• @Reisefuchs
    Dabei seit: 1427760000000
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    geschrieben 1427995817000

    Vielen Dank, @vonschmeling! :D

    Dein Daumendrücken hat geholfen, der Hotelmanager hat bestätigt, dass lediglich die Türen der Umkleideräume am Pool gestrichen oder ausgetauscht werden.Weiter führt er aus, dass er größere Sanierungen o.ä. vorher angemeldet hätte.

    Also, die Vorfreude steigt wieder!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1428000684000

    Mei, damit kann man wohl leben ... freitmi! ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • toutatis0
    Dabei seit: 1361750400000
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    geschrieben 1428478331000

    Hallo und guten Tag,

    hoffe, auch mir kann bei meiner Frage geholfen werden.

    Ca. 5 Woche vor Urlaubsantritt wurde über FB geschrieben (vom  Hotelmanager), dass von Mai bis Dez. 2015 umfangreiche Baumaßnahme auf Kuramathi (westl. Teil) stattfinden werden. Der Aufschrei war groß. Wir sind nicht unmittelbar betroffen, dennoch befürchte ich ggfs. Baulärm (bei Abriss der Watervillen), ein Restaurant und eine Bar werden geschlossen und die Sandbank kann nicht direkt besucht werden, da soll angeblich im 30-Min-Takt ein Boot hinfahren.

    Mein RB fragte mich nun, ob wir stornieren oder umbuchen wollen. Beides wurde abgelehnt, diese Reise wird seit 2 (!) Jahren peu-a-peu organisiert, und so kurz vor dem Abflug alles hinschmeissen und umbuchen, käme für uns nicht in Frage. Die TUI selbst hat bislang noch keine Stellungnahme von sich gegeben. Die Umbuchung/Stornierung wäre wohl kostenlos, was aber auch mit der TUI Card sowieso kostenfrei gewesen wäre.

    Nun zu meiner Frage: Im Forum Kuramathi schrieb jemand, wenn man trotz Wissen um den Baulärm dort hin fährt, dass man im Nachhin KEINEN Rechtsanspruch hätte? Stimmt das tatsächlich? Die Meinungen zum Beginn der Baumaßnahmen gehen auseinander, der Hotelmanager spricht von Anfang Mai, ein anderer hat mit denen telefoniert, da hieß es Mitte Mai. Das wäre für uns vorteilhafter, da wir "nur" bis Mitte Mai auf der Insel wäre. Wenn alles so ist, wie gebucht, bin ich der letzte, der das "Haar in der Suppe sucht".

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    LG

    Liebe Grüße Katrin
  • vonschmeling
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    geschrieben 1428529991000

    Eingedampft auf rechtliche Relevanz bleibt hier zu erläutern die Behauptung, eine Anreise trotz Warnung entbehre späterer Ansprüche.

    Tut sie nicht! - auch angekündigte "Belästigung" entbindet den Veranstalter ggf. nicht von Ansprüchen aus angemessenen Regressforderungen oder muss etwa der Urlauber sich ohne Option zur Einrede mit solchen abfinden!

    RV genügt damit regelmäßig seiner Informationspflicht, nicht mehr.

    Man kann die Verantwortung der Abschätzung nicht beliebig an den Gast durchreichen und sich damit wirksam entschulden wollen.

    Wär ja noch schöner!?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • toutatis0
    Dabei seit: 1361750400000
    Beiträge: 93
    geschrieben 1428565791000

    @vonschmeling,

    danke für diese Antwort.

    werde gerne im Anschluss an den Urlaub berichten.

    LG

    Liebe Grüße Katrin
  • christel33415
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    Beiträge: 4
    geschrieben 1431599589000

    Hallo gleiches Thema Club Robinson Maldives angekündeter Baulärm

    Situation:

    Insel Robinson Club Maldives wird nur vom Robinson Club vermietet, also Tui dort alleiniger Besitzer und Veranstalter

    Vertrag:

    -letztes Jahr Sepember gebucht für Ende Juli 2015

    -Bauarbeiten: sind schon zugange und wurden sicherlich schon länger geplant.

    => zu späte Benachrichtigung unserseits

    Vorschlag Tui: Rückerstattung des Reisepreises

    => Konsequenz für uns:

    - sehr viel Enttäuschung

    - Mehrkosten im Berreich von ca 1500€, da Superfrühbucher weg ist und auch die Auswahl und wir wegen Abhängigketien genau dieses gebuchte Zeitfenster haben plus/minus einen Tag.

    Gefunden: Verhalten Tui widerspricht BGB in vielen Punkten.

    Wäre für Rat dankbar.

  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
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    geschrieben 1431600893000

    In deinenm anderen Post hatte ich es so verstanden, dass die Bauarbeiten länger andauern als geplant. Das kann ja keiner vorhersehen. Manchmal werden Bauarbeiten auch kurzfristig nötig, vor allem in tropischem Klima und diese werden dann nunmal bevorzugt in der Nebensaison ausgeführt.

    Wäre es denn eine Alternative, dort hin zu reisen, und dann abzuwarten wie laut der Lärm ist?

    In wie weit widerspricht TUI dem BGB? Oder den AGB?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1431602691000

    Sorry christel ... aber in genau welchen Punkten siehst du einen Widerspruch zum BGB?

    Die Optionen sind reisen oder canceln - mehr sieht das BGB auch nicht vor.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • christel33415
    Dabei seit: 1406937600000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1431621274000

    vonschmeling:

    Sorry christel ... aber in genau welchen Punkten siehst du einen Widerspruch zum BGB?

    Die Optionen sind reisen oder canceln - mehr sieht das BGB auch nicht vor.

    Hi ,

    erstens §651a (5) Unverzüglichkeit, wurde unterlassen

    zweitens §651 : der Veranstalter ist zur Beseitigung der Mängel verpflichtet, eventuelle Mehrkosten hat der Veranstalter zu tragen!

    Es ist auch keine Renovierung, die notwendig ist, sondern  Erweiterung zur Vergrößerung des eigenen Gewinns.Die Reise ist ohne Baulärm gebucht worden. Der Veranstalter hat noch Zeit, sprich 9 Wochen, die Mängel, sprich Baulärm zu beheben. Das kann er, weil er die Erweiterung selber macht.

    Wenn wir reisen, wird das sicher bei Berechnung der Höhe der Entschädigung berücksichtigt werden. Das werden wir halt riskieren und hoffen, dass der Lärm erträglich ist (das wäre schön) oder sonst halt rechtliche Entschädigung fordern.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1431624259000

    Dass du auf §651 abstellst war mir schon klar ... nur ist das leider ein Irrtum.

    Selbstverständlich seid ihr unverzüglich unterrichtet worden und sind Baumaßnahmen im Haus keine Mängel im Sinne des von dir zitierten Absatzes, sie sind nämlich nicht der Sphäre des Veranstalters zuzurechnen.

    Bei einer Lärmbelästigung am Tage kannst du vor Ort und nach der Reise Beschwerde führen und eine Reisepreisminderung geltend machen (ca. 5- max 25%). Grundlage hierfür ist die Frankfurter Tabelle, üblich sind ca. 10% bei einer recht erheblichen Beeinträchtigung.

    Ob die Maßnahmen nötig sind entscheidet der Hotelier und wird sein Motiv ganz sicher nicht die Höhe der Minderung beeinflussen.

    Was du mit "rechtlicher Entschädigung" meinst ist mir schleierhaft?

    Jedenfalls liegt in keiner Hinsicht ein Verstoß gegen geltendes Recht vor, auch wenn du einen solchen gerne konstruieren möchtest.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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