• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1589909451017

    @ichbines11 sagte:

    Kann ich eine Pauschalreisein die Türkei auch kostenfrei stornieren wenn der Urlaub zwar durchgeführt werden kann, aber mit Einschränkungen. zB. kein Buffet, Maskenpflicht in Waschräumen usw. Also wenn es nicht so ist wie beschrieben zum Zeitpunkt der Buchung.

    Nein, und auch hier nochmal der Hinweis, dass kein Büffet oder kein Selbstbedienungsbüffet als Unannehmlichkeit zu betrachten ist und weder Wirkung auf ein Kündigungsrecht noch auf eine Reisepreisminderung entfaltet.

    Das teilweise Tragen von Masken, die Abstandsregeln und die verschärften Hygienemaßnahmen sind m.E. allesamt kein Grund für eine Absage.

    Gute Aussichten auf eine Kündigung mit Anspruch auf volle Erstattung des Reisespreises dürften hingegen jene Urlauber haben, die irgendwie zur Risikogruppe gehören (COPD, Cardiomyopathie, onkologische Erkrankungen etc. oder einfach wegen ihres fortgeschrittenen Alters).

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • wurst13
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    geschrieben 1590160818106

    Zur Zeit dürfte juristisch in dieser Hinsicht, ob fehlendes Buffet, Maskenpflicht im Flugzeug oder am Urlaubsort, einen gravierenden Reisemangel darstellt nicht geklärt sein.

    Wir haben zum Beispiel im Januar Fuerteventura für August unter ganz anderen Vorraussetzungen, als die dato existieren gebucht. Der Reiseveranstalter Jahn Reisen ist unkulant und hat eine Anfrage nach einer kostenlosen Umbuchung für einen Urlaub in Deutschland mit Hinweis auf die AGB abgelehnt.

    Egal, wie solche Sachverhalte abschliessend rechtlich zu würdigen sind, dass Verhalten der Reiseveranstalter dürfte das Kundenvertrauen nachhaltig schädigen.

    Unsere Entscheidung ist, bis Tag 50 vor der Abreise abzuwarten, ob zumindestens ein kostenloses Storno mit Gutschein (wie bei Abreisen bis zum 31.07.2020) ermöglicht wird, ansonsten werden wir mit 20% Stornokosten den Reisevertrag aufkündigen. Ich habe keine Lust stundenlang im Flieger mit Maske zu sitzen, ich will ein normales Buffet, keine Abstandsregeln am Pool. Dafür ist mir das Geld zu schade.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1590220013982

    Ich denke nicht, dass bei der rechtlichen Würdigung große Überraschungen zu erwarten sind.

    Zumal es gerade hinsichtlich der Büffets ja bereits eine Spruchpraxis gibt und von der Maskenpflicht und Abstandsregel sicherlich kein gravierender Mangel abgeleitet werden kann.

    Entweder akzeptiert der Veranstalter die Kündigung oder er tut es nicht - im letzteren Fall findest du dich dann in einem langen Rechtsstreit wieder, mit höchst unsicherer Erfolgsaussicht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • flaggde
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    gesperrt
    geschrieben 1590229093057

    @wurst13,

    wo ist das Problem, wenn du am Pool nicht mit Fremden zusammen wie in einer Sardinenbüchse liegen musst?

    Man kann sich Mängel auch konstruieren... :smirk:

    Urlaub 2020: Haustralien...
  • Armin
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    geschrieben 1590229706329

    @wurst

    Abgesehen vom Maskenflug mußt Du dich auf die von Dir bemängelten Sachverhalte auch bei einem Urlaub in Deutschland einstellen. Umgehen ließe sich das evtl. bei Buchung einer Ferienwohnung wo man sich selbst verpflegen und somit von der Gastronomie unabhängiger machen kann. Ich z.B. habe anstelle meines geplatzten Sharm El Sheikh- Urlaub einen Aufenthalt an der Mosel in einer FeWo mit Selbstverpflegung gebucht.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1590274839778

    ... und dem Grunde nach wäre hier der richtige Ort für die Thematik ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • Sokrates
    Dabei seit: 1083888000000
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    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1590310441131

    @AvG76

    Ich habe die Postings zu Deiner Frage in den von vonschmeling verlinkten Thread verschoben.

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • alex797
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    geschrieben 1593198236305

    Erfahrungsbericht in Bezug auf VACANSOLEIL:

    Diese Firma antwortet noch nicht einmal auf Anwaltsschreiben und hält sich nicht an geltendes EU-Recht. Sie müsste den Reisepreis (die Anzahlung) einer wegen CORONA-REISEWARNUNG stornierten Buchung komplett, ohne Wenn und Aber, erstatten.

    Sie stellt sich taub-stumm. Ich habe daher ein gerichtliches Mahnverfahren über unsere Anwaltskanzlei in Gang gesetzt und werde dieses, verbunden mit Öffentlichkeitsarbeit, konsequent durchführen. Schwarze, kundenfeindliche Schafe müssen bekannt gemacht werden...

  • alex797
    Dabei seit: 1593197512875
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    geschrieben 1593660440374

    Der Sachverhalt ist klar: Durch die Unmöglichkeit, wegen Corona-Reisewarnung und Sperrung aller Reisemöglichkeiten an Pfingsten, meinen Urlaub anzutreten, habe ich diesen, gesetzeskonform und fristgemäß gekündigt. Vacansoleil bot mir, vermutlich wie allen anderen Kunden, einen, für ein Jahr gültigen GUTSCHEIN an. Dieser hat erstens den Nachteil, dass sich bis zum Einlösedatum Preise zum Kundennachteil ändern können, mein Reiseziel nicht verfügbar ist und vor allem, MEINE TERMINE die Reise nicht zulassen. Rechtlich gesehen (nach gültigem EU-RECHT) muss ich keine Gutscheine akzeptieren, der Anbieter muss mir den gezahlten Betrag binnen 14 Tagen zurückzahlen.

    Diese Sachverhalte habe ich Vacansoleil in etlichen Mails und per Post mitgeteilt.

    Als keine Antwort (außer dem automatisierten Floskel-Hinweis auf Gutscheine) kam, habe ich die Sache schließlich an unsere Anwaltskanzlei zur Weiterbearbeitung übergeben.

    Auch auf deren mehrfache Anschreiben antwortete Vacansoleil nicht. Somit blieb mir nichts anderes übrig, als ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten, um an mein Geld zu kommen, da der Verdacht einer Insolvenz im Raum steht.

    Es geht mir nicht um sog. Bashing, sondern um Warnung, da Vacansoleil im EU-Raum Angebote bewirbt. Ich kann nur vermuten, dass die Kapitaldecke des holländischen Inhabers sehr dünn ist oder er, auf Kosten der Kunden, kein Geld herausrücken will. Wie dem auch sei, ich werde es erfahren, spätestens vor Gericht. Von solchen Fällen lebt unsere Kanzlei.

    Das einzige erfreuliche dabei ist, dass der Fall rechtlich völlig klar ist und der Verlierer alles zahlt. Wenn er nicht kann, wird es keine Firma V. mehr geben.

     

  • vonschmeling
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    geschrieben 1593675182157

    Das Ergebnis wirst du uns in etwa einem Jahr (optimistisch!) berichten können - und bitte nicht vergessen, dass die Niederlande auf nationaler Ebene einen Gutschein rechtlich sanktioniert haben.

    Dieser ist zudem gegen eine Insolvenz abgesichert und vermutlich hast du im Moment der rechtskräftigen Entscheidung schon längst deine Reisekosten wieder, da die Einlösen in Geld nach dem Ablauf möglich ist.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
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