wenn ich einen berechtigten Anspruch darauf habe, warum soll ich den dann nicht einfordern?
mao
wenn ich einen berechtigten Anspruch darauf habe, warum soll ich den dann nicht einfordern?
mao
Ich bin auch der Meinung, wenn es einen Mangel gibt, sollte man den nicht einfach hinnehmen. Jede Reklamation hat doch irgendwo seine Wirkung
Und wenn jeder Urlauber so denkt, müssten doch Mängel irgendwann mal behoben werden Wie heißt es so schön: Der Kunde ist König :rofl: :rofl:
Ich bin auch überzeugt, dass RV diese Diskussion lesen und daran interessiert sind dass nicht schlechte sondern gute Neuigkeiten Schule machen.
Deshalb mao geb ich dir recht!
LG Ursula
Natürlich würde ich Dir wünschen, dass Du eine angemessene Entschädigung erhältst. Doch habe ich so meine Zweifel ob es funktionieren wird, da Du, meiner Meinung nach, die Meßlatte ein wenig zu hoch liegen hast.
Bin gespannt ob wir hier über den Ausgang der Angelegenheit in Kenntnis gesetzt werden.
@xxursulaxx sagte:
Der Kunde ist König :rofl: :rofl:
..... aber nicht auf Biegen und Brechen. Man muß, wie bei allem, auch hier zwei Seiten berücksichtigen.
Wenn es einen Erstazpool gibt dann ist das ja annehmbar wenn einer ausfällt,in Cuba hatten die damals nur einen der frisch gefließt wurde und mann hörte den ganzen Tag die Kreißsäge das war nicht angenehmbar für Leute die am Pool lagen,ok das Wetter und das Meer waren Top also war das für mich annehmbar.
Es kommt immer darauf an,aber ärgerlich ist es immer,was ist denn eigentlich wenn der Pool öfters Nachmittags wegen der Wasserqualität gesperrt wird?
Hallo,
ich habe heute meine Minderungsansprüche geltend gemacht.
Mal sehen was rauskommt.
mao
Nach mittlerweile 6 Seiten Thread wäre es interessant zu wissen, was du geltend machst und wieviel?
Grüße
Hallo,
im Sinne einer zufriedenstellenden Lösung sind mir heute ca. 13 % Rückerstattung angeboten wurden.
Bei der geringen Ausgangssumme werde ich das Angebot annehmen.
mao
Hallo Mao,
ich denke, hier kannst Du mehr als zufrieden sein und das obwohl Du gewusst hast, was auf Dich zu kommt. Immerhin hattest Du ja beim RV vor Abreise nachgefragt und hast entsprechende Information erhalten. Ich persönlich hätte allerdings während des Urlaubs einen Umzug in ein gleichwertiges Hotel ohne Bauarbeiten vorgezogen, da wäre vermutlich der Erholungseffekt wesentlich grösser als nun mit der Rückerstattung.
@eva maria
mit dem Erholungsfaktor kommt immer drauf an, auf was man gesteigerten Wert legt. Denke das mao sich mit der Erstattung schon glücklich schätzen kann. Mir persönlich wäre ein Urlaub mit Bauarbeiten am Pool sicherlich weniger schön gewesen.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!