• wiener-michl
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    Verwarnt
    geschrieben 1176905157000

    @'holzwurm' sagte:

    Es ist doch jedem seine freie Entscheidung ob er das Angebot des Reiseleiters nutzt oder nicht.

    Pflicht ist es jedenfalls keine.

    Gruß

    holzwurm

    Aber dieser Thread zeigt auf das es in dieser Zunft Kollegen gibt

    die es verstehen die Gäste dermaßen einzuschüchtern das sie glauben es wäre Pflicht !

    Siehe auch Ägypten- überteuertes Visum beim Reiseleiter -

    eigentlich Beschiss sowas !

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
  • salvamor41
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    geschrieben 1176913122000

    Es klang schon verschiedentlich an, unter anderem von noki und Erika1:

    Es gibt die tollsten Köder, um die Gäste zu diesen Begrüßungsveranstaltungen zu locken. Toll finde ich (sinngemäß): "Es ist erfreulich, unseren Gästen mitteilen zu können, daß das Begrüßungsgetränk von 1/4 l Sangria auf 1/2 l erhöht wurde". Super, gell? ;) Mit denen ihrer billigen Schlöre würde ich nicht einmal den Rasen düngen!

    Tickets niemals aus der Hand geben! Und niemals und mit nix unter Druck setzen lassen von irgendwelchen Reiseleitern! Ausflüge bucht man in der Regel nämlich wesentlich günstiger bei den örtlichen Veranstaltern.

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • Bulgarienfan
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    geschrieben 1176915319000

    Alles schön und gut, aber der Preis ist nicht allles! Gerade bei Mietwagen muss man aufpassen, wie hoch die versicherte Summe ist. Wobei ich nicht in erster Linie die Vollkasko meine, sondern die normale Haftpflicht.

    In vielen Ländern ist die gesetzliche Mindestsumme in keiner Weise ausreichend bei Invaliditäts- oder Todesfällen. Egal, ob man beim Veranstalter oder beim örtlichen Anbieter bucht, hier kann falsche Sparsamkeit fatale, ja katastrophale Folgen haben, die einem das restliche Leben ruinieren können.

    Geiz ist nicht immer geil!

    Gruß

    Manfred

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!
  • salvamor41
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    geschrieben 1176917273000

    Bei den Mietwagen stimme ich Dir zu, Bulgarienfan. Da ist Vorsicht angebracht, wir haben selber mit einer Schrottkiste auf Teneriffa mal schlechte Erfahrungen gemacht.

    Man kann ja auch ruhig beim deutschen Veranstalter Ausflüge buchen, wenn der Preis einigermaßen stimmt. Dazu sind Preisvergleiche angebracht. Sehr oft sind die Ausflüge aber völlig überteuert. Und die Reiseleiter wissen das auch ganz genau, versuchen aber mit irgendwelchen Tricks diese Ausflüge an den Mann zu bringen, indem sie die Leute unter Druck setzen. Offenbar werden Reiseleiter extrem schlecht bezahlt, und diese Provisionen sind ein angenehmes und auch schon einkalkuliertes Zubrot.

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1176919038000

    Und im Ernstfall ist es dann nicht der Reiseveranstalter, der für die

    evtl. Folgen einer Ausflugsbuchung einsteht. Da ist man dann plötzlich

    nur noch Vermittler und hat mit der Haftung nichts am Hut.

    Da nutzt Dir die deutsche Rechtsprechung herzlich wenig.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1176919984000

    @'privacy' sagte:

    Und im Ernstfall ist es dann nicht der Reiseveranstalter, der für die

    evtl. Folgen einer Ausflugsbuchung einsteht. Da ist man dann plötzlich

    nur noch Vermittler und hat mit der Haftung nichts am Hut.

    Da nutzt Dir die deutsche Rechtsprechung herzlich wenig.

    Alle Ausflüge, die über die Reiseleitung angeboten werden, werden nur als Vermittler verkauft. Das wird einem aber auch gesagt.

    Der Reiseveranstalter hat aber trotzdem dafür zu sorgen, daß sein Subunternehmer die entsprechende Sorgfaltsflichten einhält.

    Gruß

    holzwurm

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1176922041000

    @holzwurm

    In dem hier angesprochenen Fall ist der Veranstalter des Ausflugs

    alleine federführend, der deutsche Reiseveranstalter ist nur wie gesagt der Vermittler des Ausflugs - und somit selbst in der Rolle des Subunternehmers.

    Was Du ansprichst, betrifft beispielsweise das Hotel, dies ist dann

    der Subunternehmer des Reiseveranstalters.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1176922544000

    @'privacy' sagte:

    @holzwurm

    In dem hier angesprochenen Fall ist der Veranstalter des Ausflugs

    alleine federführend, der deutsche Reiseveranstalter ist nur wie gesagt der Vermittler des Ausflugs - und somit selbst in der Rolle des Subunternehmers.

    Was Du ansprichst, betrifft beispielsweise das Hotel, dies ist dann

    der Subunternehmer des Reiseveranstalters.

    Nein, ich meine diese Situation:

    Reiseveranstalter A bietet im Urlausland B über den eigenen Reiseleiter ein Ausflugsprogramm C des örtlichen Veranstalters D an.

    Somit ist der Reiseveranstalter Vermittler und hat über seine örtliche Reiseleitung zu gewährleisten, daß der Veranstalter D auch die entsprechenden Sorgfaltspflichten für das Ausflugsprogramm C einhält.

    Meines Wissens gibt für solche Fälle auch schon einschlägige Urteile.

    Gruß

    holzwurm

  • privacy
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    geschrieben 1176923059000

    Die Situation meinte ich auch ;)

    Keine Haftung des Reiseveranstalters für Unfall auf Ausflug

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1176923880000

    @'privacy' sagte:

    Die Situation meinte ich auch ;)

    Keine Haftung des Reiseveranstalters für Unfall auf Ausflug

    Bei diesem Unfall sind zwei Ehpaare verunglückt. Das eine bekam recht und das andere verlor.

    Den Fall hatte ich im TV mitbekommen.

    Gruß

    holzwurm

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