• PatrickuAnja
    Dabei seit: 1215475200000
    Beiträge: 27
    geschrieben 1225636978000

    hallo ihr,

    ich habe ein megaproblem

    wir haben ab 11.11 zwie wochen mexico für knapp 4000 euro gebucht. der urlaub war seit märz(!) eingetragen. da ich neu in der firma war, wollte ich wissen wie es mit urlaubsscheinen aussieht. da wir nur eine kleine gruppe sind, hieß es wir brauchen keine, wir regeln das selbst unter uns, nur eintragen. wenn keine ückantwort kommt gehts in ordnung.

    nun haben wir ende 06/08 gebucht.

    gestern abend geh ich zum dienst, da bekomme ich zu hören, dass aufgrund bestimmter situationen mein urlaub gestrichen ist..

    es liegen jedoch meines (und meiner kollegen) erachtens wie laut gesetz geregelt keine besonderen betreiblichen gründe vor, da es schon öfters zu engpässen gekommen ist und wir einfach ersatz aus anderen gruppen holen konnten.

    natürlich ist die moral jetzt total am a...! wer weiss rat

    so schnell findet sich niemand, der die reise antreten könnte um nur ne namensänderung zu beantragen.

    der AG würde meine jedoch nicht anjas kosten evtl übernehmen, jedoch ging dies laut Ltu nicht, da wir eine reise gebucht haben, also zusammen.

    antwort wäre nett.

    viell kennt jemand jemanden, der nach mexico möchte am 11!

    telnummer. bei bedarf per PN!

    danke euch allen leuts!

    patrick und anja

    nicht schon wieder fliegen, OH MEIN GOTT....
  • Silvia L
    Dabei seit: 1141084800000
    Beiträge: 2016
    geschrieben 1225637445000

    Hallo,

    ich denke Dein AG muss für die vollen Reisekosten aufkommen. Er kann nicht verlangen, dass Deine Frau bzw.Freundin alleine fliegt. Bei einer Bekannten von mir war das vor kurzem auch so und der AG hat die gesammten Kosten übernommen.

    Viele Grüße Silvia

  • PatrickuAnja
    Dabei seit: 1215475200000
    Beiträge: 27
    geschrieben 1225637694000

    der abschuss ist ja, er sagt, (AG) er würde eine verschiebung der reise übernehmen, (kosten ca. 6500-7000 Euro) jedoch eine storniereung für miene freundin und ersatz (kosten ca .3200 Euro) will er nicht übernehmen. ich werd nicht schlau. langsam kommt es mir vor als ob es mobbing wäre, da ich mienen urlaub dieses jahr schon zum DRITTEN mal nicht antreten konnte( bin immer auf den kosten sitzengeblieben und habe es immer ca 4-5 tage vorher erfahren)

    nicht schon wieder fliegen, OH MEIN GOTT....
  • Dylan
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    Beiträge: 7625
    geschrieben 1225641808000

    Hallo Patrick und Anja,

    leider gibt es zu Eurer Problematik weder im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) noch im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) eine gesetzliche Regelung.

    Patrick,

    ob Dein Arbeitgeber (AG) den einmal erteilten Urlaub nun widerrufen kann oder nicht, muss als Bestandteil im Arbeitsvertrag verankert sein. Ist dieser Bestandteil in Deinem Arbeitsvertrag vorhanden, kann Dein AG den genehmigten Urlaub aus betrieblichen Gründen – mit einer ordentlichen Begründung – streichen.

    Widerruft nun Dein AG aus betriebsbedingten Gründen den bereits von ihm bewilligten Urlaub, kannst Du von Deinem AG Ersatz für entstandene Kosten einfordern. Das gilt z.B. für Stornogebühren, wenn eine gebuchte Reise durch nachträgliche Urlaubsstreichung nicht angetreten werden kann. Für den Fall, dass Dein Arbeitgeber sich weigert, die entstehenden Kosten zu tragen, bleibt Dir leider nur der Gang vor das Arbeitsgericht.

    Wichtig ist, dass die Reise erst nach Genehmigung des Urlaubes gebucht wurde. Aber das ist ja bei Euch der Fall.

    Ist bescheuert und klingt auch unfair – ist aber leider so. Und ich befürchte, dass der Gang zum Arbeitsgericht Euch nicht erspart bleiben wird, wenn Ihr Euer Recht durchsetzen möchtet. Solche Fälle werden immer im Einzelfall geprüft.

    Gruß

    Dylan

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1225642346000

    Das Arbeitsgericht und eine Auseinandersetzung würde ich bei einem erst in diesem Jahr neu angefangenen Job meiden.

    Das Angebot des Arbeitgebers, die Kosten für eine Verschiebung des Urlaubs komplett zu übernehmen, solltest Du annehmen.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1225646925000

    Ob das im Arbeitsvertrag steht oder nicht steht ist völlig egal. Der Arbeitgeber kann immer aus zwingenden betrieblichen und nachvollziehbaren Gründen den zugesagten Urlaub streichen ( und je kleiner die Abteilung um so eher ).

    Dafür muss er die gesamten Kosten übernehmen. Es ist aber schon sehr komisch, dass das schon das 3. Mal in diesem Jahr passiert. Da du keine Angaben über die angeführten Gründe machst ( ob sie auch in deinen Augen nachvollziehbar sind ), aber selbst schon mobbing dahinter vermutest -und dem Verdacht würde ich mich anschliessen- wird deine Zukunft in dem Betrieb eh nicht von Dauer sein. Aber: das Angebot der Verschiebung und Übernahme der damit verbundenen Kosten auszuschlagen kannst du dir auch taktisch nicht so einfach erlauben.

    Mein Vorschlag:

    ein ehrliches und offenes Gespräch mit dem Chef, und dann die Entscheidung. Wenn`s halt nicht geht dann geht`s eben nicht und dann würde ich auch den Gang vors AG empfehlen.

    Wünsche dir Glück und eine richtige Entscheidung.

    Gruss Gabriela

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1225647766000

    der urlaub war seit märz(!) eingetragen. da ich neu in der firma war, wollte ich wissen wie es mit urlaubsscheinen aussieht. da wir nur eine kleine gruppe sind, hieß es wir brauchen keine, wir regeln das selbst unter uns, nur eintragen. wenn keine ückantwort kommt gehts in ordnung.

    Wo steht ob der AG zugestimmt hat?

    Dann regel das doch mal "in der kleinen Gruppe" :shock1:

    ++++

    Die haben dich auflaufen lassen :(

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • Marion1804
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    Beiträge: 740
    geschrieben 1225649524000

    Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers bei der Gewährung des Urlaubs zu berücksichtigen. Die Ablehnung des Urlaubs kann und darf nur auf dringende betriebliche Belange gestützt werden.

    Es bestehen keine gesetzlichen Regelungen darüber, bis wann ein Arbeitgeber über einen vorgelegten Urlaubsantrag entschieden haben muss. Der Arbeitgeber muss allerdings in angemessener Zeit den Urlaubswünschen des Arbeitnehmers widersprechen, wenn er nicht beabsichtigt, dem Arbeitnehmer den Urlaub in der gewünschten Zeit zu gewähren. Erfolgt dieser Widerspruch nicht innerhalb einer angemessenen Zeitspanne, so darf der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass sein Urlaub entsprechend seinem Urlaubswünsche als gewährt gilt“ (so LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.1970 - Az. 3 Sa 89/70). Das Gericht hatte „einen Zeitraum von einem Monat nach Vorlage des Urlaubswunsches“ als angemessen angesehen.

    __________________

    schau auch mal hier:http://forum.jurathek.de/showthread.php?p=611545

    LG

    Marion

    Es gibt keine uninteressanten Frauen, nur unaufmerksame Maenner!
  • Brenni2000
    Dabei seit: 1193961600000
    Beiträge: 195
    geschrieben 1225651106000

    Dein Arbeitgeber muss die gesamten Kosten übernehmen,da der Urlaub ja zum gebuchten Zeitpunkt genehmigt war.

    Das Du allerdings keinen schriftlichen genehmigten Urlaubsantrag hast,macht die Sache nicht einfach.

    Habt ihr einen Betriebsrat? Seid ihr Gewerkschaftlich organisiert?

    Für den Triumph des Bösen reicht es wenn die Guten nichts tun
  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
    Beiträge: 7439
    geschrieben 1225653457000

    also im Vorfeld fragt man ja bei seinem Arbeitgeber nach, ob der Urlaub denn zum gewünschten Zeitpunkt definitiv funktioniert, alleine schon wegen den Kosten. Wenn dies damals geschehen ist u. dem zugewilligt wurde, dann sehe ich darin eher das Problem beim Arbeitgeber. Da es sich um eine beachtliche Summe handelt müßte doch eigentlich darüber zu reden sein mit dem Arbeitgeber, ansonsten hoffe ich auf eine Rechtschutzversicherung u. würde mich anwaltlich beraten lassen.

    LG

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