Nun, es gilt: GERICHTSSTAND ist der des Kunden und es gilt EU-RECHT und nicht das, eines einzelnen EU-Landes.
Schaun wir mal...
Nun, es gilt: GERICHTSSTAND ist der des Kunden und es gilt EU-RECHT und nicht das, eines einzelnen EU-Landes.
Schaun wir mal...
Wenn du da mal nicht so einiges durcheinanderwürfelst ... ?
Nein-nein, wir würfeln nicht, wir schließen die Prozesse regelmäßig erfolgreich ab. Meistens kommt es aber gar nicht zum Verfahren, da die Gegner vorher anerkennen und zahlen, um die Kosten zu minimieren. Sie profitieren trotzdem, weil rund 90% der Kunden ihre Rechte, entweder aus Unkenntnis oder aus Prozessangst nicht wahrnehmen. Diese lassen sich zum Beispiel regelmäßig auch auf Flughäfen bei Flugverspätungen mit einem Gutschein für eine Billig-Pizza abspeisen, anstatt den größten Teil des Flugpreises einzufordern.
Leider klappt die kundenbefriedigende Regelung meistens nur mit Einschaltung eines Anwalts, wie bei Vacansoleil, denn der Kunde wird einfach ignoriert. Erst wenn es anfängt, per Kostennote, Geld zu kosten, geschieht etwas, notfalls vor Gericht, was dem Anwalt natürlich nicht unrecht ist, weil er dann nochmal kassiert. Eine gute Rechtschutzversicherung gehört heute leider zur wichtigsten Risikoabsicherung.
DA BRAUCHT ES NOCH VIEL AUFKLÄRUNG!
..du trittst sehr forsch und bestimmt auf und sagst du hast über >unsere Anwaltskanzlei> ein Mahnverfahren eingeleitet.
Können ich und andere User hier davon ausgehen das du als Angestellte dieser Kanzlei arbeitest und dich auskennst, oder wenn nicht, woher beziehst du dann dein Wissen das hier ganz schnell für bare Münze genommen wird,- und dann sollten solche Aussagen natürlich auch hieb+stichfest sein.
Ja, da braucht es noch viel Aufklärung, z.B. dahingehend, dass bei einer Hotelbuchung Gerichtsstand der Erfüllungsort ist und eben genau nicht der Buchungs- oder gar Wohnort des Kunden.
Demnach ist zunächst auch die Gesetzgebung am Gerichtsstand zugrunde zu legen und nicht EU Recht.
Ggf. kann man die Entscheidung ja vor einem EU Gericht angreifen - viel Spaß dabei!
Ferner entbehrt die Bemerkung "leider klappt die kundenbefriedigende Lösung meistens nur mit Einschaltung eines Anwalts" des Nachweises und klingt für mich genauso beeindruckend, wie "99% Erfolg" durch Inkassounternehmen, die eh nur eindeutig durchbringbare Fälle überhaupt erst annehmen.
...
Du solltest wissen, dass bei einer Forderungsdurchsetzung gegen ein Unternehmen mit Gerichtsstand in den Niederlanden der Kläger - in dem Fall Du - seine Anwaltskosten nicht in voller Höhe vom Angeklagten erstattet bekommt.
Hallo kann ich eigentlich den digitalen Gutschein den ich für meine Anzahlung von Center Park bekommen habe auch an jemand anderen weitergeben da ich ihn nicht mehr in Anspruch nehmen möchte
Willkommen im Forum von HoldidayCheck!
Sicherlich hast du eine Information bekommen zu den Bedingungen der Einlösung.
Dort müsste dann auch zu erlesen sein, ob der Gutschein übertragbar ist.
Ferner kannst du ihn nach Ablauf (vermutlich Ende 2021) ausbezahlen lassen.
@vonschmeling sagte:
Gute Aussichten auf eine Kündigung mit Anspruch auf volle Erstattung des Reisespreises dürften hingegen jene Urlauber haben, die irgendwie zur Risikogruppe gehören (COPD, Cardiomyopathie, onkologische Erkrankungen etc. oder einfach wegen ihres fortgeschrittenen Alters).
Guten Tag in die Runde. Gibt es tatsächlich Fälle, wo Veranstalter die Zugehörigkeit zu einer der genannten Risikogruppen als Grund für die kostenfreie Stornierung einer Pauschalreise akzeptiert haben?
Grüße aus Berlin
Willkommen im Forum von HolidayCheck!
Schwierige Frage - weit überwiegend wurden bislang die Reisen vom Veranstalter abgesagt und gibt es insofern keine besonders solide Basis für Erfahrungen ... beruht dein Anliegen denn auf einem bestimmten Fall?
Wenn ja, möchtest du spezifizieren?
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!