Zitat: Travelislife1984 geschrieben am 15.05.2021
"Malediven ab 29.6., 12 Tage, All Inclusive, Einzelzimmer, 737 Euro (Preis am nächsten Tag 2845 Euro)“
Der Kunde, der bereits bei Vertragsschluss erkennen muss, dass die Erklärung des anderen auf einem derartigen Irrtum beruht und deshalb annehmen muss, dem Reiseveranstalter ist die Durchführung des Vertrages unzumutbar, handelt nach Ansicht der Gerichte rechtsmissbräuchlich, wenn er auf die Durchführung des Vertrages besteht.
Die Rechtsprechung hat eine Differenz von 2.000.- EUR für nicht zumutbar erachtet.