• cjmddorf
    Dabei seit: 1215907200000
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    geschrieben 1444313696000

    Ist es wirklich so unglaublich unangenehm, wenn man nach dem flug noch ca 200 km mit dem bus fahren muss ? Was soll das RB denn machen, wenn der flug ausfällt ?

    solange die abflugzeit einigermassen im rahmen liegt, kann man ja mal gnade vor recht walten und die kirche im dorf lassen.

    zum legalen wirst du gleich von den experten hören.

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  • Sokrates
    Dabei seit: 1083888000000
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    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1444314341000

    @eines

    Der RV hat Dir ein neues Angebot gemacht, das Du annehmen oder ablehnen kannst. Wenn Du annimmst hast Du keine weiteren Ansprüche! Wieso auch?

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • eines
    Dabei seit: 1184889600000
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    geschrieben 1444316182000

    Danke euch beiden für die Antwort, dann weiß ich jetzt ja Bescheid!

    @ cjmddorf: Als angenehm finde ich es natürlich nicht, wenn mein Heimweg vom Flughafen eigentlich nur 10 Minuten dauert und ich jetzt aber über 2 Stunden brauche.

    @ Sokrates: Ich finde die Änderung der Airline und eine Änderung des Abflughafens nicht so prickelnd. Deshalb wollte ich ja wissen, ob das als Unannehmlichkeit zu betrachten ist. Auch die Verpflegung im Flugzeug ist dann bei der ausweich Airline schlechter und ich hatte mich schon so auf ein halbwegs gutes Flugzeugessen gefreut :laughing:

    Stornieren kommt natürlich so kurz vor dem Abflug nicht in Frage, dafür freut man sich schon zu sehr auf den Urlaub.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1444319064000

    Nein, es ist keine Unannehmlichkeit sondern eine wesentliche Änderung.

    Daher hat dir der Veranstalter ja auch korrekter Weise einen Rücktritt angeboten.

    Die Verpflegung im Flugzeug ist so oder so eine Unannehmlichkeit, ausgenommen du triffst Vorsorge und bestellst dir ein halbwegs brauchbares Menü.

    ;)

    Wenn du das neue Angebot des Veranstalters annimmst, hast du keine Kompensationsansprüche hinsichtlich der längeren Rückreise - aber das hat ja Sokrates schon ganz treffend bemerkt.

    Insgesamt übrigens eine sehr faire Handhabe deines Veranstalters, eines.

    Hier wird oft genug berichtet, dass sich Mitbewerber weigern eine Rücknahme der Reise kampflos zu bewilligen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1444328975000

    Schade übrigens, dass Urmel sich nicht mehr zu ihrem Anliegen verlautbart hat ... das betraf nämlich genau eine solche Weigerung, wie sie User eines nun glücklicherweise erspart blieb. 

    Da in der Sache "Flughafen und Reisezeit abgeändert - was steht mir zu?" eine Menge Mumpitz gepostet wurde, fasse ich noch einmal zusammen:

    Urmel hat eine Reise bei ITS gebucht, die nur mit erheblichen Änderungen erbracht werden sollte.

    Darauf hat vorgeblich ITS aufgefordert, Urmels sollten sich eine andere Reise suchen - natürlich aus ihrem Portfolio. Ein Rücktritt sei nicht optiert, hieß es, für diesen falle eine Stornogebühr an.

    Das ist nicht ausreichend im Sinne des BGB (§651).

    Wenn die Reise in wesentlichen Teilen geändert werden muss (insbesondere Reisetage und zusätzlich noch Abflughafen) kann der Kunde von seinem Recht auf einseitige Kündigung Gebrauch machen und ist ihm das Erlangte von Veranstalter vollständig zu erstatten. Es handelt sich dann nicht um eine Stornierung sondern um eine Aufhebung des Vertrages wegen erheblicher Mängel bei der Erbringung der vertraglich eingegangenen Pflichten.

    Ob zusätzlich noch Schadenersatz gefordert werden kann, lässt sich aus Urmels Vortrag soweit nicht präzisieren. Deshalb (und nicht nur deshalb!) halte ich hier gepostete "Hilfeangebot" für unseriös. Zum einen wird der Anschein erweckt, Frau maier könne tatsächlich "helfen", zum andern ist auf dieser Ebene jedenfalls das Risiko einer ggf. streitigen Einigung zu erwähnen.

    Frau maier hat ein Urteil verlinkt, welches im April 14 ergangen ist. Die fragliche Reise schlug bereit im September 12 fehl - das (eine Verfahrensdauer von 20 Monaten) ist beispielsweise eines der Risiken (auch wenn sie den Grund der Erwähnung nicht begriffen hat ...).

    Auch ist aus dem betreffenden Urteil selbst bei sorgfältiger Prüfung paralleler Details nicht abzuleiten, dass im Falle Urmel genauso entschieden würde, und die Summe dieser Risiken bewog mich mithin zu dem Ratschlag, beim bis dahin erläuterten Stand der Dinge noch keinen Rechtsbeistand hinzuzuziehen (schon gar nicht einen selbsternannten aus eine harmlosen Urlauberforum!).

    Leider blieb Urmel ein Ergebnis bislang schuldig - das ist schade!

    Fazit:

    Bei derart erheblichen Abwandlungen des Reisevertrages steht dem Betroffenen - ungeachtet aller Hinweise in den AGB! - ein Rücktritt zu und muss er nicht etwa - wie offenbar von ITS verlangt - eine alternative Reise aus dem Portfolio des Vertragsgebers wählen.

    Korrket ist hingegen das Gebaren von eines´ Veranstalter:

    Er bietet sowohl eine alternative Reiseroute als auch die Option einer Rückabwicklung zu allein seinen Lasten an.

    Weigert sich jedoch ein Veranstalter seinen Verpflichtungen zu genügen, muss man sich im Falles des Falles tatsächlich streitig mit ihm einigen und kann nicht etwa hoffen, eine in einer anderen Causa ergangene Entscheidung würde automatisch auch auf die eigene angewandt.

    Welche Rückschlüsse hinsichtlich der Seriosität eines sich so verhaltenden Vertragspartners gezogen werden müssen, darf jeder für sich entscheiden ...

    Daher meine Bitte, @eines:

    Nenne du doch deinen Veranstalter, schließlich hat er soweit alles richtig gemacht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • eines
    Dabei seit: 1184889600000
    Beiträge: 791
    geschrieben 1444386320000

    Hallo vonschmeling,

    vielen Dank für deine Rückmeldung!

    Unser Reiseveranstalter ist Tui. Gut zu wissen, dass der Reiseveranstalter so richtig handelt, ärgern tuts mich natürlich trotzdem etwas, es ist einfach nicht schön, wenn man so Nah zu Hause landen sollte und dann doch noch mindestens 2 Stunden länger braucht...

    Lg eines

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1444387233000

    Ja, TUI bietet bei Flughafenänderung die Stornierung an:

    Meine geplante Reise hätte Mitte Januar 15 stattfinden sollen. Benachrichtigung zum Flughafenwechsel kam Anfang / Mitte November 14.

    Ich musste leider stornieren. Die Anzahlung wurde wenige Tage darauf zurück überwiesen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • cjmddorf
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    geschrieben 1444389838000

    Urmel hat sich seit dem 12.8. nicht mehr gemeldet, was nicht nur schade ist, sondern m.e. unverschämt.

    hier haben sich viele leute jede menge gedanken gemacht um auszuhelfen.

    leider gab es weder eine rückmeldung wie die ganze sache ausgegangen ist, um dem forum etwas beizusteuern, noch ein schnödes danke schön.

    vllt bin ich aber zu sehr old school.

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  • Mettigelmädchen
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    geschrieben 1444394176000

    @cjmddorf,

    unverschämt? Nein, das ist es sicher nicht.

    Aber dein Einwand wurde schon oft im Forum thematisiert.

    Mit "zu old school" hat das nichts zu tun, nur eine Rückmeldung seitens des Users/Userin ist eine Erwartunghaltung, die nicht so oft bedient wird. ;)

    Ich lebe nicht um zu arbeiten sondern ich arbeite um zu leben
  • Sokrates
    Dabei seit: 1083888000000
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    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1444394364000

    Da die Reise von @Urmel im Oktober stattfinden sollte, ist der User vielleicht unterwegs. ;)

    LG

    Sokrates

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