• alex797
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    geschrieben 1594082975875

    Nun, es gilt: GERICHTSSTAND ist der des Kunden und es gilt EU-RECHT und nicht das, eines einzelnen EU-Landes.

    Schaun wir mal...

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1594110378115

    Wenn du da mal nicht so einiges durcheinanderwürfelst ... :confused:?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • alex797
    Dabei seit: 1593197512875
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    geschrieben 1594132736726

    Nein-nein, wir würfeln nicht, wir schließen die Prozesse regelmäßig erfolgreich ab. Meistens kommt es aber gar nicht zum Verfahren, da die Gegner vorher anerkennen und zahlen, um die Kosten zu minimieren. Sie profitieren trotzdem, weil rund 90% der Kunden ihre Rechte, entweder aus Unkenntnis oder aus Prozessangst nicht wahrnehmen. Diese lassen sich zum Beispiel regelmäßig auch auf Flughäfen bei Flugverspätungen mit einem Gutschein für eine Billig-Pizza abspeisen, anstatt den größten Teil des Flugpreises einzufordern.

    Leider klappt die kundenbefriedigende Regelung meistens nur mit Einschaltung eines Anwalts, wie bei Vacansoleil, denn der Kunde wird einfach ignoriert. Erst wenn es anfängt, per Kostennote, Geld zu kosten, geschieht etwas, notfalls vor Gericht, was dem Anwalt natürlich nicht unrecht ist, weil er dann nochmal kassiert. Eine gute Rechtschutzversicherung gehört heute leider zur wichtigsten Risikoabsicherung.

    DA BRAUCHT ES NOCH VIEL AUFKLÄRUNG!

  • hokahe0
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    geschrieben 1594144314285

    @alex797

    ..du trittst sehr forsch und bestimmt auf und sagst du hast über >unsere Anwaltskanzlei> ein Mahnverfahren eingeleitet.

    Können ich und andere User hier davon ausgehen das du als Angestellte dieser Kanzlei arbeitest und dich auskennst, oder wenn nicht, woher beziehst du dann dein Wissen das hier ganz schnell für bare Münze genommen wird,- und dann sollten solche Aussagen natürlich auch hieb+stichfest sein.

    Alle Menschen sind klug, die einen vorher, die anderen nachher.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1594144354877 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @alex797

    Ja, da braucht es noch viel Aufklärung, z.B. dahingehend, dass bei einer Hotelbuchung Gerichtsstand der Erfüllungsort ist und eben genau nicht der Buchungs- oder gar Wohnort des Kunden.

    Demnach ist zunächst auch die Gesetzgebung am Gerichtsstand zugrunde zu legen und nicht EU Recht.

    Ggf. kann man die Entscheidung ja vor einem EU Gericht angreifen - viel Spaß dabei!

    Ferner entbehrt die Bemerkung "leider klappt die kundenbefriedigende Lösung meistens nur mit Einschaltung eines Anwalts" des Nachweises und klingt für mich genauso beeindruckend, wie "99% Erfolg" durch Inkassounternehmen, die eh nur eindeutig durchbringbare Fälle überhaupt erst annehmen.

    :sleeping: ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • nate1
    Dabei seit: 1244332800000
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    geschrieben 1594191738391

    @alex797

    Du solltest wissen, dass bei einer Forderungsdurchsetzung gegen ein Unternehmen mit Gerichtsstand in den Niederlanden der Kläger - in dem Fall Du - seine Anwaltskosten nicht in voller Höhe vom Angeklagten erstattet bekommt.

    "Es gibt nix Bessas wia wos Guads."
  • Cente20
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    geschrieben 1594194376440

    Hallo kann ich eigentlich den digitalen Gutschein den ich für meine Anzahlung von Center Park bekommen habe auch an jemand anderen weitergeben da ich ihn nicht mehr in Anspruch nehmen möchte

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1594197407186

    @Cente20

    Willkommen im Forum von HoldidayCheck!

    Sicherlich hast du eine Information bekommen zu den Bedingungen der Einlösung.

    Dort müsste dann auch zu erlesen sein, ob der Gutschein übertragbar ist.

    Ferner kannst du ihn nach Ablauf (vermutlich Ende 2021) ausbezahlen lassen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • Ickbinsdoch
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    geschrieben 1594207793626

    @vonschmeling sagte:

    Gute Aussichten auf eine Kündigung mit Anspruch auf volle Erstattung des Reisespreises dürften hingegen jene Urlauber haben, die irgendwie zur Risikogruppe gehören (COPD, Cardiomyopathie, onkologische Erkrankungen etc. oder einfach wegen ihres fortgeschrittenen Alters).

    Guten Tag in die Runde. Gibt es tatsächlich Fälle, wo Veranstalter die Zugehörigkeit zu einer der genannten Risikogruppen als Grund für die kostenfreie Stornierung einer Pauschalreise akzeptiert haben?

    Grüße aus Berlin

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1594242179291

    @Ickbinsdoch

    Willkommen im Forum von HolidayCheck! :thumbsup:

    Schwierige Frage - weit überwiegend wurden bislang die Reisen vom Veranstalter abgesagt und gibt es insofern keine besonders solide Basis für Erfahrungen ... beruht dein Anliegen denn auf einem bestimmten Fall?

    Wenn ja, möchtest du spezifizieren?

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