Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

  • HABERLING
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    geschrieben 1621257085768 , zuletzt editiert von HABERLING

    Zitat: Travelislife1984 geschrieben am 15.05.2021

    "Malediven ab 29.6., 12 Tage, All Inclusive, Einzelzimmer, 737 Euro (Preis am nächsten Tag 2845 Euro)“

    Der Kunde, der bereits bei Vertragsschluss erkennen muss, dass die Erklärung des anderen auf einem derartigen Irrtum beruht und deshalb annehmen muss, dem Reiseveranstalter ist die Durchführung des Vertrages unzumutbar, handelt nach Ansicht der Gerichte rechtsmissbräuchlich, wenn er auf die Durchführung des Vertrages besteht.:worried:

    Die Rechtsprechung hat eine Differenz von 2.000.- EUR für nicht zumutbar erachtet.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
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    geschrieben 1621259709215 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Das ist ja nicht neu, HABERLING und war hier auch schon mal thematisiert worden.

    Travelislive1984 besteht ja nicht auf der Durchführung. Das wäre erst dann der Fall, wenn die Durchführung der Reise zum Preis der error fare erstritten werden soll.

    Widerspricht der Anbieter nicht und führt die Reise durch, darf der Reisende von einem sogenannten konkludenten Handeln im Sinne der Akzeptanz ausgehen. Auch dies ist dann keineswegs ein rechtsmissbräuchliches Verhalten.

    Insofern passt dein Hinweis überhaupt nicht zum aktuellen Sachverhalt.

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  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1621260191736 , zuletzt editiert von HABERLING

    Für mich passt das sehr wohl, damit sich Travelislive1984 auf mögliche Eventualitäten einstellen kann.:worried:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
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    geschrieben 1621268015323

    @travelislife1984 sagte:

    ... Ich werde auf keinen Fall Widerspruch einlegen ...

    Der Entschluss ist doch bereits gefasst. Kein Widerspruch kein rechtsmissbräuchliches Verhalten.

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  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1621268358667

    Ist ja gut, dann ist es für vergleichbare Situationen von Profiteuren in spe.:blush:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Travelislife1984
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    geschrieben 1622107776741

    Kurze Zwischeninfo: heute Restzahlung getätigt für Abreise 29.6.

    Noch keine Stornierung wegen Erklärungirrtum, aber ich rechne täglich damit.

  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1622108054537

    Vielleicht hast Du ja Glück:four_leaf_clover:

  • Summerdays
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    geschrieben 1624885897716

    @Travelislife1984

    und schon Koffer gepackt ??????

  • NoFrills
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    geschrieben 1644137689543

    Moin zusammen. Ich kopiere mein Problem in dieses Forum.

    geschrieben gestern um 21:27

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Reise über FTI als Vermittler bei ITS am 3.2.2022 gebucht. Tagsdrauf kam nach die Buchungsbestätigung vom ITS. Vorab kam auch die Reiseanmeldung von FTI.

    Angeboten war eine Reise über 7 Nächte, all in, Zug zum Flug, Flug und Transfer für die Summe von 214 Euro in die Türkei in ca. 3 Wochen.

    So auch der Inhalt der Reiseanmeldung von FTI.

    In der Buchungsbestätigung von ITS wird von der Reiseanmeldung wie folgt abgewichen:

    • Aus den 7 Nächten wurden 2 Nächte in dem Hotel
    • Der Transfer zum Hotel nur für die Hinreise.

    Nach Flugplan ist der Rückflug nach 7 Tagen geplant.

    Hab mich bei FTI gemeldet und auf die Abweichung zwischen Reiseanmeldung und Buchung hingewiesen.

    Heute kam eine Mail vom Clearing/Qualitätsmanagement der ITS. In der Mail wird mein Vorbringen bedauert, es kann aber kostenpflichtig auf die Reiseanmeldung upgedatet werden. ITS beruft sich auf einen Übermittlungsfehler.

    Was ist zu tun?

    Gruß

  • vonschmeling
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    geschrieben 1644138291248

    Wenn du die Reise antreten willst brauchst du nur das neue Angebot anzunehmen.

    Tust du das nicht ist der Vertrag aufgehoben.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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