Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

  • vonschmeling
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    geschrieben 1546449146035 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Nun, sie tun es, das ist für dich insofern der wichtigste Aspekt für den Moment, da deine Reise nicht wie gebucht stattfinden wird.

    Das BGB erlaubt mit § 119 die Korrektur einer irrtümlichen Willenserklärung, hiervon betroffen sind auch Schreibfehler aller Art (50 statt 5 Flaschen Wein zu 29,99€, ein Mittklassewagen zu 10k statt zu 50k€, eine Reise für 569€ anstatt 1.569€ etc).

    Bei solchen irrtümlichen Auslobungen kann sich der Anbieter auf eben jenen Erklärungsirrtum berufen, da er die Erklärung in der vorliegenden Form gar nicht abgeben wollte.

    Ob das auch für deine Causa gilt müsstest du im Zweifelsfalle gerichtlich klären lassen, aus naheliegenden Gründen hat das aber wenig Sinn.

    Mein Rat: Frage nach dem korrekten Preis und entscheide dann, ob die Reise noch für euch infrage kommt. Der Veranstalter braucht in solchen Fällen keine Alternative anzubieten, wird das i.d.R. aber tun - eben zum korrigerten Preis.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Koi
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    geschrieben 1548935209904

    Hallo zusammen,

    uns ist das Gleiche bei FTI passiert. Reise gebucht, Buchungsbestätigung mit Rechnung erhalten, 4 Tage später Anfechtung wegen Irrtums (angeblicher Systemfehler) So weit so schlecht.

    Selbstverständlich haben wir Widerspruch eingelegt (Antwort steht noch aus).

    Nachdem was man nachlesen kann, stehen die Chance schlecht, dass FTI einlenkt.

    Wenn man sich im Internet informiert sieht es fast so aus, als stecke eine gewisse Systematik dahinter.

    In meinen Augen kann natürlich immer ein Fehler passieren, aber wenn er zur Regel wird kommt der RV meiner Meinung nach seiner Sorgfaltspflicht in keinster Weise nach.

    Bevor ich die Buchungsbestätigung bekomme, sollte ein Mensch die Angaben kontrolliert haben. Schließlich ist

    die Bestätigung ja quasi eine Unterschrift. Und ich als Kunde kann mich ja auch nicht auf einen Irrtum berufen und von der

    Reise zurücktreten, wenn ich sie bei einem anderen RV günstiger gesehen habe.

    Vertrag ist Vertrag (hier aber anscheinend nur für den Kunden).

    Und hier liegt meines Erachtens auch der Ansatz gegen die RV vorzugehen. Da die s.g. Irrtümer in sehr hoher Anzahl auftreten,

    hat der RV nicht alles mögliche getan um diese zu vermeiden.

    Sich einfach immer wieder nur auf § 119 BGB zu berufen kann nicht im Sinne des Gesetzes sein.

    Das ist meines Erachtens genauso "rechtsmissbräuchlich" , wie es beim Kunden bei "error fares" gesehen wird.

    Urteile zu einer Sorgfaltspflichtverletzung des RV habe ich noch nicht gefunden.

    Hat vielleicht jemand von Euch Erfahrung in diesem Bereich gesammelt?

    Ich danke schon jetzt für eure Hilfe.

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  • dreasonne
    Dabei seit: 1296950400000
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    geschrieben 1599759976739

    Hallo Zusammen,

    Ich habe am 24.08.2020 2 Reisen ( 1. mein Sohn und seine Verlobte , 2. meine Schwester und ich, jeweils um 1 Woche versetzt) gebucht, zugegeben, sehr günstig, aber, das war bei mehreren Anbietern zu dem Preis. Ich habe das weiter beobachtet und der Preis war noch 2 Tage über Preisalarm drin.

    Die Buchungsbestätigung kam auch innerhalb von 24 Stunden, die Anzahlung habe ich auch sofort bezahlt und die wurde 2 Tage später bestätigt.

    Heute bekam ich dann per Mail eine "Information" von Der Touristik, das Sie einen Erklärungsirrtum haben. Der Preis wäre ein Eingabefehler. Verstehen kann ich das auch, wenn es ein Zahlendreher o.ä. wäre, aber die Zahlen sind total unterschiedlich. Wenn ich die Differenz bezahlen würde, würde die Reise bestehen bleiben.

    Inzwischen ist der Preis 5x so hoch. Ich denke, es geht darum, dass Tunesien kein Risikogebiet ist und Sie die Reise jetzt deutlich teurer verkaufen können.

    Macht ein Widerspruch Sinn?

    Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir Ratschläge geben könntet.

    Viele Grüße

    Andrea

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1599760634810 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Widerspruch macht immer Sinn sofern er gut begründet ist.

    Allein der Hinweis, dass die Reise jetzt 5x so teuer angeboten wird lässt mich vermuten, dass der Erklärungsirrtum durchaus plausibel dargelegt werden kann.

    Falls du den Nachweis führen kannst, dass mehrere Veranstalter (nicht unter dem Dach der DERtourstik) denselben Preis anboten würde das deine Position stärken.

    Ganz persönlich glaube ich nicht, dass du irgendwas erreichst und dir die Mühe sparen kannst.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • dreasonne
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    geschrieben 1599769263613

    Danke für die Antwort, ich werde es versuchen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1599769544643

    Aufrichtig wünsche ich dir besten Erfolg!

    Eine Rückmeldung wäre sehr willkommen! :relieved:

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  • wuppiandre
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    geschrieben 1599888840258

    Hallo, eine Frage hinterher . Wie lange hat ein RV Zeit einen Irrtum anzumelden ? Besonders bei einer kurzfristigen Buchung . Danke

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1599897592431

    "unverzüglich" ... :wink:

    (in der Wirklichkeit können das auch mal mehr als 2 Wochen sein bis man´s merkt und widerspricht)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • REJBodenheim
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    geschrieben 1599897938104

    Für nicht-juristen: ich habe mal gelernt, "unverzüglich" bedeutet "ohne schuldhaftes Verzögern". lässt sich also schwer in Tagen oder Wochen messen :blush:

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