• Chrissy84
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 131
    geschrieben 1585143791347

    Hallo zusammen.

    Wir haben für die Zeit vom 10.04.-14.04. eine Buchung bei CenterParcs im Allgäu getätigt.

    Durch Aktionsangebot für 998,-€.

    Der Betrag wurde schon bezahlt.

    Nun hat CenterParcs die Buchung wegen Coronaschließung abgesagt und bietet statt Rückzahlung des bezahlten Betrages einen Gutschein in Höhe von 998,-€ an, für eine Buchung bis 10.04.2021.

    Leider werden wir für 2020 keinen Urlaub mehr zur Verfügung haben, da dieser durch Corona komplett aufgebraucht ist.

    Und für 2021 haben wir auch schon anderweitig gebucht.

    Im Klartext: Wir wollen unser Geld zurück!

    Aber CenterParcs weigert sich auch nach etlichen eMails den Betrag zurück zu erstatten und verweisen immer wieder auf den Gutschein mit Verfallsdatum.

    Wie sieht es hier rechtlich aus?

    muss ich einen Anwalt einschalten?

    Über hilfreiche Antworten von Euch würde ich mich sehr freuen

  • altlöwin63
    Dabei seit: 1227139200000
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    geschrieben 1585149943470

    Messer auf die Brust setzen (Anwalt) und fertig. Dann wirds halt noch teurer für Center Parcs. Aber wenn sie es so wollen.

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  • Miss-Janet
    Dabei seit: 1120608000000
    Beiträge: 225
    geschrieben 1585220773938

    Das gleiche "Problem" hatten wir auch ... wir hatten über Center Parcs Deutschland Homepage (wichtig zu wissen, über welche Homepage ihr gebucht habt, weil Buchungen z. B. über CenterParcs-Homepage NL andere AGB´s haben) für einen Aufenthalt in einem Niederländischen Park von 20.03. bis 23.03.2020.

    Center Parcs hat uns dann direkt am 17.03. bereits einen digitalen Gutschein mit der Gesamtsumme erhalten, mit dem Hinweis, innerhalb eines Jahres einsetzbar. Das wollten wir so aber nicht und haben an sämtliche "Email-Adressen" und per Einschreiben und per Fax an Center Parcs Köln geschrieben ... Antwort am 19.03. - müssen wir so akzeptieren, es gäbe keine Ausnahme! Haben uns dann anwaltlich beraten lassen (Fachanwalt Reiserecht) und siehe da, nun bekommen wir das Geld komplett erstattet ... scheint bei CenterParcs leider nur so zu funktionieren:rage:

  • Berggourmet
    Dabei seit: 1315958400000
    Beiträge: 620
    geschrieben 1585241765498

    Melde mal, wenn/ob das Geld eingegangen ist.

    Hoch oben vom Gipfel hat man den besten Überblick
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58982
    geschrieben 1585244410400

    Da bin ich aber auch gespannt, da die Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Reiserecht" nicht erlaubt ist ... :smirk:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • Candecor
    Dabei seit: 1565756925313
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    gesperrt
    Bekannter Forentroll
    geschrieben 1585247205097

    Vielleicht nimmt sie einen Anwalt mit Schwerpunkt Reiserecht ... und hat sehr gute Chancen, dann auch an ihr Geld zu kommen, das ihr rechtlich zusteht.

    "So viele Haare und kein Kamm ..."
  • Berggourmet
    Dabei seit: 1315958400000
    Beiträge: 620
    geschrieben 1585248459512

    Quod esset demonstrandum!

    Hoch oben vom Gipfel hat man den besten Überblick
  • Armin
    Dabei seit: 1093132800000
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    geschrieben 1585252579868

    @Chrissy

    Mit einem Gutschein mußt Du dich keinesfalls abfinden. Ich würde jedoch nicht gleich einen Anwalt einschalten, den mußt Du nämlich (zumindest erst einmal) selbst bezahlen.

    Ich würde per Einwurfeinschreiben schriftlich auf die Rückzahlung der 998€ bestehen und diese unter Fristsetzung (z.B. 3 Wochen) einfordern. Falls dann noch nicht gezahlt wird würde ich schriftlich auf gleichem Weg den Betrag unter Fristsetzung von 2 Wochen anmahnen und im Falle der Nichtzahlung innerhalb der gesetzten Frist ankündigen die Forderung ggf. gerichtlich beitreiben zu lassen mit der Maßgabe die dadurch entstehenden Kosten der Rechtsverfolgung ebenfalls Center Parcs aufzuerlegen. Bei Nichterfolg kannst Du dann einen Anwalt beauftragen und dessen Kosten ebenfalls Center Parcs berechnen.

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