• Der Eismann 06
    Dabei seit: 1109203200000
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    geschrieben 1356554886000

    Gerade im Netz gefunden:

    Wenn ein Flugzeug nicht am vorgesehenen Ziel, sondern auf einem Ausweichflughafen landet, gilt das reiserechtlich als Annullierung. Das kann auch gelten, wenn die Fluggesellschaft für eine Weiterbeförderung mit einem anderen Verkehrsmittel sorgt. Die Fluggäste haben Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung, entschied das Amtsgericht Rüsselsheim (Az.: 3 C 1132/12 (36)). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".

     

    LG

    Carsten

    Zeit hat man nicht, man nimmt sie sich, für das was einen wichtig ist.
  • ENIGMA13
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    gesperrt
    geschrieben 1356559302000

    Wenn das mit der Karawane Feuerwehrautos stimmt,hast Du 8 Stunden Verspätung verbunden mit Unannehmlichkeiten hinnehmen müssen aber vieleicht auch Dein Leben gewonnen.Wäre auch mal eine Überlegung wert.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1356562391000

    @Eismann

    Das von dir zitierte Urteil betrifft einen überhaupt nicht vergleichbaren Fall.

    Auch handelt es sich keinesfalls um eine grundsätzliche Entscheidung sondern die einsame und noch nicht rechtskräftige eine einzelnen Amtsrichters, die jederezeit weiteren Instanzen vorgestellt werden kann und erst dann eine gewissen Bestand bewiesen hat.

    Es ist blanker Unsinn, aus einem zufällig "anderer Flughafen" betitelten Urteil irgendwelche Anspruchsgrundlagen herleiten zu wollen oder auch nur den Eindruck zu erwecken, es sei möglich!?

    :shock1:

    Im hier hinterfragten Fall gab es einen Landeversuch und hinterher die Entscheidung, den altern. Flughafen zu wählen. Zudem gibt es noch ein gewisses Aufkommen von Hörensagen ( ... "wir ein Teil vom Flugzeug verloren hätten" ... "Einige Tage später erfahren wir dass hinter uns wohl auch noch eine ganze Karawane voll Feuerwehrautos hergefahren sei.") - das ist alles sehr schwindelig und lässt m.E. überhaupt keine Einschätzung zu, ob ein Anspruch auf Grundlage der (EG)261/04 besteht.

    Daher mein Rat das Beschwerdeformular zu benutzen und parallel den RV bezüglich einer Inanspruchnahme zu kontaktieren.

    Das ist hier zwar keine Rechtsberatung, aber die Verlinkung von vermeintlich "passenden" AG Urteilen nebst der leisen Unterstellung, das Wetter sei ein "vorgeschobenes Problem" gewesen, halte ich dennpch für grundsätzlich nicht solide.

    Bezüglich der Witterungsbedinugen und ggf. technischer Probleme gibt es exakte Aufzeichungen. Die sind allemal verlässlicher, als die Versuche hier auf dem avionischen Dreifuß herumzuorakeln und allerhand Theorie zur Diskussion zu stellen ...

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Feuermännin
    Dabei seit: 1095811200000
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    gesperrt
    geschrieben 1356563062000

    vonschmeling:

    @ Die sind allemal verlässlicher, als die Versuche hier auf dem avionischen Dreifuß herumzuorakeln und allerhand Theorie zur Diskussion zu stellen ... 

    :?

    ____________________________________________________________

    Mein Gott nochmal, kann man das auch auf "Normaldeutsch" erklären  :frowning:

    Sorry

    Es gibt zwei Dinge, die sind unendlich. Das Universum und die Dummheit der Menschen. Wobei ich mir bei Ersterem nicht sicher bin. Albert Einstein
  • mkfpa
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    geschrieben 1356566428000

    Falls Teil verloren oder technischer Defekt und falls Karawane von Feuerwehrautos stimmt dann ist es sehr, sehr unwahrscheinlich dass schlechtes Wetter vorgeschoben ist.

    Denn keine Crew wird, mit technischem Defekt, einen Ausweichflughafen anfliegen wenn sie, nach einer Platzrunde, an dem Flughafen landen koennte an dem sie sich gerade befindet.

    Aber wie schon gesagt wurde. METAR Daten fuer den relevanten Zeitraum besorgen und dann ist die Entscheidung, ob Entschaedigung oder nicht, gaaaaanz einfach.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1356567198000

    @mkfpa

    Danke ... man muss ggf. nur die relevanten Informationen filtern und offenbar fiel DIR das nicht schwer!?

    Wenn man hingegen das Phänomen des "avionischen Orakels" näher kennenlernen möchte, wird hierzu leider nur auf PN Ebene erklärt ...

    ;)

    Falls man sich streitig mit der Airline einigen will ist etwas mehr "Fleisch" an der Argumentation angeraten, als der Formulierung "soll eine ganze Karwane voll Feuerwehrautos hinter uns hergefahren sein" zu entnehmen ist.

    Auch sorry - aber isso! :?

    @Bernd

    Nein ... leider ... (s.o.)!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • ellimaus02
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    geschrieben 1356628188000

    @ ENIGMA13:

    Dann kann ich ja froh sein, dass man uns so ausführlich informiert hat, dass wir gerade noch mit dem Leben davon gekommen sind!!!

    Ich habe die Airline jetzt mal angeschrieben und warte jetzt ab wie die sich zu dem Vorfall äußern.

    Von meinem Platz aus konnte ich keine Feuerwehrautos sehen, dass haben uns nur andere Urlauber später im Hotel erzählt.

    Vielen Dank für eure zahlreichen Ratschläge.

  • ENIGMA13
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    gesperrt
    geschrieben 1356639065000

    Mein Beitrag war auch mehr zum Nachdenken!!!

    Hätte auch schreiben können,daß ich zur besagten Zeit auch in der RD war und täglich die Presse gelesen sowie im TV die Narichten geschaut habe.Naja,wird wohl genau so sein wie in Deutschland,daß Wichtige schreibt man nicht ;) .

    LG 13

  • Claudia86
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    Beiträge: 447
    geschrieben 1356645818000

    Elli,

    Hast du denn nun mal geschaut, wie das Wetter war? Das wäre doch die erste und leichteste Recherche für dich selber ob es ein plausibler Grund oder nicht war?! Ich verstehe das Hin-und Herphilosophiere nicht... ??

    Wetter schlecht ja - Thema geklärt

    Wetter schlecht nein - ggf. "Ansprüche" ;) , wenn auch dann nicht unbedingt zutreffend

    De gustibus non est disputandum. Alle 60 Sekunden vergeht in Afrika eine Minute.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1356646386000

    @claudia86

    Wo genau sollte denn @ellimaus02  "auf´s Wetter geschaut haben"???

    ... und wie um Hergottswillen sollte sie daraus ihren Anspruch ableiten können???

    :shock1: :frowning:

    Sie hat Beschwerde geführt bei der Airline - die ideale Handhabe beim gegebenen Klärungsbedarf.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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