@Eismann
Das von dir zitierte Urteil betrifft einen überhaupt nicht vergleichbaren Fall.
Auch handelt es sich keinesfalls um eine grundsätzliche Entscheidung sondern die einsame und noch nicht rechtskräftige eine einzelnen Amtsrichters, die jederezeit weiteren Instanzen vorgestellt werden kann und erst dann eine gewissen Bestand bewiesen hat.
Es ist blanker Unsinn, aus einem zufällig "anderer Flughafen" betitelten Urteil irgendwelche Anspruchsgrundlagen herleiten zu wollen oder auch nur den Eindruck zu erwecken, es sei möglich!?
Im hier hinterfragten Fall gab es einen Landeversuch und hinterher die Entscheidung, den altern. Flughafen zu wählen. Zudem gibt es noch ein gewisses Aufkommen von Hörensagen ( ... "wir ein Teil vom Flugzeug verloren hätten" ... "Einige Tage später erfahren wir dass hinter uns wohl auch noch eine ganze Karawane voll Feuerwehrautos hergefahren sei.") - das ist alles sehr schwindelig und lässt m.E. überhaupt keine Einschätzung zu, ob ein Anspruch auf Grundlage der (EG)261/04 besteht.
Daher mein Rat das Beschwerdeformular zu benutzen und parallel den RV bezüglich einer Inanspruchnahme zu kontaktieren.
Das ist hier zwar keine Rechtsberatung, aber die Verlinkung von vermeintlich "passenden" AG Urteilen nebst der leisen Unterstellung, das Wetter sei ein "vorgeschobenes Problem" gewesen, halte ich dennpch für grundsätzlich nicht solide.
Bezüglich der Witterungsbedinugen und ggf. technischer Probleme gibt es exakte Aufzeichungen. Die sind allemal verlässlicher, als die Versuche hier auf dem avionischen Dreifuß herumzuorakeln und allerhand Theorie zur Diskussion zu stellen ...