• minoo
    Dabei seit: 1168214400000
    Beiträge: 87
    geschrieben 1274519395000

    hi!

    unser rückflug von kuba hatte 9h verspätung (techn. problem). es wurde uns aber noch im hotel gesagt und der längere aufenthalt gezahlt.

    dennoch: wir haben unseren anschlussflug nach ö verpaßt.

    ich muß aber dazu sagen, dass wir dann nicht nachgefragt haben, wann der nächste flug ginge, weil wir das glück hatten, mit meinem bruder nach ö zu fahren.

     

    haben wir dennoch anspruch auf irgendeine form von scahadensersatz?

    danke!

    lg

  • Totti210
    Dabei seit: 1120176000000
    Beiträge: 105
    geschrieben 1274521708000

    Hi Minoo

    Glaube mit dieser Frage bist du im Forum Reiserecht besser aufgehoben.

    Gruß Thorsten

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
    Beiträge: 13223
    geschrieben 1274524229000

    Was für´n Schaden?

     

    9 Stunden länger in Kuba sein zu müssen? :laughing:

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • gastwirt
    Dabei seit: 1157414400000
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    gesperrt
    geschrieben 1274528466000

    Hey juanito, an dir ist Kuba doch auch nicht spurlos vorbei gegangen! :p Vielleicht steht dir ja auch was zu? :laughing:

  • bernardo2001
    Dabei seit: 1190419200000
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    geschrieben 1274528786000

    Hallo,

    u.U. hast Du einen Anspruch aus Ausgleichszahlung in Hoehe von 600,00 Euro pro Person lt. EU-Fluggastverordnung.

    Melde Deine Ansprueche bei der Fluggesellschaft an. Die wird mit Sicherheit die Zahlung ablehnen und sich darauf stuetzen, dass ein "unvorhersehbares" technisches Problem die Verspaetung ausloeste, das nicht in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft faellt.

    Einen solchen Tatbestand muss die Fluggesellschaft aber beweisen denn die meisten technischen Probleme fallen in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft.

    Dann wuerde ich den Ticketpreis fuer den Anschlussflug, den Du aufgrund der Verspaetung nicht benutzen konntest, zurueckfordern.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • minoo
    Dabei seit: 1168214400000
    Beiträge: 87
    geschrieben 1274711043000

    Überflüssiges Zitat entfernt!

    @bernardo2001

    wenn ich nun bei der condor anrufe und sage, dass ich eine ausgleichszahlung möchte - sie sagen nein. wie gehts dann weiter? soll ich im gleichen gespräch gleich verlangen, dass sie beweisen sollen, dass es unvorhergesehen war?

    oder muß ich da einen anwalt drauf ansetzen?

     

    wegen dem rückflug: kann ich die rückzahlung auch fordern, wenn ich mich gar nicht wegen einem anschlussflug informiert hab? ich bin da direkt ins auto gestiegen ohne weiter zu überlegen...

    danke!

  • minoo
    Dabei seit: 1168214400000
    Beiträge: 87
    geschrieben 1274712479000

    so, hab grad bei der condor angerufen -dort wurde mir gesagt, dass ich vermutlich nachweisen muss, dass der flug 9h verspätet ist. angeblich bekommt man in so einem fall einen zettel im hotel oder am flughafen für so eine fall. da steht dann drauf, dass er verspätet ist und der dient später zum nachweis.

     

    wir haben diesen zettel nicht erhalten.

     

    und condor hat auch nur ca. 4 wochen die flugdaten im computer, die bearbeitungsdauer beträgt aber 6-8 wochen. das heißt, danach kann weder ich noch condor nachweisen, dass der flug verspätet war...

     

    ich soll jetzt mal eine mail mit dem sachverhalt der verspätung prinzipiell hinschicken und vielleicht brauch ich den nachweis gar nicht, aber wenn doch...???

    was kann ich nun tun????

    danke!

  • Dylan
    Dabei seit: 1184630400000
    Beiträge: 7625
    geschrieben 1274715792000

    Hallo Minoo,

    einen Anwalt braucht man niemals; man benötigt ihn nur, wen man mit der Situation selber nicht zurechtkommt. ;)

    Wenn Du keinen Nachweis für die Verspätung hast, benötigst Du Zeugen. Der Zeuge ist eventuell Dein Bruder.

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
  • Terrorkruemel73
    Dabei seit: 1273881600000
    Beiträge: 536
    geschrieben 1274717314000

    Nach der EU-Verordnung muss eine Fluglinie nicht in allen Fällen einen Ausgleich zahlen.

    Voraussetzung:

     

    Das Unternehmen muss nachweisen, dass die Verspätung oder Annullierung eines Flugs auf Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.

     

    Technische Defekte erwähnt die Verordnung in diesem Zusammenhang nicht.

     

    Da es sich bei Dir um einen techn. Defekt gehandelt hat, handelt es sich um unvorhersehbaren Umstand & keinen Vorsatz.

    Ihr wurdet informiert, Ihr habt Hotel verlängert & bezahlt bekommen  - ich bin der Meinung Condor hat sich da total korrekt & fair verhalten -

     

    Das mit dem Anschlussflug ist natürlich ärgerlich - aber so ist das halt , da steckt man nicht drin.

     

    Gruss

    Krümelchen

    Sehr geehrte Italiener, Franzosen und Engländer! Der Abflug nach Hause verzögert sich noch etwas, da wir noch auf unsere deutschen Fluggäste warten!
  • bernardo2001
    Dabei seit: 1190419200000
    Beiträge: 248
    geschrieben 1274778445000

    @Terrorkruemel73

    ......Da es sich bei Dir um einen techn. Defekt gehandelt hat, handelt es sich um unvorhersehbaren Umstand & keinen Vorsatz......

    Das ist so nicht richtig. Technische Defekte, die in den Einflussbereich der Fluggesellschaft fallen, z.B. Schaeden an der Hydraulik, muss die Fluggesellschaft sich anrechnen lassen.

    Fliegt aber ein Vogel in ein Triebwerk, liegt zwar anschliessend auch ein technischer Defekt vor, u.U. muss das ganze Triebwerk ausgetauscht werden, dann ist es nicht vorhersehbar.

    Da ist die derzeitige Rechtssprechung sehr zu Ungunsten der Fluggesellschaften.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

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