagt, dass ein Vergleich nur dann gut ist, wenn er beiden Seiten gleichermaßen "weh" tut. ;-)

    Der angebotene Schadensersatz empfinde ich als guter Vergleich, so dass ich dieses nun Angebot angenommen hatte.

    Viele Grüße

    Interpunktion und Orthographie diese Beitrages sind frei erfunden. Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
  • Trave175
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    Verwarnt
    geschrieben 1538811797323

    @ Ahotep:

    Da ich im anderen Thread "Sonnenklar TV" alle Details genannt habe,muß ich diese hier nicht erneut vorlegen. Ich habe die letzten 5 Seiten gelesen, sind alle nicht mehr aktuell und nicht mit meinem Fall vergleichbar.

    Karpfenblau
  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1538814178199

    Gehört alles zur Thematik und kann jederzeit durch neue "Fälle" aktualisiert werden....

  • vonschmeling
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    geschrieben 1538872744575 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @Trave175

    Du hast nach Erfahrungen gefragt, derer gibt es hier etliche, auch solche,die durchaus mit deinem "Fall" vergleichbar sind - error fare gebucht und Widerruf erhalten, ist nicht gerade exotisch.

    Ich stelle mir die Frage, was du über das hinaus was du schon im Sonnenklar-Thread nicht wissen wolltest, hier jetzt nicht wissen willst?

    Einer der jüngeren Beiträge schildert, man habe von FTI 50% des falschen Reisepreises für die Zusage erhalten, nicht weiter auf eine Durchführung zu bestehen. Das ist ein eher seltenes Ergebnis, die Umstände waren jedoch durchaus vergleichbar mit denen, unter welchen du deine Beschwerde führst.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1538875812243

    @wolfgang-und-eva sagte:

    Nachdem ich auf das Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 16 U 12/14) sowie das BGH Urteil vom 11. Januar 2005 – X ZR 118/03 hingewiesen hatte, wurde mir von diesem Reiseveranstalter - nach gefühlten 100 Mails - angeboten, dass mir 50 % des ursprünglichen Reisepreises als Schadensersatz gezahlte wird, sofern ich nicht auf eine weitere Durchführung der Reise bestehe.

    Es ist ausgesprochen unwahrscheinlich, dass dieses Angebot aufgrund der von dir herangezogenen Urteile erfolgte, haben sie schließlich ziemlich genau überhaupt nichts mit dem gegenständlichen Sachverhalt zu tun.

    Zwar sage ich immer "wer heilt hat Recht!" und sind die tatsächlichen Erwägungsgründe für das Anbebot eines Vergleichs in deiner Causa aus Sicht des Verbrauchers vielleicht wenig interessant, ich möchte dennoch darauf hinweisen, dass Verweise auf Urteile u.U. mehr schaden als nutzen. Nicht nur handelt es sich überwiegend um Einzelfallentscheidungen, häufig haben sie - wie in deinem Fall! - auch viel zu wenige Überschneidungen (das BGH Urteil gar keine, das OLG Urteil nur den des streitigen Reisepreises).

    Wenn überhaupt sollte man die Herleitung eines Anspruchs nur dann auf eine bereits ergangene gerichtliche Entscheidung stützen, wenn man sich dazu von einem Juristen beraten lassen hat.

    Andernfalls schwächt man seine Position eher als sie zu stärken - selbst wenn das Ergebnis bei Wolfgang und Eva zunächst anders anmutet. Nicht etwa resultiert der Gegner daraus bedrohliche Sachkunde des Beschwerdeführers bzw. kennt selbst die übliche Rechtsprechung nicht, dessen sollte man sich bewusst sein.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • rhenakus
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    geschrieben 1542807897304

    Folgendes Anliegen, letzten Samstag über ab in den Urlaub eine Woche Marokko für 85 Euro gebucht war wohl ein Preisfehler, diese Info gab es von ab in den Urlaub habe noch am Samstag per Kreditkarte die 85 Euro bezahlt abreise wäre heute gewesen so weit so gut! Mir fehlt bis jetzt die Stornierungsbestatätigung seitens ab in den Urlaub bzw bigxtra bigxtra ist für mich nicht erreichbar laut ab in den Urlaub am Montag sollte die Kreditkarte auch nicht mehr belastet werden ist sie gestern aber angeblich sollte ich es gestern noch zurück bekommen bisher nix.. Fühle mich ein wenig verarscht, wie gehe ich am besten vor um die Zahlung zurück zu bekommen und eine storno Rechnung zu bekommen? Laut ab in den Urlaub Portal im login sehe ich das sie storniert ist! Danke im voraus! Noch eine zusätzliche Frage wenn ich eine Reise gebucht habe die mir auch sehr günstig vor kommt und ich nach Zahlung die Unterlagen habe und im Flieger bin kann nichts mehr nachkommen oder?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1542809423559

    14 Tage Geduld solltest du aufbringen, vermutlich ruiniert dich die Abbuchung nicht ...

    Es reicht aus, wenn beim Login angezeigt wird, dass die Reise storniert wurde.

    Wenn du im Flieger sitzt sollte nichts mehr nachkommen, dann hat wohl der Veranstalter eine mutmaßliche error fare zu seinen Lasten akzeptiert. Du solltest bis dahin aber akribisch deinen Mailverkehr checken, auch den Spam Ordner.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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