Um erneuter Verwirrung vorzubeugen:
schokoschoki kann nicht "selbst entscheiden", sie/er hat einen Flug bis Hurghada und nicht bis Marsa Alam und einen Veranstalter, der sich eben weigert, einen Rücktritt wegen erheblicher Änderung des Gesamtzuschnitts der Reise zu akzeptieren.
Zudem wurde das besagte Urteil nicht "herangezogen" sondern lediglich zur Abwägung der Risiken erwähnt. Es gibt übrigens auch jüngere mit demselben Tenor, ich habe der Einfachheit halber ein öffentliches verlinkt.
Schließlich halte ich es für ziemlich sportlich, einen für den Kläger positiven Ausgang einschließlich Gewährung eines Schadenersatzanspruches zu "prophezeihen" ...
Zudem zeigt die Entscheidung des AG Hannover tatächlich nur sehr wenige Übereinstimmungen mit dem von schokoschoki dargelegten Sachverhalt.
Zum einen geht es um den Zielflughafen, ob eine Beeinträchtigung der Nachtruhe (hierauf wurde im hannoveraner Urteil besonders abgestellt) zu beschweren ist, ist soweit noch nicht vorgetragen worden.
Zum anderen liegt der Grund für die Änderung nicht in der Sphäre des Veranstalters, vielmehr hat die Fluggesellschaft entschieden, das Routing zu ändern. Letztlich muss sich der Reisende auch nicht eigenmächtig um die Beförderung kümmern sondern wird diese selbstverständlich vom Veranstalter organisiert.
Soweit aus dem Beitrag von schokoschoki zu erlesen scheint xfti wie erwähnt ja noch nicht einmal einem gebührenfreien Rücktritt zustimmen zu wollen und verlangt stattdessen eine nicht unerhebliche Stornogebühr, womit aus meiner unmaßgeblichen Sicht der erste Schritt zur Einigung eine Argumentation in dieser Richtung sein sollte.
Dabei ist festzustellen, dass xfti den Vertrag nicht wie geschuldet erbringen kann und vorsorglich eine Alternativlösung unterbreitet.
Streng genommen ist das ein neuer Vertrag, den der Betroffene annehmen oder ablehnen kann, jedenfalls ich halte das Begehren einer Stornogebühr für nicht rechtens.
Im Übrigen sind seit dem starken Rückgang des Interesses an Buchungen von Ägytenflügen die beschriebenen Änderungen leider an der Tagesordnung - eine Prozessflut bleibt bisher jedoch aus.
Sollte sich schokoschoki für den Klageweg entscheiden - was tatsächlich ihr/ihm überlassen bleibt! - betrachte ich es als richtig, die möglichen Risiken aufzuzeigen und nicht mit einem jovialen Schulterklopfen zu behaupten es würde schon werden ...