Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

  • vadder.meier
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    geschrieben 1697132190486

    @vonschmeling

    kann man so sehen, wann sie es erkannt hätten ist unklar. Ich vermute beim Einziehen des Reisepreises im März 2024.

    Accor tritt nur als Vermittler der Reiseleistung auf, abgerechnet wird von Mövenpick vor Ort.

    In dem anderen Fall musste der Kunde vor Ort das 2,5 fache seiner Buchung nachzahlen. War gerade vor einigen Tagen.

    Interessant ist das 3 Tage nach meinem Schreiben die Preise für das Hotel bei den deutschen Veranstaltern um ca. 2 TSd € nach oben korrrigiert wurden. Da wurden wohl die Daten in den Bettenbanken mal eben angepasst.

    LG

    Vadder

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1697135910093 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @vadder.meier

    Ich bin mir sicher was ich nicht interessant finde, dessen unbenommen beglückwünsche ich dich zur akzeptablen Vereinbarung.

    Es war offensichtlich ein irrtümlicher Preis angegeben, und vermutlich wäre die von dir erwähnte Erfahrung einer enormen Nachforderung vor Ort das absolute worst case Szenario für fast jeden hier Mitlesenden?! :flushed:

    Was ich ebenfalls nicht toll finde sind deine Hinweise auf "andere Foren". Wenn du daraus Erkenntnisgewinne ziehen konntest solltest du einen Weg finden diese hier zur Verfügung zu stellen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Simona banciu
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    Beiträge: 1
    geschrieben 1697707548353

    Ich habe am 20 September über Check 24 einen Reise gebucht nach Türkei für nächste Jahr August

    Habe bereits Anzahlung bezahlt und am 18 Oktober Habe Email bekommen das Reise wegen Tippfehler gelöscht wird

    Habe Reise für 3011€ gebucht und jetzt soll ich 4575€ zahlen fals ich noch die Reise haben möchte

    Eine Anfechtung Vertrag mit diesse Konditionen

    FTI Touristik GmbH ist die Reise Büro

    Bin sehr enttäuscht

  • Gridlock
    Dabei seit: 1705412496836
    Beiträge: 4
    geschrieben 1705414637968

    Ich habe eine Reise bei einem Reiseveranstalter "vtours international" gebucht und nun ein Schreiben erhalten, in dem steht, dass meine Reise storniert wurde, weil es ein Problem in ihrem System gab und der Preis falsch berechnet wurde. Haben sie das Recht, dies zu tun? Welche Rechte habe ich in diesem Fall?

  • vadder.meier
    Dabei seit: 1279670400000
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    geschrieben 1705426506753

    @gridlock

    ob das zulässig ist regeln die AGB des Veranstalters welche Du bei Vetragsabschluss durch anklicken akzeptiert hast. Also nachlesen. Wenn die Buchung verbindlich durch den RV bestätigt wurde liegt ein rechtsgültiger Vertrag vor der beide Seiten bindet.

    Ein Kalkulationsirrtum des Veranstalters geht immer zu seinen Lasten, es ist unternehmerisches Risiko. Anders ist es bei einem Angebotsirrtum, in diese Richtung geht es hier. Dann muss der Veranstalter konkret "beweisen" wie es zu diesem preislichen Fehler gekommen ist. Dem versucht er sich mit der wachsweichen Begründung zu entziehen und storniert zudem ohne Rückfrage beim Kunden.

    Damit ist die Reise erst mal weg und Du kannst eigentlich nur noch den Klageweg beschreiten. Eine sehr unschöne Art und Weise sich aus der Verantwortung zu ziehen.

    LG

    Vadder

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1705437503945 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @Gridlock

    Erst einmal: Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck!

    Grundsätzlich hat der Veranstalter das Recht sich auf einen Erklärungsirrtum zu berufen (falsche Preisangabe) und den Vertrag zu kündigen.

    Merkwürdig ist zunächst einmal, dass dir kein alternatives Angebot (ggf. zu einem höheren Preis) unterbreitet wurde.

    Für eine Bewertung deiner Ansprüche machst du leider viel zu wenige Angaben.

    Du hast auf alle Fälle das Recht auf eine präzise Darlegung weshalb die Kündigung erfolgte. Ein Problem im System und daraus resultierend eine falsche Preisberechnung legt in der Tat einen sog. Kalkulationsirrtum nahe, und dieser berechtigt vtours nicht zur ersatzlosen Kündigung.

    Falls du über einen Vermittler (Reisebüro stationär oder online) gebucht hast wäre dieser dein erster Ansprechpartner.

    Vielleicht kannst du den Sachverhalt etwas genauer schildern?

    Selbstverständlich stehen dir etliche Optionen zur Klärung offen ohne gerichtliche Schritte einzuleiten!?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Gridlock
    Dabei seit: 1705412496836
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    geschrieben 1705441062764

    Danke für die Tipps, hier eine genauere Beschreibung der Situation - ich habe am 16.01.01 eine Reise über HolidayCheck gebucht und am selben Tag kam eine Stornierung. In der E-Mail stand Folgendes:

    Wir danken für Ihren Buchungsauftrag vom 16.01.2024, den wir bedauerlicherweise nicht wie gewünscht bestätigen können.

     

    Von den zugesteuerten Leistungen bei der gebuchten Pauschalreise wurde lediglich eine Komponente korrekt kalkuliert, auf Grund eines Systemfehlers fehlt jedoch die Berechnung der weiteren Leistungen.

     

    Bitte wenden Sie sich für eine Neubuchung wieder an Ihr Reisebüro / Reiseportal.

    Daraufhin habe ich mich mit vtours in Verbindung gesetzt und eine Erklärung verlangt, auf welcher Grundlage sie den Vertrag storniert haben. Auf meine E-Mail erhielt ich folgende Antwort:

    Bitte beachten Sie, dass es bei Ihrer Buchung zu einem Verarbeitungsfehler kam. Uns liegt es fern, unsere Kunden zu verärgern, jedoch ist die gewünschte Leistung, hotelseitig, durch einen Systemfehler nicht zustande gekommen.

    Bitte beachten Sie, dass zwischen Ihnen und der vtours GmbH kein Vertragsverhältnis besteht. Dieses ist nicht mit dem Versand der Auftragsbestätigung Ihres Reisevermittlers geschlossen, sondern mit dem Versand der Rechnungsbestätigung.

    Diese wurde von unserer Seite nicht versendet.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1705443475080 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Danke für die ausführliche Schilderung, Gridlock.

    Soweit ist das alles sowohl ärgerlich als auch rechtens.

    Wende dich also wie zuvor schon empfohlen an deinen Vermittler (hier HC OTA), die sollten die weiteren Schritte mit dir zusammen einleiten.

    Ich verstehe es so, dass der Buchungsteil Hotel nicht verfügbar war, warum auch immer.

    Musst du tatsächlich mit HC Reisebüro auflösen, da du soweit nur mit dem über ein vertragliches Verhältnis verfügst.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Gridlock
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    Beiträge: 4
    geschrieben 1705500710893

    Vielen Dank für Ihren Hinweis, aber die HolidayCheck AG hat darauf geantwortet:

    Wir bedauern sehr, dass der Veranstalter die von Ihnen gewünschte Reise nicht bestätigen kann. Es handelte sich um einen technischen Fehler des Veranstalters, der zu unrealistischen Preisen geführt hat. Der Veranstalter hat den Fehler bemerkt bevor er eine Buchungsbestätigung versendet hat, weshalb noch kein Reisevertag zustande kam. Es tut uns leid, dass wir Ihnen aufgrund der sehr hohen Differenz zum tatsächlichen Preis auch kein alternatives Angebot erstellen können. 

  • vonschmeling
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    geschrieben 1705513989815

    Naja, dann ist der Sachverhalt ja klar: Grotesk abweichender Preis - Fehler rechtzeitig bemerkt - Reise nicht final bestätigt.

    Da sehe ich tatsächlich keiner Angriffspunkte für eine Einrede.

    Akzeptieren, Schlüpper richten, weitersuchen!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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