Klar carstenW,in vielen Betrieben funktioniert das auch so.
Da aber leider kein schriftlicher Urlaubsschein vorliegt hat der Arbeitgeber die Möglichkeit zu argumentieren es wäre nicht Sicher gewesen..blablabla.
Wenn es hart auf hart kommt zumindest.
Ich würde nochmals mit dem Arbeitgeber reden,Betriebsrat einschalten oder mich mit einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten.
Andererseits da der AG ja bereit ist die Kosten für eine Verschiebung zu übernehmen,erkennt er ja den genehmigten Urlaub an,also muss er für beide bezahlen.