Nun, sie tun es, das ist für dich insofern der wichtigste Aspekt für den Moment, da deine Reise nicht wie gebucht stattfinden wird.
Das BGB erlaubt mit § 119 die Korrektur einer irrtümlichen Willenserklärung, hiervon betroffen sind auch Schreibfehler aller Art (50 statt 5 Flaschen Wein zu 29,99€, ein Mittklassewagen zu 10k statt zu 50k€, eine Reise für 569€ anstatt 1.569€ etc).
Bei solchen irrtümlichen Auslobungen kann sich der Anbieter auf eben jenen Erklärungsirrtum berufen, da er die Erklärung in der vorliegenden Form gar nicht abgeben wollte.
Ob das auch für deine Causa gilt müsstest du im Zweifelsfalle gerichtlich klären lassen, aus naheliegenden Gründen hat das aber wenig Sinn.
Mein Rat: Frage nach dem korrekten Preis und entscheide dann, ob die Reise noch für euch infrage kommt. Der Veranstalter braucht in solchen Fällen keine Alternative anzubieten, wird das i.d.R. aber tun - eben zum korrigerten Preis.