Guten Morgen.
Vielen Dank für die nette Begrüßung.
Mein Anliegen beruht auf meinem persönlichen Fall.
Meine Frau und ich haben im November 2019 eine Pauschalreise in die Türkei bei einem örtliche Reisebüro gebucht. RV ist vtours. Die Reise ist vom 13. bis 27.September gebucht. Meine Frau gehört zu insgesamt 3 der von Dir aufgezählten Risikogruppen. Bei mir ist es nur das Alter.
Wir haben uns mit Fortschreiten der Pandemie relativ früh entschlossen, unter diesen Umständen keinesfalls Urlaub im Ausland zu machen. Das Risiko, mit den bestehenden Vorerkrankungen plötzlich irgendwo weit weg von zu Hause in Quarantäne zu landen, ist uns einfach zu groß. Die einzig akzeptable Lösung für uns ist : Einerseits Urlaub zum genannten Zeitpunkt nur in Deutschland, andererseits Urlaub in der Türkei (im Ausland überhaupt) erst nach Ende der Pandemie. Leider mussten wir dann feststellen, dass bei vtours eine Umbuchung von Reiseziel oder Reisetermin generell ausgeschlossen ist. Das bedeutet, dass ich stornieren muss. Mein Frage ist also, ob die Zugehörigkeit zur Risikogruppe dazu führt, dass der RV (unabhängig vom Bestehen einer Reisewarnung) auf die Stornogebühr (bei vtours mindestens 30% des Reisepreises) verzichten muss.
Gruß aus Berlin