Hallo Elli,
Dann wünsch ich dir viel Glück, dass du schnellstmöglich eine Rückmeldung von der Condor bekommst.
Fristen gibt es nicht um Flugverspätungen zu reklamieren. Es gibt wohl eine Verjährungsfrist für Ansprüche gem gem. europäischer VO (EG) Nr. 261/2004 von 3 Jahren, oder von 2 Jahren gemäß Art. 35 MÜ. Aber das trifft ja bei dir beides nicht zu.
Ggf kannst du dich auch zum Thema EUclaim, Flightright oder Fairplane informieren - da wird dein Fall beurteilt und mit den entsprechenden Airlines verhandelt. Fließt keine Entschädigung, muss du auch nichts zahlen. Zahlt die Airline, bekommen vorgennanten Institutionen zw. 25 und 30 Prozent des Geldes.