• Ronny87
    Dabei seit: 1109203200000
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    geschrieben 1232385893000

    Es war vielleicht etwas "doof" ausgedrückt. Die mir bekannten deutschen Airlines kennen dies in der Regel an.

    Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.
  • UteEberhard
    Dabei seit: 1185840000000
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    gesperrt
    geschrieben 1232388907000

    Ist doch ok. Bitte keine Entschuldigung. Schönen Abend, Hans

    Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.
  • muschelsucherin
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    geschrieben 1232403099000

    Hallo Cindy 1,

    mein Koffer ist auch beschädigt.

    Auszug aus dem Schreiben :

    Bei Überprüfungen haben wir festgestellt, dass Gepäck an Bord unserer Flugzeuge nicht beschädigt wird.

    Soweit wir dennoch für Beschädigungen auch ohne unser Verschulden aufgrund rechtlicher Vorgaben einzutreten haben, besteht diese Verpflichtung dann nicht, wenn das Gepäckstück aufgrund seiner Art für den Versandtransport ungeeignet ist.

    Es ist allgemein bekannt, dass im Flughafen aufgegebenes Reisegepäck über Transbortbänder und - wagen zum Flugzeug gelangen muß. Es hat deshalb so gestaltet zu sein, dass es die dadurch entstehenden Belastungen aushält. Das von Ihnen aufgegebeneGepäck erfüllte diese Anforderungen nicht. Wir haben daher keinen Ersatz zu leisten.

    Ferner verweisen wir auf Ziffer 22.15 unserer AGB.

    Im Interesse aller Fluggäste haben wir die Flugpreise so knapp kalkuliert, dass Kulanzregelungen leider nicht möglich sind.

    Wir bedauern Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können und verbleiben

    mit freundlichen Grüßen

    Ich habe meine Belege zurück gefordert und werde mich anwaltlich geraten lassen.

    Die AGB: kann man auf der Internetseite www.bluewings.com

    hat man mir mitgeteilt ersehen, nur leider gibt es keine.

    LG: Muschelsucherin

  • cindy1
    Dabei seit: 1146700800000
    Beiträge: 29
    geschrieben 1232441443000

    @muschelsucherin

    genau DIESES Schreiben habe ich auch bekommen. Und für mich ist es unverständlich, daß dieser Satz geschrieben wurde.. "Im Interesse aller Fluggäste haben wir die Flugpreise so knapp kalkuliert, dass Kulanzregelungen leider nicht möglich sind."

    also ist es ein "Standard-Schreiben". aber eine Frechheit.

    Wie hast Du darauf reagiert ?

    Ich habe mich gestern abend nochmal erkundigt, wo ich den Koffer gekauft habe. Muss diesen nun dorthin bringen u. es kann ein Gutachten erstellt werden. Danach hoffe ich, daß ich wenigstens etwas ersetzt bekomme.

    LG Cindy

  • UteEberhard
    Dabei seit: 1185840000000
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    gesperrt
    geschrieben 1232446659000

    Hallo Cindy,

    bitte aufpassen das du Termine nicht verpasst.

    Entweder das Gutachten kommt ganz schnell oder du musst Blue Wings einen Terminaufschub mitteilen.

    Das bedeutet das du den Eingang des Blue Wings Schreibens umgehend bestätigst, aber den Inhalt nicht anerkennst - also Widerspruch !

    ok ?

    Nochmal, der Koffer hatte ursprünglich einen Neuwert von 150,- €

    Der Zeitwert/Verkehrswert ist je nach Alter des Koffers deutlich geringer. Der Wertverlust beträgt schon nach einem Jahr 40-50 %. Ich weiß nicht wie alt der Koffer ist. Aber der Streitwert beträgt somit 50/60/75 Euro, mehr oder weniger.

    Dafür zum Anwalt ? :frowning:

    Gruß

    Hans

    Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.
  • Gärtner-Giesskanne
    Dabei seit: 1227744000000
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    geschrieben 1232450179000

    Also ich finde auch, dass dieser ungeheuerliche Fall umgehend gerichtlich beurteilt werden muss. Es wäre zu wünschen, dass hier schlussendlich der Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil fällt und - falls die Kofferinhaberin in ihren Grundrechten verletzt worden ist - auch das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmässigkeit des Vorgehens der Fluggesellschaft überprüft.

    Es geht hier schliesslich um keinen Pappenstiel, die Summe von Euro 150.- lässt es sicherlich zu, dass hier aller erdenklicher Aufwand betrieben wird!

  • Yvis
    Dabei seit: 1167782400000
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    geschrieben 1232451642000

    Und wenn man Rechtschutz hat, dann sowieso.

    Ich finde diese Standart-Schreiben eine bodenlose Frecheit.

    Heißt dass, nur weil streng kalkuliert ist, darf ich keinen Schadensanspruch an meinem Eigentum haben :frowning:

    25.05-08.06.12 Selima
  • Gärtner-Giesskanne
    Dabei seit: 1227744000000
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    geschrieben 1232452052000

    Mein Beitrag war eigentlich ironisch gemeint! :frowning:

    Man könnte vielleicht einmal versuchen zu "leben" - im Sinne des französischen "Savoir-vivre", anstatt wegen 150.- Euro einen Riesen-Aufstand zu machen!

    Es spricht für die User in diesem Forum, dass Ironie ohne entsprechendes "Smilie" nicht als solche erkannt wird!

    Somit Tschüss - schade, dass hier alles so spiessig und kleinkariert ist!!

  • UteEberhard
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    gesperrt
    geschrieben 1232452601000

    @Yvis Das schreibet Blue Wings nicht. Die Argumentation bezüglich der knappen Kalkulation bezieht sich auf eine Kulanzlösung, nicht auf den Schadensersatz. Das ist schon ein Unterschied. Aber frei nach dem Motto: "Kulanz ist nicht möglich, da wir schon sehr kapp kalkulieren."

    Aber insgesamt ist das Schreiben schon.......................(kein weiterer Kommentar)

    Dein Hinweis auf die Rechtsschutzversicherung stimmt nur eingeschränkt.

    Es gibt Rechtschutzversicherungen, die bei einem geringfügigen Streitwert nicht in Anspruch genommen werden können. Damit wollen Versicherungen vermeiden,

    dass nicht jeder Versicherungsnehmer wegen einem Streitwert von beispielsweise 50,- "zum Anwalt läuft".

    Also Vorsicht - nicht jede Rechtsschutzversicherung übernimmt in allen Fällen die Anwaltskosten. Was auch richtig ist !

    Gruß

    Hans

    Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.
  • Yvis
    Dabei seit: 1167782400000
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    geschrieben 1232453102000

    Also muß ich mich in dem Fall erstmal bei meiner Versicherung erkundigen ob ich gerichtlich was unternehmen kann und sie dafür bezahlen.

    Ist das der ganze aufstand wert :frowning:

    25.05-08.06.12 Selima
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