Es ist schon seltsam das bei solchen Fragen vom User selten präzise Daten angegeben werden, weil die Antwort wahrscheinlich auf der Hand liegen würde?
Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
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geschrieben 1705519199094
@ Haberling
setz doch einfach mal Deine Expertenbrille ab und halte dem fragenden User zu Gute, das er aus seiner laienhaften Sichtweise so gefragt hat.
LG
Vadder
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geschrieben 1705521912482 , zuletzt editiert von Kourion
Ich sag mal so : Wenn eine normalerweise preisintensivere Reise für'n Appel und 'n Ei angeboten wird (in diesem Fall wohl einzig zu den Kosten der Flüge), dann sollte doch auch einem Laien der Gedanke kommen, dass da vielleicht etwas im Argen liegt, nicht stimmen kann ? Kann doch auch Gridlock gemerkt haben. Was natürlich nicht daran hindern muss, es mit dem Angebot zu versuchen. Das ist doch ok.
Und eines muss man Gridlock wirklich zugutehalten - er hat gefragt, ja, auch das ist ok, aber hier immer sehr sachlich berichtet. Da hat es schon weitaus andere Postings gegeben.
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1705526063866
Ich meinte eher das Gridlock nicht erwähnte das noch keine Buchungsbestätigung vom RV eingegangen war, auf die bei Buchung über HC hingewiesen wird.
Zitat Gridlock
Ich habe eine Reise bei einem Reiseveranstalter "vtours international" gebucht und nun ein Schreiben erhalten, in dem steht, dass meine Reise storniert wurde, weil es ein Problem in ihrem System gab und der Preis falsch berechnet wurde. Haben sie das Recht, dies zu tun? Welche Rechte habe ich in diesem Fall?
vadder.meier du bist, nach deiner Antwort zu schließen, auch davon ausgegangen das die Reise fest gebucht war.
Zitat RV:
Wir danken für Ihren Buchungsauftrag vom 16.01.2024, den wir bedauerlicherweise nicht wie gewünscht bestätigen können.
Also wurde die Reise nicht vom RV storniert sondern nie bestätigt.
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich" -
geschrieben 1705526154414
Ja, Brille absetzen ist gut - z.B. auch wenn man gleich zu sehr mageren Angaben das ganz große Besteck auspackt (siehe deine direkte Antwort auf den Beitrag)!?
Natürlich hängt an error fares immer ein Quäntchen Hoffnung. Ich halte es für eine gute Idee sie hier vorzustellen und im Falle zu weniger Angaben über Nachträge eine recht valide Einschätzung zu erhalten.
Für Gridlock ist es leider nicht gut gelaufen, Ansprüche auf Durchführung sind obsolet.
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Dabei seit: 1092268800000Beiträge: 25378Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventurageschrieben 1705579789515
@haberling sagte:
Es ist schon seltsam das bei solchen Fragen vom User selten präzise Daten angegeben werden, weil die Antwort wahrscheinlich auf der Hand liegen würde?
Das stimmt, auf den Punkt gebracht...Ähnliches hatte ja auch Kourion und vs schon erwähnt.
Wäre es dann nicht besser, bei solchen Themen oder Beiträgen--generell erstmal ein paar Fakten abzufragen (Reiseziel, Hotel, Reisepreis, Leistung, Dauer ) des "gebuchten" Urlaubs?
Daran erkennt man doch rasch, ob der Preis völlig unrealistisch ist und erspart den Usern - eine wie geschehen -falsche erste Reaktion.
Hier war es ja wirklich der komplett fehlende Hotelteil, bei der Produktion. Was ein technisch sehr gut aufgestellter, erfahrener Veranstalter wie Vtours (gehört zur schweizerischen Hotelplan/ Migros-Gruppe) --natürlich durch maschinelle Plausibilitätschecks rasch festgestellt hat.
Vermutlich hatte wohl die angezapfte Bettenbank einen Bug.Auch das kommt immer wieder mal vor.
Solchen und weiteren Themen wird man gerade in der wie aktuell--Hauptbuchungsphase immer wieder mal begegnen.Bei Millionen von täglichen Angeboten in der Touristik- sind Produktionsfehler sicher nicht zu vermeiden.
Daher wird es sicher nicht der letzte Beitrag dieser Art bleiben- und dazu eben mein Vorschlag, siehe oben.
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Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
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geschrieben 1705655866390
Vorsorglich noch einmal der Hinweis, dass ein Versuch einen offenkundig falschen Preis vor Gericht durchzuboxen rechtsmissbräuchlich wäre.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1716825268523
Hallo, ich habe ein ähnliches Problem, habe am 20.05.24 eine Reise über ein Vergleichportal gebucht, die Reise war nicht die billigte, passte aber uns aber perfekt mit den Flugzeiten, somit haben wir bei Coral Traval gebucht, wir hatten eine 3 tage Frist es uns zu überlegen, nach Ablauf der Frist haben wir die Buchungsbestätigung und Rechnung erhalten, die Anzahlung wurde am 24.05. durch den Reiseanbieter bestätigt.
Heute am 27.05. hat der Veranstalter die Reise mit der Begründung „Anfechtung Reisevertrag zur Buchung….………Infolge eines im Vorfeld der Buchung aufgetretenen Eingabefehlers ist es zu einer nicht
korrekten Berechnung des Gesamtreisepreises gekommen. Der Reisepreis zu der oben
genannten Vorgangsnummer wurde daher falsch ausgewiesen.“ alternativ bietet er nun die Reise für 1400 Euro mehr an in den Portalen ist die Reise immer noch für rund 300-400 Euro mehr vorhanden.
was können wir tun? Kann nicht glauben das er damit durch kommt ?
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geschrieben 1716833108552
Ich glaube schon, wobei du das neue Angebot ja nicht annehmen musst und die Reise dann eben noch einmal für 300-400€ mehr buchen kannst.
Eine falsche Preiseingabe ist geradezu die Königsdisziplin der Erklärungsirrtümer und eine Anfechtung aus diesem Grunde zumeist rechtens.
Um ermessen zu können, was du mit "nicht die billigste" meinst müsstest du genauere Angaben zur Reise machen.
Grundsätzliches dazu findest du ja schon im Verlauf dieses Thread.
Als erste Maßnahmen kannst du eine Spezifikation des "Eingabefehlers" verlangen. Recht häufig wird eine Komponente (Flug oder Hotel) bei der Erstellung des Angebots vergessen, aber auch Zahlendreher oder dergleichen kommen vor. Wegen der Häufigkeit solcher irrtümlicher Eingaben haben die meisten Veranstalter eine maschinelle Plausibilitätsüberprüfung eingeführt, damit fallen Fehler schneller und zuverlässiger auf.
Tatsächlich sind deine Erfolgsaussichten bei Widerspruch eher gering einzuschätzen. Mein Rat wäre daher sich nicht zu streiten und stattdessen wacker das günstigere Angebot zu buchen.
Last not least stehen Flugzeiten auf tönernen Füßen und ändern sich häufiger als Kim Kardashians Haarfarbe ...
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