Im Übrigen muss im Rahmen einer gerichtlichen Klärung der Veranstalter darlegen, dass ihm eben jene als Kompensation geforderten Kosten auch tatsächlich entstanden sind.
Wir sprechen hier also von Recht und nicht von unmoralischer Vorteilsnahme.
Im Übrigen muss im Rahmen einer gerichtlichen Klärung der Veranstalter darlegen, dass ihm eben jene als Kompensation geforderten Kosten auch tatsächlich entstanden sind.
Wir sprechen hier also von Recht und nicht von unmoralischer Vorteilsnahme.
Nur noch mal so zur Kenntnis an die Damen und Herren, die hier lautstark antworten auf einen Beitrag von dem ich auf Grund der Antworten nur vermuten kann dass sie ihn nicht mal gelesen haben : Hier hat jemand in Kenntnis der Stornokosten eine Reise storniert, um höhere Kosten zu vermeiden - ist mit seiner ureigensten Entscheidung aber ein paar Tage nicht zufrieden weilˋs dann kostenfrei gewesen wäre. Hier geht es nicht darum ob es 40 oder nur 37 % sind, hier geht es um ganz oder garnicht ! Und darin steckt die Moral !
@vonschmeling sagte:
(@flaggde Sorry, freshup vergurkt!)
Manches kann man nicht oft genug sagen/schreiben...
Wie ich schon sagte: Weder Solidarität, noch Rückgrat oder die Moral, die du jetzt anführst (sehr vorhersagbar übrigens) sind hier relevant!
Dir steht es dagegen frei, in einer ähnlichen Situation nicht entstandene Kosten zu begleichen. Rückgrat zeigst du damit allerdings nicht.
Ich wünschte, ich hätte den Beitrag nicht gelesen ... ... bin aber auch nicht weiter überrascht, dass du weiterhin ins selbe Horn tutest.
Du kannst es drehen und wenden wie du willst:
Trotz Kenntnis der Stornogebühren hat ein jeder Reisende das Recht, sie ggf. zu bestreiten.
Und zwar ganz und gar ohne sich unrechtes oder unmoralisches Verhalten vorwerfen lassen zu müssen!
Wie flaggde schon sehr treffend bemerkte pacta sunt servanda (§242 BGB) und wer den Vertrag bricht verhält sich rechtswidrig.
In diesem Fall wäre das Verlangen höherer als der tatsächlich entstandenen Kosten vertragsbrüchig und nicht das des Betroffenen, der den Kosten in der Höhe substantiiert widerspricht.
Bei der Aufforderung zur Solidarität durch Annahme eine Gutscheins war ich ja noch einigermaßen bei dir.
In dieser Causa allerdings ist dein Widerspruch jedoch einfach nur Geschwafel.
Vielleicht ist es nicht der richtige Thread, wenn nicht dann bitte berichtigen.
Offensichtlich werden heute Abend wieder Portugal noch Malta auf die Risikoliste des RKI sondern laut Focus online
19.21 Uhr: Die Bundesregierung hat ganz Rumänien, Tunesien, Georgien und Jordanien sowie einzelne Regionen in sieben EU-Ländern zu Corona-Risikogebieten erklärt. Das Robert Koch-Institut aktualisierte seine Risikoliste am Mittwochabend entsprechend.
Guten Abend,
@Alex und Vacansolei
Über das Unternehmen findet sich im WWW viele negative Bewertungen.
Mir stellt sich nun die Frage,haben sie bei Vacansolei direkt gebucht,oder über den Reisevermittler(Veranstalter) mit Sitz in Deutschland.
Die AGB mit den da enthaltenen Stornierungsgebühren sind erstmal davon abhängig,ob ein außergewöhnlicher Grund vorliegt.Aktuell reicht es,das das Reiseziel ein Hochrisikogebiet ist.Gefahr für Leib und Leben.
BGB vor AGB
Vacansolei kann in Ihrer BGB alles festhalten,bringt zu Coronazeit leider nicht viel.
Die neue Regelung nach Paragraph 651 dürfte ihnen auch bekannt sein.
Weiter müssen sie nicht nachweisen das Vacansolei tatsächlich kosten entstanden sind,sondern der Reiseveranstalter.
Weiter kommt der Reiseveranstalter mit dem Argument,zu Coronazeiten hätten die Reisende davon ausgehen können,das ihr Reiseziel zum Hochrisikogebiet wird.Auch hier verdreht Vacansolei die Rechtslage die in Paragraph 651 (neue Fassung) steht.Der Veranstalter hat damit zurechnen,das zwecks Corona Reisen storniert werden.Sie müssen auch keine Gutscheine annehmen.
Leider wird ihnen nichts übrig bleiben,als gerichtlich ihr Recht einzufordern.
Ab Ende 2020 wurde der Paragraph 651 angepasst.Ein Hochrisikogebiet was vorher keins war,ist ein außergewöhnlich Grund für eine kostenlose Stornierung.
Möglich, dass alex797 bereits gerichtlich vorgegangen ist. Oder auch nicht...
Er hat sich seit Juli 20 nicht mehr gemeldet.
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Ferner habe ich mir die Beiträge von alex797 noch einmal durchgelesen und frage mich gerade, wieso du glaubst, dein Beitrag träfe irgendwie den Sachverhalt?
Vorliegend geht es um die Erstattung der Reisekosten ./. Aushändigung eines Gutscheins und nicht um die Höhe der Stornokosten. alex797 sprich außerdem von "unserer Kanzlei, die von solchen Fällen lebt", was ebenfalls nicht nahelegt, dass deine Hinweise dienlich sein könnten.
Über die Grenzen der Wirksamkeit der AGB und die Möglichkeit des Bestreitens wurde hier schon lange, häufig und sehr umfassend aufgeklärt.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!