Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1644315294591 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Ein Reisebüro hat auch keine anderen Daten oder Preise , weil sie ihm ebenfalls direkt angeliefert werden.

    Über welche Beträge schreiben wir jetzt eigentlich?

    214,--ist der genannte Preis ab Hannover, das war für eine Person im DZ zur Alleinnutzung , richtig?

    Für den Preis unten wäre die Reise zu haben,, wenn man das Angebot zum Rücktritt annimmt und neu bucht...

    Wir reden also hier über einen Aufpreis von 109--Euro?

    Ohne Transfer

    Und ....352,-- bei ITS mit Transfer und Zug zum Flug

    Oder andersum: Die fehlenden Tage ab 27.2. bis 03.03. kosten auch nicht die Welt

    Nur Hotel mit AI-Meerblick (nicht seitlich)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1644344695738

    Wegen der Omnipräsens eines Fehlers ja eben meine Zweifel am Vorteil eines niedergelassenen Reisebüros ... :wink:

    Die aktuelle Herangehensweise an die bestehende Problematik zeigt imho deutliches Potenzial hinsichtlich einer größeren Effizienz.

    Weder helfen epische Zitate des BGB, noch wird sich "die Nette" aus der OTA wirksam einbringen können.

    Das Angebot weist einen Fehler bei der Verweildauer im Hotel auf, wurde irrtümlich so eingepflegt und inzwischen als fehlerhaft erkannt und korrigiert.

    Wenn man natürlich prinzipiell auf der "Verbindlichkeit des Angebots" rumreiten will lässt sich damit ein riesen Fass aufmachen.

    Fakt ist: Verbindlich wird das erst mit der Annahme durch den Veranstalter - diese wurde verweigert.

    Kann man hier noch episch drüber reüssieren, nützt aber nix.

    Jedenfalls rein rechtlich betrachtet ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • NeckarSchwabe
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    geschrieben 1644392218001

    Zunächst mal bleibt festzuhalten, dass ja überhaupt kein Schaden entstanden ist ...

    Zur Erinnerung: Es geht hier um ein Kaufangebot und die Annahme desselben durch den Verkäufer. Ist wie im Supermarkt - der Kunde bietet dem Händler an, die Butter zum am Regal ausgezeichneten Preis von 1,99 zu kaufen. An der Kasse ruft der Händler aber 2,19 auf, die Auszeichnung am Regal sei nicht mehr aktuell. Jetzt kann der Kunde vom Kauf Abstand nehmen oder den vom Händler genannten Preis bezahlen. Auf keinen Fall hat er irgendwelche Ansprüche auf 20 ct. "Schadenersatz".

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1644399504129

    Soweit ich das dem Vortrag von entnehme geht es dem Fragesteller auch nicht um Schadenersatz sondern wünscht er sich die Erfüllung des Vertrags wie ursprünglich angeboten - ergo den Hotelaufenthalt und die Leistung Transfer für den Rückflug.

    Wie ich bereits sagte kann er das verlangen und auf ein Entgegenkommen hoffen. Anderfalls muss er die Butter zurückgeben oder den Aufpreis hinnehmen.

    Die erhoffte Legitimation eines Anspruchs mit Zuhilfenahme der zitierten BGB Bestimmungen kann ich jedenfalls nicht erkennen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1644411120220 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    NeckarSchwabe hatte Schadenersatz sicher bewusst in "..." gesetzt.

    Ich sags mal ganz banal:

    Wenn ich den Urlaub machen will, dann zahle ich halt den wirklich nicht weltbewegenden Aufpreis auf das vermeintliche Schnäppchen.

    In welcher Form auch immer-- Nachbuchung der fehlenden Tage ---oder Verzicht und Neubuchung..Schenkt sich ja nicht viel

    Da ist doch für den Veranstalter gar kein Spielraum für eine großzügige Lösung - was haben die an der Reise? 2-3 Euro- mehr nicht.

    Meine Bitte:

    Das ganze Thema wurde jetzt zigmal durchgekaut--- und ich würde es daher gerne als " abgehandelt " abschliessen.

  • NoFrills
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    geschrieben 1644427446937

    Ich habe mir Morgen in der Sache einen Termin bei einem RA für Reiserecht geholt. Da die Reise günstig ist, ist das Kostenrisiko bescheiden.

    Hier wird oft das Beispiel mit dem 1000 Euro Auto gebracht, das natürlich 10 000 Euro kosten sollte. An meinem Beispiel sieht man das der Preis nicht geändert worden ist, kann sein das da die Regelung zieht das 21 Tage vor Reisebeginn nicht mehr am Preis geschraubt werden kann, dann wird halt der Inhalt, also Teile des Angebot soweit geändert, bis der Preis entsprechend ist.

    Was bei mir Irritation ausgelöst hat, das der Netten von FTI so eine Fehlbuchung in vielen Jahren Tätigkeit noch nie über den Tisch gegangen ist. Das ist der eigentliche Ansatz. Bis zum 19. 2. ist noch Zeit die Reise kostenfrei zu stornieren.

    Ansonsten, egal wie es ausgeht, ich werde das Ergbnis hier posten. :grinning:

  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1644429474069 , zuletzt editiert von Ahotep

    Na dann verdient der "Rechtsanwalt, der sich auch mit Reiserecht auskennt" wenigstens ein paar Kröten daran:smirk:

    Die nette Dame von FTI würde auch nichts anderes behaupten (können) am Telefon:see_no_evil:

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1644431915100

    Ich freue mich auf die Übermittlung des Ergebnisses der anwaltlichen Bewertung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Heiko_44
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    geschrieben 1658900409681

    Guten Morgen zusammen,

    ich bin mir nicht sicher ob mein Beitrag hier hin gehört, wenn nicht bitte verschieben. :wink:

    Pauschalreise vom 04.08.-12.08. im November 21 über Reisevermittler mit Schauinsland gebucht.

    Hotel: Miramare Beach

    Gebucht wurde Zimmerkategorie Doppelzimmer Superior (ab Sommer 22 Doppelzimmer Deluxe Garten): Ca. 32 m² großes Zimmer mit privatem Gartenbereich und Liegestuhl. Sie haben Gartenblick und verfügen über ein Doppelbett und einen Sessel. Für diese Zimmerkategorie wird das Platinum Service Paket angeboten (kostenfrei inkludiert).

    In der Rechnung ist auch „Doppelzimmer Superior“ angegeben.

    Vorgestern haben wir die Reiseunterlagen vom Vermittler erhalten, dort Stand immer noch „Doppelzimmer Superior“. Da wurde ich hellhörig, da ich den neuen Namen des Zimmertyps „Doppelzimmer Deluxe Garten“ erwartete.

    Ein Kontakt zum Hotel bestätigte meine Vermutung, dass nicht das „Doppelzimmer Deluxe Garten“ seitens des Veranstalter beim Hotel gebucht wurde. Unser Reisevermittler nahm daraufhin Kontakt zum Veranstalter auf, der beruft sich darauf, dass „Die Onlineausschreibung des gebuchten Zimmertyps war für einen kurzen Buchungszeitraum leider nicht korrekt ausgeschrieben“.

    Uns wurde eine Ermäßigung von 75€ p. P. angeboten, da der gewünschte Zimmertyp nicht mehr verfügbar wäre.

    Daraufhin habe ich auf der Homepage des Hotels im Onlinebuchungssystem nachgeschaut, dort sind noch 2 Doppelzimmer Deluxe Garten für den Reisezeitraum verfügbar.

    Wie sehen unsere Optionen aus, was könne wir tun um eines der 2 verbliebenen Zimmer zu erhalten?

    Besten Dank im Voraus.

    Viele Grüße

    Heiko

  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1658903323826 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Nur zur Komplettierung Deines Beitrags :

    Bei welchem Schauinsland Veranstalter hast Du das gebucht? Schauinsland dynamisch oder "nur" Schauinsland? Welcher Abflughafen wäre das bei Dir?

    Trotzdem eine erste Anmerkung:

    Du gehst vermutlich davon aus, dass freie Restzimmer auf der Hotelseite auch gleich freie (Rest-)Zimmer für den VA bedeuten Das ist natürlich nicht so.Der Produktionsweg einer Pauschalreise ist ein völlig anderer,ggf kommt das Hotel über einen völlig anderen Weg zum VA in die Produktion -- Aber machen wir es nicht zu kompliziert.

    Ein Veranstalter zahlt übrigens auch andere, niedrigere Preise als ein Individualbucher, auch das ist ein wichtiger Punkt.

    Die rechtliche Betrachtung überlassen wir-wenn die Fragen beantwortet sind-dann unserer Spezialistin vonschmeling. Mir geht es lediglich um eine bessere Einschätzung. Warum hat übrigens Dein Reisebüro nicht sofort reagiert, sondern erst auf Deinen Hinweis? Die sehen die Bestätigung doch direkt nach Eingang in ihrem System? Das darfst Du schon erwarten, sonst kannst Du ja auch direkt beim VA buchen!

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