@bahama247 sagte:
...... Zugestanden hätten Ihnen wie es aussieht 400€...pro Person! Hoffentlich sagt denen beiden das keiner...
dafür einmal in der bildzeitung abgebildet zu sein.........
...... unbezahlbar.............
@bahama247 sagte:
...... Zugestanden hätten Ihnen wie es aussieht 400€...pro Person! Hoffentlich sagt denen beiden das keiner...
dafür einmal in der bildzeitung abgebildet zu sein.........
...... unbezahlbar.............
Hallo, unzwar habe ich vollgende Frage.
Wenn ich in einem Hotel war. Den RV lange vor der Reise gefragt habe ob das Hotel schon vollständig gebaut ist und die mir eine Bestätigung geschickt haben. Ich in diesem Hotel angekommen bin und es sich um Baustellen handelt . Überall gehen Handwerker rum. Es wird Tag und Nachts gebohrt etc. Kann ich Schadenersatz verlagen und nach welchen Parametern ?
Weil der Rechtsanwalt behauptet, dass man nur Schadenersatz verlangen kann wenn es uns einen Schaden zugefügt hat, aber ich meine 2 Wochen Urlaub in Staub und Baulärm reicht doch. Was sagt ihr , habt ihr Tipps und Vorschläge . Wäre echt super !
....es wäre sicher hilfreich zu wissen, es handelt sich hier um das Amwaj Abu Soma Ägypten
Alissa,
wenn du doch die Bestätigung des Veranstalters hattest, warum bist Du dann 2 Wochen in Staub und Baulärm geblieben? Warum hast Du nicht von der Reiseleitung gleich von Anfang an ein anderes Hotel verlangt oder gar die Rückreise?
Läßt die (manchmal vermeintliche) Aussicht auf eine Rückerstattung vielleicht doch so einiges ertragen?
Angelika
Als Abhilfe wurde vor Ort nur ein nicht gleichgestelltes Hotel zur verfügung gestellt ohne jegliche Alternativen. Dieses Angebot wurde von uns abgelehnt. Meinen sie in diesem Fall kann man keinen Schadenersatz verlangen`?
Und wenn ja, wie und was?
Welcher Schaden wäre denn dann entstanden? Wenn man sich für das Hotel mit den Bauarbeiten entscheidet?
Alissa hatte wohl die Bestätigung von Urlaubstours, die Anlage ist vollständig fertig gebaut. Bedeutet aber nicht "komplett fertig". Alissa wusste von dem Softopening und den noch andauernden Baumaßnahmen aus dem Thread, den sie seit August aktiv verfolgt. Bei der Reisebeschreibung von Urlaubstours findet sich folgendes unter wichtiger Hinweis:
"Bis ca. Ende Februar 2011 werden in einigen Zimmern Innenausbauarbeiten vorgenommen sowie das Spa ausgebaut."
Sabine
hi
woher weist du das zum zeitpunkt der buchung diese warnung schon
in der beschreibung stand???
ausserdem fehlten ja wohl einige wesentliche bestandteile der beschreibung
wie z.b. restaurants und spa.
wie das mit dem angebot des hotelwechsels zu bewerten ist entzieht sich meiner
kenntniss. auch ist das ersatzhotel nicht benannt.
ich reise im dezember an. bei unserer buchung gabs keine warnungen.
und jetzt zu sagen man reist an obwohl man das forum kannte entbindet den va
wohl nicht von der aufklärungspflicht noch von zu leistender reisepreisminderung
wegen fehlender einrichtung bzw, wegen baulärm.
hier im forum kann stehen was will-sagt der va es ist alles in ordnung muss man anreisen oder kostenpflichtug stornieren bzw umbuchen.
mfg
Nein, es entbindet den RV nicht, weder was die Aufklärungspflicht angeht, noch die wohl zustehende Reisepreisminderung. Hab ich ja auch nicht behauptet.
Mir ging und geht es darum, was hat der RV nun genau zugesichert nach ihrer Anfrage. Wurde zugesichert, es gibt keinerlei Beeinträchtigung durch Baulärm während des Softopenings oder evtl. der von mir zitierte Hinweis des RV?
Desweiteren stört mich in wenig, das die Geschichte so erzählt wird, als hätte man nichts von den Problemen gewusst.
Interessieren würde mich auch, ob im Vorfeld eine Umbuchung angeboten wurde bzw. diese verlangt wurde.
Aber Alissa sah das ganze ja entspannt:
Alissa2505 am 27.08.2010:
Ganz im ernst, ich mach mich nicht verrückt
Wir haben das Hotel billig gebucht. Ich werde genauso abwarten wie shoghun.
Mir doch egal, schlimmstensfalls kommen wir in ein anderes Hotel was vielleicht sogar besser ist und kriegen auch noch unser Geld zurückerstattet Was will man mehr .
Oder wir kommen in das Hotel und sehen Baustellen und werden das Geld zurück verlangen. Alle Rechten stehen auf unserer Seite.
@abholl sagte:
...Läßt die (manchmal vermeintliche) Aussicht auf eine Rückerstattung vielleicht doch so einiges ertragen?...
Wie Recht Du doch hattest.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!