Sie meinen sicher, ob Du eine Pauschalreise gebucht hast oder nur den Flug, pauschal wäre der Veranstalter Dein Ansprechpartner
Blue Wings - Koffer beschädigt. - nicht mehr verwendbar
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geschrieben 1232457154000
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geschrieben 1232457467000
Na ja, ich würd' mal sagen, JEIN.
Das ist bei Blue Wings ein bisschen komplizierter.
Für die Russland-Flüge sind sie selbst direkt verantwortlich.
Für die Türkei gilt folgendes (O-Ton Blue Wings):
Blue Wings fliegt im Auftrag der Reiseveranstalters Öger in die Türkei. Möchten Sie eine Türkeireise mit Blue Wings buchen? Dann klicken Sie hier – Sie werden direkt auf die Reisebuchungsseite von Öger weitergeleitet.
Interessieren Sie sich für das Nur-Flug-Programm in die Türkei, dann klicken Sie hier - Sie werden auf die Ticketbuchungsseite (...von Oeger Turktur...) weitergeleitet.
Bei einer Pauschalreise in die Türkei wäre also Öger als RV verantwortlich, für "Nur Flug" in die Türkei "Oeger Turktur".
Gruß,
soedergren
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geschrieben 1232457805000
vielen Dank für die Info. Ich hatte nur den Flug gebucht.
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geschrieben 1232458045000
Dann würd ich um alle Eventualitäten abzudecken den inhaltsgleichen Brief (Einschreiben!) sowohl an Öger Turktur als auch an Blue Wings schicken.
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geschrieben 1232476422000
Wir hatten bereits mehrfach (leider) Beschädigungen an unseren Koffern/Trollys. Allerdings gab es nie Probleme wegen der Regulierung. Wir haben uns immer an die entsprechende Fluglinie (Condor, LTU, Air France) gewandt (direkt nach Ankunft am Flughafen Düsseldorf in der Nähe der Gepäckbänder). Entweder bekamen wir entsprechende Unterlagen und mussten den Koffer (unfrei) an einen Kofferservice zwecks Reparatur einsenden oder einmal mussten wir eine entsprechende Bescheinigung vorlegen, dass der Koffer nicht mehr reparabel sei bzw. eine Reparatur den Wert übersteigt . War eine Repartur nicht möglich, haben wir eine entsprechende Erstattung erhalten (abzügl. 10 % für jedes "Lebensjahr" des Koffers). Es stellte sich nie die Frage, ob unser Gepäck "flugtauglich" waren. Nach welchen Kriterien will man so etwas überhaupt beurteilen bzw. wer soll so etwas beurteilen?
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geschrieben 1232486501000
Hallo soedergren,
danke für den Link AGB:, den hätte ich nie gefunden, mir wurde ja mitgeteilt www.bluewings.com.
Ich habe im Oktober 08 bei Öger Tours eine Reise in die Türkei gebucht.Leider war es ein Reinfall ( Koffer kaputt , Hotel schlecht ) Victory Resort Colakli
meine Bewertung : teurer Urlaub ohne Sterne
Ich habe von Öger Tours € 120,00 zurück erhalten.
vor einigen Jahren hatte ich auch einen Kofferschaden, da habe ich nicht Öger angeschrieben, sondern SKY Airline und der Schaden wurde schnellstens reguliert.
LG. Muschelsucherin
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geschrieben 1232489016000
Ich denke auch, dass man sich genau überlegen sollte, wie viel etwas gekostet hat und wie viel man letztendlich zurück erstattet bekommen könnte.
Lohnt es sich nicht eher einen teureren hochwertigen Koffer zu kaufen?
Ich hatte noch nie solche Probleme, weiß aber von einem Bekannten, der am Flughafen arbeitet, dass selten jemand seinen Koffer rückerstattet bekommt und wenn, dann niemals einen angemessenen Preis. Alle beteiligten Gesellschaften an Flughäfen sind mehr mals abgesichert und die Begründung mit den vergünstigten Flugtickets zum Beispiel ist absolut kalkuliert.
Die besten Grüße...
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geschrieben 1232489137000
ist ja auch logisch Öger hat den Koffer nicht zerstörrt, Blue Wing will nur zeitschinden.
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geschrieben 1232491589000
Also ich hatte voriges Jahr ebenfalls einen beschädigten Koffer wiederbekommen und kann mich überhaupt nicht beschweren. Hab den Schaden am Gepäckschalter gemeldet, Formular ausgestellt und fertig. Der Koffer wurde zeitnah an der Haustür abgeholt und von einer mit Cathei Pacific arbeitenden Firma begutachtet. Ich bekam dann einen nagelneuen Koffer der selben Preisklasse vor die Tür bestellt. Wirklich Superservice ! Kommt wohl auch immer auf die Fluggesellschaft an.
Es ist mir egal wer dein Vater ist, aber wenn ich hier am Angeln bin latscht keiner übers Wasser ! -
geschrieben 1232494473000
Schauen Sie doch mal in 15.5 und 15.28 der AGB von BW. Außerdem 22.15 ff, insbesondere auch 22.20.
Insofern wundert mich die Begründung mit der knappen Kalkulation.
Allerdings ist die Frage der Qualität des Koffers zu betrachten. Wenn BW jedoch der Auffassung gewesen wäre, der Koffer taugt nichts, dann wäre eine Zurückweisung des Gepäcks möglich gewesen. Die AGB sehen dieses ja vor.
Die Meldung des Schadens ist
Im übrigen, die Lektüre der AGB ist kein Genuß.
Wenn eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist, dann ist die Empfehlung, diese zu konsultieren, ob eine Erstberatung durch einen Anwalt stattfinden kann. Viele Rechtschutzversicherer bieten diese Beratung kostenfrei an. Auch eine Verbraucherzentrale könnte hier helfen.
Bezüglich des Koffers... nun... da sollte man schauen, was das wirklich für ein Teil ist und ob es hier eventuell Testberichte gibt.
Ansonsten habe ich insgesamt bei der Betrachtung der Webseite, der schlechten Auffindbarkeit der AGB und deren Textgestaltung kein sehr gutes Gefühl.
Auch die Beurteilungen, die man findet, machen die Gesellschaft nicht gerade einem schmackhaft:
http://www.airline-bewertungen.eu/airlinebewertung-4357.html
Auch das ist interessant:
http://www.reisebuero-ost.de/reiseinformationen/allgemein/gepaeckverlust-flugreisen.htm
http://www.reisegepaeckversicherung.org/index.html
http://www.vz-berlin.de/UNIQ123249078621624/link473471A.html
Insgesamt ist der Vorgang auf Grund der dürftigen Datenlage schlecht beurteilbar, es fehlen Unterlagen und so weiter.
Rechtsberatung ist ohnehin nur den beratenden Berufen vorbehalten.
Grüße
Adson