• fawe71
    Dabei seit: 1252022400000
    Beiträge: 15
    geschrieben 1275313398000

    Moin zusammen,

    auch ich war von der drei-tätigen Flugverspätung des Condor-Fluges 1233 am 17.05.2010 betroffen. Den Streß der drei nachfolgenden hab ich selber miterlebt. Es ist eben sehr unangenehm wenn 300 Fluggäste gleichzeitig in einem Hotel ein- und

    wieder auschecken müßen...und dies jeden Tag.

    Ich habe am 23.05. eine eMail an Condor gesendet, wo ich eindeutig für die Flugverspätung einen Schadenersatz einfordere. Mir wurde auch am nächsten Tag eine Bestätigung des Mail-Einganges gesendet. Es gibt auf der Condor-Seite

    einen Kontakt-Link (Feedback zum durchgeführten Flug). Dort können alle notwendigen Daten problemlos eingegeben werden, z.B. Flugnummer und Vorgangsnummer...etc.

    Bis auf die Bestätigungsmail (für den Eingang meiner Mail) hab ich von Condor noch keine Reaktion erfahren. Für alle betroffenen noch zur Info...man hat 30 Tage Einspruchsrecht. Die sollte man bezüglich seiner Beschwerde-Mail auf jeden Fall einhalten.

    Für Reaktion seitens der Fluggesellschaft Condor zu oben genanntem Flug, würde ich mich sehr freuen. Wenn sich bei mir etwas tut werde ich die Infos selbstverständlich umgehend hier bekanntgeben.

    Gruß aus Leipzig,  Falko

     

  • Terrorkruemel73
    Dabei seit: 1273881600000
    Beiträge: 536
    geschrieben 1275499382000

    Bei Flugausfällen, die von technische Defekte verursacht werden, haftet die Airline - auch wenn sie gar nicht schuld am Schaden war.

    Luftfahrtunternehmen haften für alle Flugausfälle, die von technische Defekte verursacht werden. Das berichtet die "Neue Juristische Wochenschrift" unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt. Nach dem Richterspruch gilt dies auch dann, wenn nicht die Fluggesellschaft selbst, sondern andere Firmen für den Defekt verantwortlich sind (Az.: 29 C 2088/09).

     

    Das ist ein AKTUELLES URTEIL vom Amtsgericht Frankfurt

    auf u.g. Hompage ist der gesamte Sachverhalt nachzulesen.

     

    Quelle: http://www.sueddeutsche.de/reise/flugausfall-airline-haftet-bei-technischem-defekt-1.953209

     

    Sehr geehrte Italiener, Franzosen und Engländer! Der Abflug nach Hause verzögert sich noch etwas, da wir noch auf unsere deutschen Fluggäste warten!
  • fawe71
    Dabei seit: 1252022400000
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    geschrieben 1275500562000

    Moin,

    na endlich mal etwas handfestes bezüglich der Haftung von Airlines bei einem technischem Defekt.

    Ich habe von Condor bezüglich meiner Schadenersatzforderung immer noch nichts gehört. Ab welchem Zeitpunkt sollte ich denn bei Condor nochmals nachhaken ?

    Die Einspruchsfrist von 30 Tagen sollte ja mit dem Eingang meiner 1.Mail gewahrt sein...auch wenn seitens Condor noch keine Entscheidung diesbezüglich getroffen wurde.

    Mal schauen wie sich das Ganze entwickelt.

     

    Gruß aus Leipzig,  Falko

  • Terrorkruemel73
    Dabei seit: 1273881600000
    Beiträge: 536
    geschrieben 1275504130000

    Ich würd' die alle 2 Wochen mal nerven , damit sie es nicht vergessen ;)

    Sehr geehrte Italiener, Franzosen und Engländer! Der Abflug nach Hause verzögert sich noch etwas, da wir noch auf unsere deutschen Fluggäste warten!
  • fawe71
    Dabei seit: 1252022400000
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    geschrieben 1276271504000

    Ich hab nun endlich eine Reaktion seitens der Fluggesellschaft Condor erhalten.

    Nach meiner zweiten Mail Anfang dieser Woche hatte ich heute Post von Condor

    im Briefkasten.

    Mir wird für die drei-tätige Flugverspätung ein Minderungsbetrag für meine Pauschalreise von 330,-€ angeboten.

    Condor beruft sich auf den vom Gesetzgeber festgelegten Minderungsanspruch von 5% des jeweiligen Tagesreisepreises, pro angefangene Stunde der Flugverspätung.

    Ich werde dieses Angebot von Condor akzeptieren.

    Diese recht unbürokratische, und doch auch sehr schnelle Lösung von Condor empfinde ich dann doch recht positiv.

    Ich hoffe das ich hiermit einigen Betroffenen dieser Flugverspätung nützliche Infos geben konnte.

    In diesem Sinne, Gruß Falko

     

  • Ruppilinchen
    Dabei seit: 1196985600000
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    geschrieben 1278496216000

    Ich habe heute auch Post von Conder erhalten, alderdings mit der Aussage , das mir kein Schadensersatz zustehe.

    Da es sich ich zitiere,: nach den uns vorliegenden Stellungnahmen der Technikabteilung und der Verkehrszentrale kommen wir zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem Grund, der zu der Verspätung des Fluges DE 12333 am 17,05,2010 geführt hat, um einen ausergewöhnlichen Umstand im Sinne des 14. Erwägungsgrundes der Verordnung gehandelt hat, so dass wir gemäß Art. 5 Abs. 3 der EG-VO 261/04 leistungsfrei werden

    Nur frage ich mich wiso sie einmal Schadensersatz leisten und einmal nicht.

    Sollte mir jemand noch Informationen geben können währe ich sehr dankbar.

    LG Heike

  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1278523146000

    Das ging doch um einen oder mehrere technische Defekte. Dazu hat der Europaeische Gerichtshof folgendes verkuendet:

    Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Vierte Kammer) für Recht erkannt:

    1. Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs‑ und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 ist dahin auszulegen, dass ein bei einem Flugzeug aufgetretenes technisches Problem, das zur Annullierung eines Fluges führt, nicht unter den Begriff „außergewöhnliche Umstände“ im Sinne dieser Bestimmung fällt, es sei denn, das Problem geht auf Vorkommnisse zurück, die aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind. Das am 28. Mai 1999 in Montreal geschlossene Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr ist für die Auslegung der Befreiungsgründe nach Art. 5 Abs. 3 der Verordnung Nr. 261/2004 nicht ausschlaggebend.

    2. Die Häufigkeit der bei einem Luftfahrtunternehmen festgestellten technischen Probleme ist als solche kein Umstand, anhand dessen sich auf das Vorliegen oder Fehlen „außergewöhnlicher Umstände“ im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung Nr. 261/2004 schließen ließe.

    3. Allein der Umstand, dass ein Luftfahrtunternehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Mindesterfordernisse an Wartungsarbeiten an einem Flugzeug durchgeführt hat, reicht nicht für den Nachweis, dass dieses Unternehmen „alle zumutbaren Maßnahmen“ im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung Nr. 261/2004 ergriffen hat, und somit für seine Befreiung von der Verpflichtung zur Ausgleichszahlung gemäß Art. 5 Abs. 1 Buchst. c und Art. 7 Abs. 1 dieser Verordnung aus.

    ---------------------------------------------------

    Daher denke ich dass die Nachricht wohl eher ein netter Versuch von Condor ist sich vor den Kosten zu druecken.

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1278523346000

    Hallo Ruppilinchen,

    tolle Stellungnahme, wonach die eigene Technikabteilung zu dem Schluß kommt, dass kein Verschulden nach der EU-Verordnung vorliegt. Na ja, andernfalls bekommen die Mitarbeiter vermutlich Gehaltsabzug ?  ;)

    Der eigentliche Grund der Störung wird aber nicht erwähnt ?

    Auch bei technischen Defekten, die alleine in der Verantwortung der Airline liegen, ist eine Ausgleichszahlung bei der Strecke von 600 Euro pro Person fällig. Empfehle Dir,

    den Vorgang z.B. bei euclaim zu melden. Die ziehen die Forderung ein. Erst bei Erfolg wird ein Honorar fällig. Falls erfolglos, kostet es Euch keinen Pfennig.

    Gruß privacy

    Amtsgerichtsurteil ist ja ganz nett, aber sowohl der EU-Gerichtshof als auch der

    Bundesgerichtshof als höchste Instanzen haben die Ansprüche der Kunden bei Technikschäden bestätigt. Wobei es nur wenige Ausnahmen gibt. Allerdings muß im Einzelfall der Vorgang beurteilt werden.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1278524078000

    @fawe71

    Der Tagessatz in Höhe von 5% ist eine Zahl, die im Innenverhältnis Kunde zu Reiseveranstalter gilt. Aber nicht für die Airline. Die hat nach der EU-Verordnung zu regeln. Und das sind 600 Euro pro Person. Ansonsten siehe vorstehende Beiträge.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • fawe71
    Dabei seit: 1252022400000
    Beiträge: 15
    geschrieben 1279040757000

    Moin zusammen,

    Danke für Deine Info privacy.

    Von den 200,-€ pauschal für jeden Tag der Reiseverspätung (un unserem aktuellen Fall 600,-€) wußte ich auch schon, hab diese Summe auch bei Condor als Entschädigung eingefordert. Aber wie man sieht (im Fall von Ruppilinchen...) kann ich mit meinem Ergebnis ganz zufrieden sein. Ich habe meine 330,-€ auf dem Konto, und kann ganz gut mit dem Erfolg gegen Condor leben, auch wenn es nicht die 600,-€ geworden sind. Ich hatte auch keinen Nerv dafür, mich weiter mit Condor herum zu ärgern...wenn nötig sogar noch mit Anwalt.

    Ich hoffe das bei Ruppilinchen nun auch noch ein positives Ergebnis herauskommt. Hatten ja am WE miteinander telefoniert. Hier nochmals...viel Erfolg.

    In diesem Sinne,

    Gruß aus Leipzig Falko

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