Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

  • NoFrills
    Dabei seit: 1644091220514
    Beiträge: 7
    geschrieben 1644139304852

    Hallo vonschmeling,

    ich tu mich schwer mit deiner Aussage.

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    § 651x Haftung für Buchungsfehler

    Der Reisende hat Anspruch auf Ersatz des Schadens,1.

    der ihm durch einen technischen Fehler im Buchungssystem des Reiseveranstalters, Reisevermittlers, Vermittlers verbundener Reiseleistungen oder eines Leistungserbringers entsteht, es sei denn, der jeweilige Unternehmer hat den technischen Fehler nicht zu vertreten,

    2.

    den einer der in Nummer 1 genannten Unternehmer durch einen Fehler während des Buchungsvorgangs verursacht hat, es sei denn, der Fehler ist vom Reisenden verschuldet oder wurde durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht.

    Es liegt kein Error fare vor. Der ausgelobte Preis ist sehr gut, mehr auch nicht. Lediglich ist die Reisedauer um 5 Tage gekürzt und der Transfer gilt nur für den Hinweg zum Hotel.

    Das wesentliche kopiere ich kurz hierein:

    1 1 Rail & Fly 2.Klasse Hin- und Rückfahrt

    von: Railways Germany

    nach: Hannover Flughafen

    24.02.2022 1 214,00 EUR

    2 1 Hannover - Antalya 24.02.2022 1

    Datum von nach Abflug Ankunft Flugnummer Klasse Fluggesellschaft

    24.02.2022 HAJ AYT 13:35 19:05 XQ233 Economy Sun Express

    3 1 Hintransfer AYT

    In Bus Alanya

    24.02.2022

    4 1 Aska Just in Beach (Alanya - Avsallar)

    Verpflegung: All Inclusive

    Doppelzimmer seitl. Meerblick (DBN)

    vom 24.02.2022

    bis 26.02.2022

    (2 Nächte)

    5 1 Antalya - Hannover 03.03.2022 1

    Datum von nach Abflug Ankunft Flugnummer Klasse Fluggesellschaft

    03.03.2022 AYT HAJ 10:10 11:50 XC2288 Economy Corendon Airlines

    6 1 Rail & Fly 2.Klasse Hin- und Rückfahrt

    von: Hannover Flughafen

    nach: Railways Germany

    03.03.2022 1

    Die Nette aus dem Callcenter von FTI sagte mir, das sie schon sehr viele Jahre den Job macht, aber aber so eine Buchung ist ihr noch nie über den Schreibtisch gegangen.

    Ich überlege zu widersprechen und mich auf den BGB § 651x zu berufen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1644143008485

    Wenn ich dich richtig verstanden habe bietet der Veranstalter dir nur die kurze Reise für den Preis an, hatte aber eine andere Reisedauer ausgelobt.

    Folglich handelt es sich meiner Ansicht nach um eine error fare (falsche Angabe der Reisedauer) und nicht um einen "Buchungsfehler".

    Widersprechen kannst du jederzeit - ich hab schon häufiger erlebt, dass die Veranstalter kulant reagierten. Allerdings würde ich dir zu einer kurzen und sachlichen Einrede raten und nicht mit dem BGB um die Ecke zu kommen. Sich auf nicht anwendbare Parapraphen zu berufen schwächt deine Argumentation eher als sie zu erhärten.

    Was die Nette von FTI sagte spielt für den Sachstand keine Rolle ... :wink:...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • NoFrills
    Dabei seit: 1644091220514
    Beiträge: 7
    geschrieben 1644149325617

    So arumentiert das Clearing:

    Wie Sie Ihrer Buchungsbestätigung entnehmen können, entspricht die Aufenthaltsdauer Ihrer

    gebuchten Unterkunft nicht Ihren Flugdaten. Bitte überprüfen Sie zudem, ob ein Transfer gewünscht

    und bestätigt wurde. Der bestätigte Gesamtreisepreis bezieht sich lediglich auf die bei uns gebuchten

    und bestätigten Reiseleitungen.

    Sollten Sie diese Konstellation nicht absichtlich gebucht haben, sind Sie leider von einem

    Übermittlungsfehler betroffen. Dies bedauern wir außerordentlich.

    Der besagte Übermittlungsfehler liegt nicht zwischen dem RV und dem Portal, sondern zwischen dem RV und mir. Es bleibt offen aus welchen Gründen die Reise um 5 Tage verkürzt, der Transfer nur in Richtung des Hotel geht. Dem widerspricht die Buchung des Zug zum Flug und der Flug, die beide auf den Anfang und Ende des ursprünglichen Reisezeitraum ausgestellt sind. Da ist es schwer mit einem Übermittlungsfehler zu argumentieren.

    Es ist ein leichtes die Buchung zu berichtigen. 5 Tage mehr Hotel und den Rücktransport vom Hotel zum Airport.

    So wie mir jetzt die Reise verkauft werden soll, würde sie zu keiner Zeit als Angebot in einen Portal stehen, oder jemals gebucht werden.

    Kein Gericht würde dem RV glauben, das so eine Reisebuchung gewollt, oder üblich ist.

    vonschmeling, ist ein error fare nicht eine Vergünstigung? Durch streichen von Urlaubstage ist eher von einer Preisanpassung nach oben auszugehen.

    Oky, ich werd dann höflich an das Clearing schreiben. :wink:

    Vielen Dank für deine Hilfe!

  • NoFrills
    Dabei seit: 1644091220514
    Beiträge: 7
    geschrieben 1644155639603

    Wer lesen kann ist im Vorteil....

    Wir möchten Ihnen daher folgende Optionen anbieten:

    o Die Buchung bleibt bestehen wie von uns bestätigt.

    o Sollten Sie eine Anpassung der Unterbringung auf den gesamten Reisezeitraum und/oder die

    Zubuchung eines Transfers wünschen, kann dies zum aktuellen Systempreis erfolgen (vorbehaltlich

    Verfügbarkeit). Bitte geben Sie uns oder Ihrer Buchungsstelle Bescheid, wenn Sie ein entsprechendes

    Angebot wünschen. Bitte beachten Sie, dass eine Anpassung nicht preisgleich erfolgen kann und die

    Mehrkosten von Ihnen getragen werden müssten.

    o Wenn Sie keine kostenpflichtige Anpassung wünschen und nicht an der Reise wie von uns

    bestätigt festhalten möchten, können Sie selbstverständlich auch kostenfrei von der Reise Abstand

    nehmen.

    Für mich ist das ein Kalkulationsirrtum.

    Bitte teilen Sie uns oder Ihrer Buchungsstelle schnellstmöglich, spätestens bis zum 19.02.2022

    schriftlich mit, wie wir mit Ihrer Buchung weiter verfahren dürfen.

    Sollten wir keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass die Reise wie von uns

    bestätigt gebucht wurde und keine Anpassung gewünscht wird.

    Zu guter Letzt möchten wir uns nochmals für die unglückliche Gesamtsituation sowie die daraus

    resultierenden Unannehmlichkeiten entschuldigen.

    Eine Stornierung von Seiten des Reiseveranstalter kann ich nicht finden.

    Kalkulationsirrtum

    Irrtum eines Erklärenden, der aus einer Berechnung folgt.

    Bei der Frage, ob der Erklärende seine Willenserklärung wegen des Irrtums nach § 119 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) anfechten kann, ist zu unterscheiden:

    offener Kalkulationsirrtum:

    Sind die Kalkulationsgrundlagen in der Erklärung offen gelegt, kann der Erklärende seine Willenserklärung anfechten.

    Der gemeinte Erklärungsinhalt kann sich aber auch schon durch Auslegung ergeben (z. B. bei offensichtlichen Rechenfehlern)

    interner, einseitiger Kalkulationsirrtum

    Wurde die Berechnung dem Empfänger nicht offen gelegt, handelt es sich um einen unbeachtlichen Motivirrtum.

    Die falsche Kalkulation fällt ausschließlich in den Risikobereich des Erklärenden.

    Er ist nicht zur Anfechtung berechtigt.

    Das gilt selbst dann, wenn der Erklärungsempfänger den Kalkulationsirrtum positiv erkannt hat

    Der Kalkulationsirrtum berechtigt also nur zur Anfechtung, wenn die Kalkulationsgrundlage dem Geschäftspartner offen gelegt wurde.

  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
    Beiträge: 6357
    geschrieben 1644157802784

    Was ist denn hier von dir und was ist Zitat?

    Siehst du die 2 Anführungszeichen über dem Eingabefeld?

    Damit kann man Zitat hervorheben. Einfach am ende der Zeile anklicken.

    Das erhöht ungemein die Lesbarkeit und die Bereitschaft sich mit dem Thema zu beschäftigen.

    Denn merke: das Auge liest mit...

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
    Beiträge: 9599
    geschrieben 1644158779467

    Wenn NoFrills beratungsresistent ist und meint selber alles besser zu wissen, also auf in den Kampf.

    So wird aus einem vermeintlichen Schnäppchen ein finanzielles Desaster.:flushed:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • NoFrills
    Dabei seit: 1644091220514
    Beiträge: 7
    geschrieben 1644160985419

    NoFrills ist beileibe nicht beratungsresitent. :wink:

    Das Angebot mit dem Reisepreis von 214 Euro habe ich angenommen. Erstaunt war ich, das in der Buchungsbestätigung wesentliche Teile der angebotenen Reise nicht mehr vorhanden war, bei gleichbleibend ausgelobten Reisepreis..

    Entsetzt war ich darüber, das so eine Reise wie sie jetzt von dem RV angeboten wird, kein Mensch buchen würde. Es ist für mich ersichtlich, das jetzt nach der Buchungsbestätigung, ein Fehler in der Kalkulation vorliegt.

    Nicht auszuschließen ist das es ensprechende Klientel gibt, die nach 2 Tagen Hotel sich auf den Weg machen die 130 km innerhalb von 5 Tagen von Avsalar nach Antalia zurückzulegen, damit sie den Flieger noch rechtzeitig erreichen. *ironie off* :wink:

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1644162655283 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @NoFrills

    Grundsätzlich habe ich keine Sperre gegen Ratespiele, nur was du hier scheibchenweise preis gibst macht es für jene mühsam, die auf deine Frage "Was ist zu tun" eingehen möchten.

    Was zu tun ist beschrieb ich dir, nun trägst du genau diese Maßnahmen aus der Quelle des Veranstalters vor.

    Ferner bleibt der kausale Zusammenhang unberührt und das Problem zwischen dir, dem Vermittler und dem Veranstalter bestehen.

    Ob es sich nun um einen Kalkulationsirrtum handelt, um einen lapsus calami oder eine Eselei entfaltet auf die rechtlichen Folgen keine hervorzuhebend unterschiedliche Wirkung.

    Der Veranstalter hat sich geirrt und weist darauf hin. Das Wesen eines Irrtums ist, dass etwas absurdes/merkwürdiges/nie gesehenes dabei herauskommt - ein Irrtum eben.

    Last not least liegt das BGB bei mir bekanntlich unterm Kopfkissen, und für weite Teile stiller Mitleser dürften deine Zitate wenig erhellend sein.

    Der Veranstalter kündigt den Vertrag nicht sondern bietet ihn mit absurden Daten weiterhin an. Du hast deinerseits die Möglichkeit zu verzichten, anzugleichen oder zu widersprechen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
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    geschrieben 1644259371557

    @NoFrills

    Wenn du das Angebot hast kostenlos vom Vertrag zurückzutreten dann nimm das Angebot an und gehe zum neu buchen in ein Reisebüro.

    Gruß

    Karl

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1644314588224

    Hat sie/er ... das steht doch ganz eindeutig in der Antwort des Clearings.

    Ob man dafür in ein Reisebüro muss ist die andere Frage ... :smirk:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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