Durchsetzung der AGBn oder Zufriedenheit der Kunden. Was ist wichtiger?

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1181654415000

    @peter

    Es ging auch nicht um unterschiedliche Branchen, sondern um das Verhältnis zwischen Verbrauchern und Vollkaufleuten, im

    Gegensatz zu Vollkaufleuten untereinander.

    Wenn ich das hier aus der angegebenen Homepage lese ...

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    "Im nicht kaufmännischen Verkehr sind Erfüllungsortklauseln nach § 29 Abs. 2 ZPO unzulässig.

    Über die Erfüllungsortklausel kann der rechtlich nicht vorgebildete Durchschnittskunde dazu verleitet werden, den falschen Gerichtsstand zu wählen. Diese Gerichtsstandsklausel ist unzulässig, da sie auch den Verkehr mit dem privaten Letztverbraucher betrifft und deshalb nach den Bestimmungen der Zivilprozessordnung unzulässig ist (§ 38 ZPO).

    Damit liegt eine gemäß § 307 BGB unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners vor (vgl. Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Gesetz, 9. Aufl. Anh. §§ 9-11, Rdn. 400; ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 83, Seite 1320 ff, Seite 1322 unter II 7 sowie BGH NJW 87, Seite 2867)."

    --------------------------------------------------------------------------------

    ... sind Zweifel an der geschilderten Praxis, wenn der Reisende

    den Hersteller verklagt, angebracht?

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Bifi44
    Dabei seit: 1106956800000
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    geschrieben 1181654431000

    @'mosaik' sagte:

    Zusammenfassung:

    a) AGB sind zulässig

    b) die AGB für Reisen in der BRD und Ö sind gesetzlich überprüft

    c) wer wo wen klagen darf ist gesetzlich geregelt

    und somit sehe ich hier keine unbotmäßige Benachteiligung von Konsumenten

    meint

    Peter

    Jo Peter,

    genau das ist die Quintessenz deiner Aussagen und sie haben damit das Niveau einer Informationsveranstaltung zum Multi Level Marketing auf die Frage ob dies nicht ein Schneeballsystem sei erreicht. :D :D :D

    Dort hört man auch genau diese Antworten man muß nur AGB durch MMM ersetzen.

    MfG Rainer

    Non Je ne regrette rien (Edith Piaf)
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1181655608000

    @'privacy' sagte:

    "Im nicht kaufmännischen Verkehr sind Erfüllungsortklauseln nach § 29 Abs. 2 ZPO unzulässig.

    Erfüllungsort bei Reisen wäre das Reiseziel --> nach dem Recht haftet aber der Reiseveranstalter für die Fehler oder Unterlassungen seiner Erfüllungsgehilfen (Flug, Transfer, Hotel usw) nach inländischem Recht udn somit käme diese Klausel gar nicht erst zum Tragen.

    Oder was wolltest du jetzt mir mitteilen? Habe ich dich nicht wirklich verstanden. Ich schreibe ja eben, dass die AGB von z. B. der TUI in diesem Punkt korrekt sind. Eben weil sie keine Klagserhebung am Erfüllungsort vereinbaren.

    :shock1:Peter

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1181655662000

    @privacy

    Den Satz "Klagen an den Veranstalter sind an dessen Sitz zu erheben" kann man aber auch kundenfreundlich auslegen. Die TUI könnte sonst doch auch verlangen, daß die Klagen beispielsweise auf Barbados einzureichen sind.

    Dies wird durch diese Klausel ebenfalls ausgeschlossen. Die Auslegung liegt also im Auge des Betrachters. womit wir wieder bei der einseitigen Auslegung wären.

    Gruß

    Berthold

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1181656427000

    Na gut, dann nochmals ohne Paragraphen:

    Erwartet wird, daß die Klageerhebung gegen einen

    Reiseveranstalter XY nicht an dessen deutschen

    Firmensitz, sondern am Wohnort des

    Reisenden möglich ist bzw.

    der Gerichtsstand vom Kunden wählbar ist.

    Das genau war der Einwurf und sollte demnach so auch möglich sein.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1181656548000

    @privacy

    Nur weil es Klauseln gibt um sich gegen jede Eventualität zu wappnen, heißt das doch nicht, daß dahinter immer Böses vermutet werden muß. Nun gibt es aber eine Spezies, die sich Politiker nennt. Diese Herren haben es so an sich, daß sie hin und wieder Ihre Arbeit tun und Gesetze ändern.

    Jede AGB die alle möglichen Kaluseln eingearbeitet hat, hat dann den Vorteil, daß sie auch weiterhin besteht, während alle anderen teuer neu gedruckt werden müssen. Ich meine, daß es vor Jahren schon einmal solch einen Fall gab. Ich habe aber keine Ahnung wer und aus welchem Grund dieser betroffen war.

    Ach ja - wie gesagt: Das Auge des Betrachters!

    Gruß

    Berthold

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1181656804000

    Vor Jahren ... bedeutet bei halbjährlichem Druck neuer

    Unterlagen und Kataloge, daß dies problemlos und

    relativ zeitnah anpaßbar wäre.

    Es bleibt also der Verdacht, Versuch macht klug ...

    Dieser Eindruck erhärtet sich da bei der Gesamtbetrachtung.

    Natürlich hat da jeder seine eigene Sichtweise.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Chiara Saluta
    Dabei seit: 1117497600000
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    gesperrt
    geschrieben 1181661714000

    @'salvamor41' sagte:

    @ Chiara Saluta

    Eigentlich wollte ich was ähnliches wie Michl antworten. Aber das hat sich nach seinem Beitrag jetzt erübrigt.

    ;)Übrigens, Chiara! Als Rheinländer bin ich ja einiges an Verballhornung von Fremdwörtern gewöhnt, aber "Plessierchen" ist mir noch nicht untergekommen. Gratulation zu Deiner Wortschöpfung! Ich kenne das eigentlich eher als "Pläsierchen", und das kommt aus dem Französischen. Aber egal! ;)

    schön das es dich erfreut,

    aber bitte Salva und der Ösi-Michel :bulb: nicht immer dieses blöde argument mit den aussterbenden dinosauriern, das hatten wir schon auf seite 1 oder 2. schlummert denn in euch keine kreativität für neue wortfindungen?

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1181663957000

    @'privacy' sagte:

    Erwartet wird, daß die Klageerhebung gegen einen Reiseveranstalter XY nicht an dessen deutschen

    Firmensitz, sondern am Wohnort des

    Reisenden möglich ist bzw.

    der Gerichtsstand vom Kunden wählbar ist.

    Das genau war der Einwurf und sollte demnach so auch möglich sein.

    dann muss das gesamte deutsche Recht reformiert werden....

    Gruß

    Peter

  • mosaik
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    geschrieben 1198322617000

    ... dann setze ich mal kurz hier fort...

    @Rüdiger

    ganz genau so müsste man vorgehen: schauen, ob der Markt oder die Anbieter stärker sind; akzeptieren, dass die gewünschten Veränderungen zugunsten des Konsumenten sich in Preiserhöhungen niederschlagen müssen;

    Grundsätzlich hast du aber schon einige Forderungen in deinen AGB's die bereits herrschendes Recht in Deutschland sind.

    Auch die Gründungsvorschläge sind denkbar.

    Aber halt nicht vergessen, dass für AGB's immer zwei notwendig sind: die, die sie wollen und die, die sie auch so als ihre eigenen akzeptieren.

    Meint

    Peter

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