Herzlich Willkommen im HC - Forum!
Dir ist schon klar, dass Du auf ein Posting aus 2012 geschrieben hast?
LG
Sokrates
Herzlich Willkommen im HC - Forum!
Dir ist schon klar, dass Du auf ein Posting aus 2012 geschrieben hast?
LG
Sokrates
Da er in seinem post das Datum von 2012 erwähnt, wird er das wohl wissen.
Thomas
Wie mans macht, macht mans verkehrt... jetzt sucht schon wer einen bestehenden Tread,um sich anzuhängen...isses auch net gut ...ihr müsst euch schon einig werden,....... is jetzt nicht böse gemeint, und völlig O.T, ich weiß ....
Hallo elenorden54,
wir habem am Wochenende endlich auch ein Ergebnis von Flightright bekommen haben, nämlich dass das Gericht das "Gewitter" als außergewöhnlicher Umstand gewertet hat und der Fall somit verloren ist.
Condor hat uns am Anfang der Klage einen Geldbetrag angeboten, den hat Flightright aber abgelehnt. Da mit der Klage vor Gericht mehr Geld zu holen wäre.
Dann haben wir leider seit Februar nichts mehr gehört und erst nach mehrmaligen Anfragen per Mail und Kontakt-Formular endlich die Antwort bekommen, dass die Klage abgewiesen wurde. Ich weiss ja nicht ob das so üblich ist, dass man denen hinterher rennen muss und wir nicht einmal eine Mehrfertigung des Urteils bekommen. Aber für mich war das ein Schuss in den Ofen.
Viele Grüße
Ellimaus02
Der Vollständigkeit halber solltest du deine "Begeisterung" über die Mithilfe von Flightright vielleicht auch noch in diesem Thread klick hinterlassen?
Zuweilen kann die Ausschlagung eines Vergleichs nämlich der dämlichste Rat "ever" sein, und da Wetterdaten wunderbar nachzuweisen sind sollte man hinsichtlich der relevanten Bedingungungen eben genau recherchieren (als Bevollmächtigter zur Wahrnehmung deiner Interessen).
Es mag an einer Stelle nur genieselt haben, während auf der Route jedoch eine böse Gewitterzelle lauerte - das kann der Fluggast selbst nur bedingt feststellen und sollte sich somit auf die präzise Recherche des mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragten (Inkasso oder Anwalt!) verlassen können.
Mein Fazit:
Dank schlechter Vorarbeit habt ihr den Vergleich vergeigt - man sollte Interessenten am Dienstleister auch mal die Misserfolge kommunizieren.
Richtig!
Ausgewogene Berichterstattungen sind immer nützlich.
PS: @ ellimaus02
hat sich die Airline oder sonstwer dir gegenüber mal erklärt was denn nun wirklich los war: Regen/Gewitter (wurde wohl vom Gericht angenommen/oder beweiskräftig in den Fall eingebracht?)/fehlender/verlorenes/kaputtes Flugzeugteil oder Ersatzteil/Feuerwehrautokavalkade (warum?). Oder tangiert dich das (mittlerweile) nur noch ganz periphär?
Wenn es mein Fall wäre, ich würde genau das auf jeden Fall wissen wollen; es ist Pflicht der Airlines die Passagiere (jederzeit?) umfassend zu informieren. Wenn nicht damals, dann wenigstens jetzt?
Lass dir wenigstens das AZ vom Gerichtsurteil geben, dann kannst du das Urteil vermutlich selbst ermitteln.
Bezüglich der Umstände wurde gegenüber Flightright und vor Gericht vorgetragen. Es ist nicht üblich, dass die Airline sich zusätzlich beim Fluggast verlautbart.
Falls das Urteil erst kürzlich ergangen ist liegt es vermutlich noch nicht schriftlich vor.
Dem TO ggü. vor einschalten von Flightright, resp. i-wie musste man ja auch den Vergleichsbetrag begründen.
Und Flightright ist der "sonstwer" der doch hoffentlich nicht lediglich mitteilte, dass das Verfahren verloren worden sei ?
Etwas o.t. ... aber erfahrungsgemäß ist Flightright nicht sonderlich kommunikativ im Falle der Niederlage. Man muss schon sehr insistieren wenn man genaueres Wissen erlangen möchte.
Das Angebot eines Vergleichs ist immer verbunden mit dem Hinweis auf Kulanz und ohne Ankerkennung einer Rechtspflicht - eine pekuniäre Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten. Das spielt jedenfalls für ein dennoch folgendes Verfahren und seinen Ausgang keine Rolle.
Die häufig bemühte Ansicht, es handle sich dabei quasi schon um ein Schuldeingeständnis ist falsch - wie man auch hier sieht.
vonschmeling:
"Falls das Urteil erst kürzlich ergangen ist liegt es vermutlich noch nicht schriftlich vor."
OT
Da Urteile direkt am Ende des Haupttermins im Zivilverfahren die krasse Ausnahme sind, liegt es in aller Regel schon schriftlich vor, vgl. § 310 II ZPO
OT Ende
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!