• mao3
    Dabei seit: 1116028800000
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    geschrieben 1235147283000

    Hallo,

    in meinem gebuchten Hotel fanden erhebliche Bauarbeiten (Innenfarbe abschleifen usw.) am Hauptpool statt. Der Nachbarpool war zwar nutzbar, aber es gab erhebliche Lärm und Schmutzbelästigungen.

    Die Reiseleitung hat mir das auch schriftlich bestätigt. Das Hotel lag direkt am Strand, der konnte aber auf Grund des etwas kühleren Wassers nicht in Anspruch genommen werden, zumal die Poolanlage als beheizt beschrieben wurde.

    Besonders ärgerlich für mich war, das ich den Reiseveranstalter vor antritt der Reise auf diesen Mangel hingewiesen habe. Mir wurde mitgeteilt, dass es bloß kleine Einschränkungen gäbe. Eine Umbuchung wurde mir nicht angeboten.

    Was kann man in diesem Fall erwarten?

    Danke mao

  • gabriella
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    geschrieben 1235164549000

    salam mao

    was sollte man da denn erwarten :frowning:

    wenn ein hotel einen pool renoviert von 2pools....

    dann hattest du ja eigentlich einen pool zum schwimmen,der intakt war...

    somit ist der veranstalter aus dem schneider...

    das mit dem staub und den geräuschen,nun ja das ist eine sache,ist ja nicht ungewöhnlich bei einer renovierung...

    geräusche sind am tag auch bis zu einem gewissen pegel erlaubt..

    mit der aussage NUR kleinere mängel..das sind meist dehnbare worte,wenn du die reise dann unter vorbehalt angenommen hättest,könntest du vielleicht das NUR renovieren in frage stellen..aber so..no way denke ich

    schade, für dich und deinen wohlverdienten urlaub,anderseits ....wenn dir das mit der renovierung schon vorher bekannt war, weshalb hast du nicht gleich umgebucht???versteh ich nicht :frowning:

    lg.gabriella ;)

    * gabriellas reiseseiten * i ♥ egypt *
  • ADEgi
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    geschrieben 1235166000000

    Hallo,

    ich denke auch, daß Du in solch einem Fall nur sehr wenig zurückerstattet bekommst. Mit viel Wohlwollen sind wir bei etwa 5% des anteiligen Tagespreises, (Flug abgezogen) zumal das Meer ja noch vorhanden war. Ebenso ein weiterer Pool

    Bezüglich des Pools der fehlte, wäre es auch noch gut zu wissen, ob im Katalog von einem beheizten Pool, oder einem beheizbaren Pool gesprochen wurde. Ein riesiger Unterschied, denn im letzten Fall müsste nur die erforderliche Technik vorhanden sein, der Pool muß aber nicht tatsächlich beheizt werden.

    Gruß

    Berthold

  • mao3
    Dabei seit: 1116028800000
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    geschrieben 1235166583000

    Hallo,

    eigentlich hatte ich Urlaub gebucht und nicht Dreck und Krawall.

    Wenn das normal wäre, würde es ja sicherlich auch diese Seiten nicht geben.

    Ich musste mir auch solche Aussagen anhören wie "irgendwann muss es ja mal gemacht werden". Stimmt natürlich, aber ich habe doch für eine volle Leistung bezahlt und bekomme nicht die volle Leistung bzw. werde um meinen teuer bezahlten Urlaubsgenuss gebracht. Ich unterstelle meinem Reiseveranstalter nicht einmal, dass er mich bewusst getäuscht hat, aber ich werde bestraft. So was soll rechtens sein, sicherlich nicht.

    Nach etlichen solchen Erfahrungen (such mal nach "brand im Hotel"), habe ich es mir zu eigen gemacht, gründlich alles über mein Reiseziel in Erfahrung zu bringen.

    Normaler weise sollten doch die Reiseveranstalter mich informieren, oder?

    mao

  • angelwitch
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    gesperrt
    geschrieben 1235209687000

    mao3: bin da voll bei dir!Scheib dem rv einen brief und fordere mal in zahlen die hälfte des urlaubs in bar zurück (keine reisegutscheine), du hattest erholungsfaktor null, weil du ja unbedingt den schönen pool genießen wolltest usw.... das klappt, glaub mir!

    11.01.-26.01.09 DomRep - ifa Bavaro Village 12.03.-15.03.09 London - Best Western Phönix 17.06.-22.06.09 Mallorca - Hotel Garbi Cala Millor 22.06.-26.06.09 Mallorca - Hotel Lemar - San Jordi
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1235211435000

    @angelwitch sagte:

    Scheib dem rv einen brief und fordere mal in zahlen die hälfte des urlaubs in bar zurück (keine reisegutscheine), du hattest erholungsfaktor null, weil du ja unbedingt den schönen pool genießen wolltest usw.... das klappt, glaub mir!

    :laughing: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl:

    Das einzige was ich mit dem Schrieb machen würde, wenn ich Veranstalter wäre ist: Ablage P und Standardschreiben an den Kunden. Denn die Forderung ist so etwas von abstrus, daß man hier nicht mit weiteren Briefen, oder gar einer Klage rechnen muß.

    Nochmals: Realistisch sind maximal 5% vom Tagespreis ohne Flug, aber sicher nicht die Hälfte des Preises.

    @angelwitch

    Solche Tipps jenseit jeglicher aktuellen Rechtsprechung kannst Du Dir sparen. Es ist Deine Sache, wenn Du Dich lächerlich machen willst, aber bitte stifte keine Anderen dazu an!

    Gruß

    Berthold

    p.s. Nur mal so zur Info: Die Frankfurter Tabelle, die als grobe Richtschnur gelten kann gibt für einen komplett fehlenden Pool einen Richtwert von 10 - 20 % an, wobei der letzte Wert sicher nur bei einer größeren Entfernung zum Meer greifen würde. Hier war ja sowohl das Meer, als auch ein weiterer Pool vorhanden!

  • angelwitch
    Dabei seit: 1189987200000
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    gesperrt
    geschrieben 1235211661000

    Adegi: passt scho, passt scho :laughing: :rofl: :rofl:

    Lach mich grad tot, komisch, hab hier schon einigen usern geholfen, und stell dir vor, wo ihr gesagt habt: die bekommen gar nix usw. war aber das gegenteil der fall!!!

    Ich weiss nit, aber du hast nicht viel ahnung von reklamationen. :rofl: :rofl:

    11.01.-26.01.09 DomRep - ifa Bavaro Village 12.03.-15.03.09 London - Best Western Phönix 17.06.-22.06.09 Mallorca - Hotel Garbi Cala Millor 22.06.-26.06.09 Mallorca - Hotel Lemar - San Jordi
  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
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    geschrieben 1235211836000

    @mao3 sagte:

    Normaler weise sollten doch die Reiseveranstalter mich informieren, oder?

    Wegen - ich sag es mal allgemeiner - größere Mängel: ja, da sollte es eine Info bei Buchung bzw. Bekanntwerden geben.

    Deine Anmerkungen zum teuer erkauften Urlaub bringen mich auf die Frage nach dem Hotel, Termin, Preis, Veranstalter. Vielleicht lässt sich hier schon eine Preisminderung erkennen?

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1235212609000

    Hallo mao,

    ich denke auch, dass es am Besten ist, die Offensive zu ergreifen. Schildere ganz genau, dass du gerade wegen der Katalogbeschreibung dieses Hotel gebucht hast, und auch auf die Aussage (auf deine Extranachfrage) es gäbe nur geringe Einschränkungen vertraut hast und deshalb von einer Vertragsstornierung Abstand nahmst. Die geforderten 50% wirst du vermutlich nicht bekommen, aber möglicherweise ein besseres Angebot, als wenn du schreibst, du möchtest eine angemessene Entschädigung.

    Eigentlich kann man allen die auf einen beheizten pool Wert legen nur empfehlen, sich vor Abschluß einer Buchung schriftlich zusichern zu lassen, dass der pool nicht nur beheizbar ist, sondern auch tatsächlich beheizt wird. Die Aussage "beheizbarer pool" ist für den Verbraucher absoluter Unsinn und Wasser auf die Mühlen von usern wie Gabriela_Maier. Wobei sie in diesem Fall sogar Recht hätte. Solche Beschreibungen wecken Erwartungen, die dann enttäuscht werden, ohne dass man sich dagegen wehren kann. So etwas ist für das Image der Branche tatsächlich nicht gut und ich finde es furchtbar, dass man immer wieder Gerichte bemühen muß, um Katalogbeschreibungen deuten zu lassen, weil die RV mit Absicht schwammig, hinterlistig und mit Täuschungsabsicht (sprich werbepsychologisch geschickt) formulieren. Stünde im Katalog "der pool verfügt über eine Technik, die das erwärmen des Wassers ermöglicht, es hängt aber von den örtlichen Gegebenheiten ab, ob eine Erwärmung auch tatsächlich stattfindet", hätte der Kunde zwar eine klare Aussage, das Hotel aber schlechte Karten bei allen, die Wert auf einen warmen pool legen. Eigentlich wäre es an der Zeit, dass der Verbraucher dem Veranstalter Bedingungen nennt, unter denen er bereit ist, eine Reise zu buchen. Sicher kommt jetzt wieder das Argument, so ein Vorgehen würde die Reisen verteuern (kann durchaus sein, da mehr Personal zum Bearbeiten benötigt wird) aber der Kunde muß sich halt auch mal im Klaren darüber sein, was er will: Immer noch mehr "güngstige" Lockvogelpreise bzw. Buchungsmöglichkeiten oder solide Leistungen, die auch ihren Preis haben.

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1235212844000

    @angelwitch sagte:

    .... wo ihr gesagt habt: die bekommen gar nix usw. war aber das gegenteil der fall!!!

    Hallo,

    also mit dem gar nix bekommen, das dürfte kaum von mir stammen, da ich weder über Kopftuch, Rabe und Glaskugeol verfüge. :frowning:

    Viel eher dürfte ich gesagt haben, daß dort keinerlie Anspruch besteht. Und da ist der Unterschied ja doch recht groß. Außerdem schreibe ich solchen Behauptungen mit Erstattungen ungefähr genausoviel Wahrheitsgehalt zu, wie denen der Mitreisenden, die im Urlaub allen möglichen Mist erzählen. Gerne mal bezüglcih der Reisepreise, oder was sonst immer so alles anders war.....

    Gruß

    Berthold

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