• Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1412064057000

    Hier geht's zum Hotel-thread:

    http://www.holidaycheck.de/thema-Angaga-id_160269.html?page=3#forumPostAnchor4620047

     

    ...den Du ja bereits gefunden hast! Warum also hier nochmal? :frowning:

    Zudem geht's hier zu den Bewertungen:

    http://www.holidaycheck.de/hotel-Reiseinformationen_Hotel+Angaga+Island+Resort-hid_25991.html

     

    aus denen auch einiges herauszulesen ist. Zudem besteht die Option, die Verfasser anzuschreiben.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • pzl64
    Dabei seit: 1107993600000
    Beiträge: 1866
    geschrieben 1412072307000

    Ich würde nur auf die Insel fliegen, wenn mir der Veranstalter bestätigt, dass die Bauarbeiten komplett beendet sind.

    Auf so einer kleinen Insel ist doch schon eine normale Bohrmaschine nervig...

  • Kindershampoo2
    Dabei seit: 1419465600000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1422810294000

    Hallo,

    wurde vom Adminstrator auf diesen Thread verwiesen.

    Und zwar haben wir folgendes Problem: wir haben eine Reise auf die Malediven für Juni 2015 gebucht. Als wir die Anzahlung geleistet haben, bekamen wir eine Bestätigung und die Nachricht, dass in unserem Reisezeitraum renoviert wird und der Veranstalter deswegen schon 20 % von Anfang an abgezogen hat. Auf Nachfrage hieß es nur, dass wir nicht zurück treten können. Nach mehrmaligen Schriftverkehr bekamen wir den Vorschlag für eine Umbuchung auf ein anderes Hotel.

    Ich finde es aber nicht gerecht, dass wir nur durch Täuschung des Veranstalters jetzt an denselbigen gebunden sind.

    Weiß jemand ob das so rechtens ist?

    Liebe Grüße,

    Julia

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1422812774000

    Täuschung ist die Unterstellung von Arglist, und ohne bombensichere Beweise sollte man auf solche Vorhalte verzichten.

    Andrerseits muss der Veranstalter seine Kunden unverzüglich nach seiner Erkenntnis über einen elementaren Sachverhalt informieren; falls er also tatsächlich schon bei der Buchung von den Baumaßnahmen gewusst und euch diese Information nicht zugänglich gemacht hat, wäre das gelinde gesagt unsolide und reicht es auch nicht die Reise einfach 20% billiger anzubieten.

    Je nach Umfang der baulichen Tätigkeit und deren Auswirkung auf den Erholungswert kann man auf einen Rücktritt bestehen und muss kein Alternativangebot annehmen.

    Bei sogenannten wesentlichen Änderung der Reisebedingungen, die zudem der Sphäre des Veranstalters zuzuordnen sind, kann der Reisende den Vertrag kündigen und alle Zahlungen zurückverlangen. Ein Anspruch auf Entschädigung seitens des Veranstalters (Stornogebühr) ist in diesem Fall verwirkt.

    Wie und ob überhaupt eine Beeinträchtigung wesentlich ist oder nur eine Unanehmlichkeit bedeutet, ist vom Gesetzgeber nicht genau festgelegt.

    Ein Beispiel: Wird auf der Insel die komplette Anlegestelle für Boote neu gestaltet während des Aufenthaltes ist das als schwerwiegender Eingriff in den Erholungswert zu betrachten. Versieht man lediglich den Steg mit einer neuen Beplankung, so spricht man von einer Unannehmlichkeit, die keine rechtlichen Auswirkungen herbeiführt.

    Grundsätzlich sind derartige Eingriffe in den Erholungswert durchaus geeignet, zu einem Abwicklungsverhältnis gem. §651d BGB zu führen.

    Maßgeblich ist jedoch der Rahmen der Beeinträchtigung im Blick auf die allgemein zu erwartenden Eigenschaften der Reise.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • @Reisefuchs
    Dabei seit: 1427760000000
    Beiträge: 44
    geschrieben 1427823183000

    Hallo,

    ich habe eine Frage.

    In kürze geht meine Fernreise los.Sri Lanka ins Ranweli Holiday Village.Ich habe hier in einer Hotelbeschreibung gelesen, dass im April ( mein Reisemonat, 06.-27.04.2015) die Poolanlage saniert wird.Bei Nachfrage im Hotel wurde mir dieSanierung bestätigt.

    Mein Reiseveranstalter hat mir diesbezüglich vorab keine Informationen zukommen lassen.

    Wie soll ich mich nun verhalten bzw. was für Rechte habe ich?

    Die Reise hat über 2000€ gekostet, die ich mir durch Baulärm und nichtnutzbarkeit des Pools nicht vermiesen lassen will.

    Hoffe auf Antworten von Euch!

    Vielen dank.

  • dasto
    Dabei seit: 1302048000000
    Beiträge: 35
    geschrieben 1427872377000

    Hast du schon mit deinem Reiseveranstalter kontakt gehabt? Vielleicht weis der ja gar nicht, dass die im April den Pool renovieren?

  • @Reisefuchs
    Dabei seit: 1427760000000
    Beiträge: 44
    geschrieben 1427911597000

    @dasto

    Das Reisebüro teilte mir mit, dass der Veranstalter von der Sanierung nichts gewusst haben will, ich solle mitteilen, woher ich die Informationen habe, obwohl ich dem Reisebüro das alles schon längst per Email, nebst Bestätigungsmail vom Hotel, mitgeteilt habe.

    Mir kommt das als Hinhaltetaktik vor, da in wenigen Tagen der Flieger startet.

    Habe jetzt mitgeteilt, dass ich mit einer kostenfreien Stornierung oder einer angemessenen Reduzierung des Reisepreises einverstanden wäre.

    Mal sehen was jetzt passiert.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1427920268000

    Das ist leider plausibel @Reisefuchs - auch entgegen vereinbarter Meldepflichten halten es Betreiber zuweilen nicht für sonderlich dringend ihre Vertragspartner bezüglich Renovierungsmaßnahmen im Hotel zu informieren.

    Du musst deshalb nicht gleich eine Strategie mutmassen - warte erst einmal das Angebot ab.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • @Reisefuchs
    Dabei seit: 1427760000000
    Beiträge: 44
    geschrieben 1427922365000

    @vonschmeling

    Bin nur etwas irritiert vom Reisebüro, habe den Reiseberatern die Email vom Ranweli geschickt, mit dem Hinweis, dass diese Mail bitte dem Veranstalter zur Prüfung vorgelegt wird und was war die Rückfrage vom Reisebüro - von wem ich denn die Information hätte, bezüglich der Sanierungsarbeiten, weil der Veranstalter keine Infos bezüglich Renovationsarbeiten hätte.Hätten die Reiseberater denn mal meine Email richtig und vollständig gelesen, hätten sie die Stellungnahme des Hotels nicht "überlesen" können und die Angelegenheit wäre vielleicht seit heute Mittag durch eine gütliche Einigung erledigt wurden.

    Naja, wie Du schon sagst, warte ich jetzt erstmal ab und lasse mich überraschen, welches und ob überhaupt MWR mir eine gütliche Einigung anbietet.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1427923102000

    Da ist eine gewisse Kritik allerdings begründet, und wenn alles so synchron weitergeleitet wird darf man an der Dienstauffassung durchaus Zweifel haben?!

    :?

    Hilft ja nix - entschieden wird an anderer Stelle und ich drück´ dir die Daumen!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!