• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1444428538000

    Ich bin da auch weniger fatalistisch eingestellt und finde es korrekt, ab einem gewissen Aufwand wenigstens ein Feedback als faire Reaktion zu erwarten - ggf. auch mit deutlichen Worten hinsichtlich der Enttäuschung über sein Ausbleiben ... !!

    Ein Forum besteht nun mal aus Geben und Nehmen - und zwischen dem letzten Beitrag und dem fokussierten Antritt ihrer Reise hatte Urmel sattsam Zeit.

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • schönerurlaub12
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    geschrieben 1444469774000

    Ich bin ebenfalls der Meinung, ein entsprechendes Feedback wäre angebracht.

    Es aber als unverschämt zu bezeichnen, wenn es ausbleibt, halte ich für übertrieben.

  • schokoschoki
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    Beiträge: 1
    geschrieben 1447521613000

    So jetzt hab ich leider auch eine Frage zu diesem Thema.

    Plan war am 24.11 nach Marsa Alam zu fliegen mit xfti. Haben auch extra diesen Flug gewählt, weil wir nur eine Woche machen und nicht Bus fahren wollten.

    Meine Eltern haben den gleichen Flug gebucht und vor 8 Wochen erfahren dass er nicht stattfindet. Bei mehrmaliger Nachfrage immer die gleiche Antwort bei xfti er findet statt.

    meine Eltern konnten dann umbuchen wir leider nicht.

    SO gestern abend!! Also Freitag halb 5 kommt die Nachricht wie bei meinen Eltern vor 8 Wochen dass Flug umverlegt ist auf Hurghada und wir mit dem Bus fahren müssen.

    Damit bin ich aber überhaupt nicht einverstanden und XFTI würde nun 950 Euro für Storno verlangen (RP 1266)

    Wir möchten auf gar keinen Fall mit dem Bus fahren weil uns dann zwei Tage verloren gehen und wir ja extra den teuerern Flug bezahlt haben.

    Kann mir jemand helfen?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1447524222000

    xfti führt selbst keine Flüge durch, insofern ist schon die Aussage "bei ihnen fände er statt" grundsätzlich irrtümlich.

    Ich kann dir leider nicht helfen, lediglich die Risiken ein wenig erläutern ... :?

     

    Hier kollidieren m.E. zwei Sachverhalte: Zum einen ist die Änderung auf einen anderen Flughafen eine wesentliche und berechtigt an sich zum Rücktritt (mit voller Kostenerstattung), bei der gg. Kurzfristigkeit sogar zum Anspruch auf Schadenersatz.

    Andererseits haben Gerichte jedoch wiederholt festgestellt, dass bei sog. kurzen Transfers (bis 300km) der ersatzweise Einsatz eines Busses von den Fluggästen als Unannehmlichkeit hingenommen werden muss und nicht zu irgendwelchen Ansprüchen berechtigt.

    Es sind zwar nur Einzelurteile, jedoch weisen sie eine gewisse Tendenz auf. Damit besteht das Risiko, dass ihr beim Versuch einer streitigen Einigung unterliegt und zur Stornogebühr auch noch die Prozesskosten am Hals hättet.

    Deiner Aussage "wollen eine Gebühr von" entnehme ich, dass xfti euch nur eine kostenpflichtige Stornierung anbietet und keine Absichten hat, euch in dieser Hinsicht entgegenzukommen?

    "Wir wollen auch keinen Fall mit dem Bus fahren" würde bedeuten ihr müsst vom Vertrag zurücktreten. Das scheint der Veranstalter nicht zu akzeptieren und bietet stattdessen ein kostenpflichtiges Storno an. Eine Alternative sehe ich nicht, du wirst nicht erwirken können, dass entgegen des jetzt festgelegten Routings doch ein Flug bis Marsa Alam angeboten wird.

    Bestenfalls kannst du erreichen, aufpreisfrei auf ein Hotel in Hurghada/ Safaga umgebucht zu werden. Vakanzen dürften ja reichlich vorhanden sein.

    Falls diese Option infrage kommt für dich und deine Mitreisenden würde ich dir zum Versuch raten, über eine solche mit xfti zu verhandeln.

    Von einer streitigen Auseinandersetzung rate ich ab.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • sealord
    Dabei seit: 1176854400000
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    geschrieben 1447541724000

    aber@vs, eine Seite zuvor hattest Du noch berichtet, dies sei

     "keine Unannehmlichkeit sondern eine wesentliche Änderung". Eine Änderung des Flughafens etc.

    Nun bin ich ein wenig irritiert.

    Sealord
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1447553044000

    Dann lies doch bitte noch einmal genau was ich geschrieben habe - und bedenke, dass es verschiedene Aspekte zu bewerten gilt innerhalb spezifischer Sachverhalte.

    Im anderen Fall wurde dem Reisegast die Möglichkeit eines kostenlosen Rücktritts angeboten, das ist absolut konform mit den Bestimmungen des BGB (Flughafenänderung = wesentliche Änderung).

    Das Verlangen nach einer Reisepreisminderung jedoch wurde (andere Causa) vom Gericht abgelehnt mit der Begründung, ein "kurzer" Transfer mit dem alternativen Verkehrsmittel Bus sei als Unannehmlichkeit hinzunehmen.

    Da xfti sich offenbar weigert, einen Rücktritt ohne Gebühr zu akzeptieren müsste schokoschoki Rechtsmittel einlegen und zwar mit dem Risiko, dass ein Gericht den Bustransfer als Unannehmlichkeit einstuft und damit das Verlangen des Veranstalters nach Entschädigung billigt.

    Daher die Formulierung "an sich ist es eine wesentliche Änderung" (mit den entsprechenden Folgen) - dann aber kommt das "aber", nämlich gewisse Einzelentscheidungen, die der Auffassung widersprechen.

    Ein Gericht könnte ggf. folgern, dass auch ein kostenloser Rücktritt nicht verlangt werden kann, da es sich bei sog. "kurzen Transfers" um eine zu billigende Unannehmlichkeit handelt - analog zu der Auffassung, dass eine Minderung nicht gerechtfertigt sei.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • sealord
    Dabei seit: 1176854400000
    Beiträge: 724
    geschrieben 1447577565000

    Danke für Deine nähere und ausführliche Erläuterung und Aufklärung.

    Wegen Deines Berichtes eine Seite zuvor war ich davon ausgegangen, dass in jedem Fall ein kostenloser Rücktritt bei einer wesentlichen Änderung immer und ohne Schwierigkeiten möglich wäre.

    Jedoch ist es wohl nicht immer einfach, eine Unannehmlichkeit von einer wesentlichen Änderung zu unterscheiden; daher wohl die unheitliche Rechtsprechung, verstehe.

    Sealord
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1447581727000

    So ganz und gar problemlos ist es nur dann, wenn der Veranstalter mitspielt. 

    Stellt er sich quer und man muss sein Verlangen gerichtlich durchsetzen, finden sich Prozessrisiken ein.

    Voraussetzung für eine Kündigung wegen Mangels ist gem. BGB §651c, dass die Änderung den Gesamtzuschnitt der Reise erheblich beeinträchtigt. Bei einer einwöchigen Reise nach Marsa Alam, die mit einem 4h Bustransfer beginnt und endet scheint mir das gegeben zu sein. schokoschoki könnte daher entsprechend argumentieren und hoffen, dass xfti ihrer/seiner Argumentation folgt.

    Tun sie es jedoch nicht und müsste die Stornogebühr erstritten werden gibt es eben das Risiko, dass ein Gericht einen 4h Bustransfer als "zumutbar" erkennt und damit die Gebührenpflicht des Reisenden bestätigt.

    Stets sind in diesen Fällen zig Details zu berücksichtigen, und dennoch bleibt eine "Vorhersage" über den Ausgang einer streitigen Einigung vage.

    Ein Fluggast, dessen Flug von AYT nach HAM in FRA endete, bekam die Erstattung seiner Mietwagenkosten zugesprochen. Das Gericht betrachtete die Relation 5h Bustransfer nach 3h Flug als nicht zumutbar für den Reisenden.

    In einem anderen Fall entschied das Gericht gegen eine Minderung und Kostenerstattung, nachdem ein Fluggast die letzte Strecke seiner 5h Reise anstelle eines Fluges mit einem 3h dauernden Bustransfer beenden musste.

    Ja, es gibt also eine gewisse Uneinheitlichkeit in der Rechtsprechung, allerdings kommt es schon sehr darauf an, welche Parameter zu berücksichtigen sind.

    Zuletzt:

    @schokoschoki

    Spät aber nicht minder herzlich: Willkommen im Forum von HolidayCheck! ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • sealord
    Dabei seit: 1176854400000
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    geschrieben 1447584395000

    danke für die nochmals erklärende und für mich nun auch verständliche Darstellung.

    Sealord
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1447603628000

    Es muss jeder selbst entscheiden. Ein vergleichbares Urteil aus dem Jahre 1996 als Beleg für die Zumutbarkeit einer Entscheidung des RV heranzuziehen halte ich nicht mehr für uptodate. Seit fast 20 Jahren hat sich Gott sei Dank einiges zu Gunsten der Reisenden verändert. Ich habe in diesem thread schon mal das Urteil 427 C 12693/13 des AG Hannovers erwähnt, stimmt natürlich nicht 1 : 1 überein, aber es geht um die wesentliche Veränderung des geschlossenen Reisevertrages durch den RV. Eine Busfahrt hin und zurück von je 5 Stunden ist eine wesentliche Veränderung. Aber: das akzeptiert der RV nur bei Kündigung des Vertrages, Verlangen der Rückzahlung aller bereits geleisteten Zahlungen und einer Klage, wo mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit durch die aktuelle Rechtsprechung 50% des Reisepreises als Schadensersatz zugesprochen wird.

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