• UteEberhard
    Dabei seit: 1185840000000
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    gesperrt
    geschrieben 1232374540000

    Dein Kofferhändler deines Vertrauens stellt dir gerne eine Bescheingung aus, das der Koffer nicht mehr zu reparieren ist (nach Vorlage des beschädigten Koffers).

    Gut ist noch, wenn du auch einen Kaufbeleg hast.

    Und dann aber bei Blue Wings schnellstens Widerspruch mit Terminstellung einlegen.

    Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.
  • cindy1
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    geschrieben 1232375812000

    Danke Euch.

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1232376022000

    Hallo,

    einen Beleg bekommst Du auch bei verschiedenen Schuh Schnell-Reparatur-Service-Anbietern in diversen Kaufhäusern.

    Meine Vermutung wäre, ob der Koffer nicht zu gering beladen war und dadurch von auf Ihm gestapelten, anderen Gepäck zusammengedrückt wurde. Eventuell wurde er ja auch im Laderaum durch die Flugbewegungen leicht verschoben und dadurch sind die Risse entstanden. Auch ein Materialfehler kann nicht ausgeschlossen werden.

    Ich würde die Sache noch einmal mit allen greifbaren Belegen einreichen. Ansonsten gibt es hier noch einen Thread über die Vor- und Nachteile diverser Koffer. Eventuell hilft Dir der dann bei der Ersatzanschaffung weiter.

    Gruß

    Berthold

  • UteEberhard
    Dabei seit: 1185840000000
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    geschrieben 1232377233000

    Sorry Berthold,

    aber wenn ich bei Blue Wings die Reklamation zu bearbeiten hätte und der geschädigte Pax würde mir einen Beleg einer Schuh-Schnell-Reparatur-Service-Stelle vorlegen, einen solchen Beleg würde ich ablehnen. Und diese Ablehnung könnte ich hervorragend argumentieren und darstellen das dieser "SSRSS" in diesem Segment keinerlei Kompetenz bereitstellt. Ein solcher Beleg hilft @cindy1 nicht, im Gegenteil sie macht sich lächerlich.

    Der von @cindy1 näher bezeichnete Koffer ist ein Hartschalenkoffer. Damit zum "SSRSS". :frowning: :laughing: :rofl: :rofl:

    @cindy1

    Das schwächste Argument von Blue Wings ist das Argument der "knappen Kalkulation" (haben die das wirklich so geschrieben ?)

    Das ist dein Ansatzpunkt. Blue Wings hat die Sorgfaltspflicht gegenüber deinem Koffer verletzt. Dies kann man nicht mit einer Kalkulation begründen oder sogar ablehnen.

    Viel Erfolg, natürlich ohne Anwalt. Das setzt du selber durch.

    Gruß

    Hans

    Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1232381405000

    @UteEberhard sagte:

    Der von @cindy1 näher bezeichnete Koffer ist ein Hartschalenkoffer. Damit zum "SSRSS". :frowning: :laughing: :rofl: :rofl:

    ..... Blue Wings hat die Sorgfaltspflicht gegenüber deinem Koffer verletzt.

    Hallo,

    also ich habe einen Kunden, der laufend solche Belege ausstellt und diese werden akzeptiert. Denn dort werden auch Koffer repariert. Übrigens sind alle dort beschäftigten ausgebildete Schuhmacher. Muß aber nicht bei jeder Firma so sein. Wollte keine Namen nennen.

    Zu Zweitens wäre das noch zu beweisen. Wenn nämlich ein eventuell nicht ausreichend befüllter Hartschalenkoffer eingedrückt wird und dieser, sei es wegen eines billigen Materials (Materialfehler), oder einfach weil er für solche Belastungen nicht konstruiert wurde kaputt geht muß das kein Verschulden der Airline sein.

    Wobei diese strenggenommen ohnehin nicht direkt Schuld ist, sondern nur für die Abwicklung verantwortlich. Die wirklich "Schuldigen" sind die Bodendienstleister an den Flughäfen. Ansprechpartner ist aber natürlich die Airline.

    Gruß

    Berthold

  • UteEberhard
    Dabei seit: 1185840000000
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    gesperrt
    geschrieben 1232382322000

    Klar werden dort Koffer repariert. Aber bestimmt keine Hartschalenkoffer von Schuhmachern.

    Und die stellen laufend Belege aus ? Na die werden doch keine Beihilfe zum Versicherungsb..... leisten. :?

    Weshalb, wieso oder warum der Koffer beschädigt wurde, in für den Geschädigten zunächst nachrangig. Vorranig ist die Schadenregulierung.

    Deine Vermutungen können richtig sein. Du lieferst damit aber Argumente für Blue Wings, die den Schaden scheinbar nicht reguliern wollen.

    Ich führe lieber Argumente für die geschädigte Userin auf. Der soll geholfen werden. ;)

    Zurück zum Thema.

    Gruß

    Hans

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  • Ronny87
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    geschrieben 1232382838000

    Hallo Hans,

    es ist nun einmal so. Alle Airlines erkennen diese Belege in der Regel an. Ich hatte selbst einen Kofferschaden und habe den Vorfall gemeldet am Airport beim Handling-Agenten der Airline. Daraufhin bat mich die Airline um ein Dokument, dass der Koffer nicht mehr zu reparieren ist und das habe ich mir dort auch ausstellen lassen (Schusterei und Kofferverkauf) und es gab keine Probleme. Habe dann den Zeitwert ersetzt bekommen und das ist bei ähnlichen Vorfällen auch üblich und wird nun einmal so gehandhabt.

    Nicht immer alles Frage stellen ...

    Grüße

    Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.
  • UteEberhard
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    geschrieben 1232383970000

    Ist jetzt OT.

    Aber ob das alle (!) Airlines (weltweit ?) in der Regel anerkennen, dass stelle ich wirklich hier in Frage.

    Anfrage läuft, auch bei zwei RGV. Informiere dich via PN bei Gelegenheit. dto. Berthold.

    Gruß

    Hans

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  • Ronny87
    Dabei seit: 1109203200000
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    geschrieben 1232384736000

    Das bezweifle ich auch, aber bei den deutschen Airlines ist mir der Ablauf eben so bekannt.

    Grüße

    Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.
  • UteEberhard
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    geschrieben 1232385207000

    Aber vorher hast du geschrieben: "Alle Airlines erkennen diese Belege in der Regel an".

    Wenn es nun nach deinem Wissen nur die deutschen Airlines sind, bedeutet das im Umkehrschluss, das über 90% der Airlines diese Art der Belege nicht (!)anerkennen.

    Egal wie, habe dir Prüfung zugesagt. Werde informieren wenn die Rückantworten vorliegen.

    Gruß

    Hans

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