Durchsetzung der AGBn oder Zufriedenheit der Kunden. Was ist wichtiger?

  • mosaik
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    geschrieben 1181300573000

    Noch ein Beispiel der Umkehrung: einst bestand ein Kunde von mir auf die Einhaltung des Vertrags (ein Linienflug). Denn laut Konsumentenrecht darf ein Reisevermittler den schriftlich bestätigen Auftrag nicht so einfach ändern.

    Ich habe den Vertrag erfüllt. Oder hätte ich den Kunden anhauen sollen, er sollte doch ein wenig Unternehmer freundlich sein und kulant mehr zahlen ;)

    Peter

  • 2007
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    gesperrt
    geschrieben 1181301476000

    @ salvamor41

    meinst du nicht das du da ein wenig blauäugig bist.

    ich kann doch nicht einen vertrag unterschreiben und mich hinterher über die bedinungen beschweren.

    und alles mit kulanz usw. zu begründen kann auch nicht der sinn des vertragsrechts sein .

    mein fazit ist

    wer einen vertrag unterschreibt muß auch mit den bedingungen leben.

    oder er sucht sich vertragspartner die mit seinen vorstellungen gleich sind oder denen sehr nahe kommen.

  • Sokrates
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    geschrieben 1181301936000

    @mosaik

    Dem ist nichts hinzuzufügen!

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • ADEgi
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    geschrieben 1181302636000

    Klasse Beitrag von Mosaik!!!

    Ich sehe das genau so. Außerdem stellen wir uns doch einmal den Fall vor, daß bis kurz vor Abflug nur 20 % Stornokosten wären. Glaubt denn ernsthaft noch jemand dran, daß es dann noch Last Minute gäbe?

    Ich würde doch auch kurz vor Reiseantritt neu buchen und dann stornieren und dadurch eventuell etliche Prozente sparen.

    Außerdem kann jeder, der dies möchte problemlos diese Kosten umgehen. Einfach einen Linienflug buchen, der kostenlos stornierbar ist, das Hotel selbst und direkt reservieren, mit dem Taxi dorthin kommen und schon sind alle Probleme gelöst!

    Warum das in der Praxis nicht geschieht - oder nur äußerst selten? Man möge einfach auf den Preis schauen und sich auch überlegen wie diese bei "Kundenfreundlicheren-Bedingungen" bei Pauschalreisen steigen. Aber wäre das dann noch kundenfreundlich?

    Gruß

    Berthold

  • salvamor41
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    geschrieben 1181306486000

    @ 2007

    Du hast leider den Sinn der Diskussion überhaupt nicht verstanden.

    Ich habe nicht in Abrede gestellt, daß es in der Reisebranche, wie in jedem anderen Gewerbe, Geschäftsbedingungen geben muß, die die gesamten Geschäftsabläufe regeln. Und ob ich die jetzt vorher durchlese oder nicht, ändert nichts an der Tatsache, daß ich sie mir im Zweifelsfall unter die Nase halten lassen muß, wenn es hart auf hart kommt. Ich habe deutlich zum Ausdruck gebracht, daß ich das anerkenne. Insoweit ist mir der Inhalt Deines Beitrags schleierhaft.

    Mir geht es um Wertigkeit und Auslegung dieser AGBn. Hier im Forum laufen einige geradezu mit den AGBn unter dem Arm durch die Gegend, die jedem, der es wagt, Reklamationen anzubringen bzw. Schwachstellen seiner Reise aufzuzeigen, erst mal prophylaktisch unter die Nase gehalten wird.

    Für mich ist das ein Zeichen deutlicher Schwäche: Ich bin argumentativ so schwach bestückt, daß ich die AGB vorschicke, um mir die lästigen Kunden von der Pelle zu halten.

    Ich stelle mir unter Kundenzuwendung was anderes vor, nämlich den konstruktiven Dialog mit den Reisegästen zur Beseitigung von Unzufriedenheit und, um den Kunden weiter zu behalten.

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • salvamor41
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    geschrieben 1181308337000

    @ mosaik

    Dein Beitrag bestätigt eigentlich nur meine eingangs erklärten Auffassungen, denn ganz an den Anfang Deiner Betrachtungen stellst Du erst einmal ganz plakativ die Bedeutung der AGB und, daß es den einen oder anderen wurmt, per AGB an eine Bindung an eine einmal getroffene Entscheidung erinnert zu werden.

    Ja, ja, und die AGBn der deutschen Veranstalter sind alle juristisch wasserdicht.

    Das genau ist das typische Verhaltensschema, das ich anprangere. Besser hätte man es nicht dokumentieren können.

    Also, um es auch Dir noch mal deutlich zu machen: Ich bestreite nicht, daß es eine Notwendigkeit für Geschäftsbedingungen gibt, die den Geschäftsablauf im Hintergrund juristisch begleiten. Und ich bestreite auch nicht, daß diese AGBn alle ohne Ausnahme juristisch geprüft und für gut befunden wurden. Warum sollte es diese Bedingungen auch ausgerechnet in der Reisebranche nicht geben?

    Was ich bemängele, ist, daß die AGBn von viel zu vielen quasi zum Primat des Geschäftes erklärt werden. Die Absicht ist klar: Man will den juristisch unerfahrenen, unbedarften Reisegast mit diesen Paragraphen einschüchtern. Denn die Veranstalter wissen ganz genau, daß kaum ein Reisegast sich der Mühe unterzieht, diese Bedingungen zu lesen. Und die meisten, die sie lesen, verstehen die Tragweite dessen, was da steht, überhaupt nicht, weil ihnen verständlicherweise die juristischen Kenntnisse fehlen. Das ist der Grund, daß diese AGBn möglichst so kompliziert formuliert werden, daß die meisten die Lektüre schon nach wenigen Zeilen beenden, sofern sie das Geschriebene überhaupt lesen können, weil die Schrift bewußt klein gehalten ist.

    Du schreibst, daß man nicht auf jeden einzelnen Kunden eingehen kann, der da mit irgendwelchen Reklamationen ankommt, weil das MILLIONEN von Reisenden sind. Du setzt also hier die Anzahl der Reisebucher mit der der Reklamierer gleich. Ich dachte immer, habe das schon oft gelesen, daß die Reklamationsraten bei Pauschalreisen geradezu marginal sind. Es sind also demnach keine MILLIONEN, mit denen man sich zu beschäftigen hat. "Masse muß normiert werden-nur so läßt sie sich abhandeln", schreibst Du.

    Ist das nicht einer der Gründe, warum sich immer mehr Urlauber für Individualurlaub entscheiden?

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • Chiara Saluta
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    gesperrt
    geschrieben 1181309028000

    @'salvamor41' sagte:

    @ 2007

    Du hast leider den Sinn der Diskussion überhaupt nicht verstanden.

    Ich habe nicht in Abrede gestellt, daß es in der Reisebranche, wie in jedem anderen Gewerbe, Geschäftsbedingungen geben muß, die die gesamten Geschäftsabläufe regeln. Und ob ich die jetzt vorher durchlese oder nicht, ändert nichts an der Tatsache, daß ich sie mir im Zweifelsfall unter die Nase halten lassen muß, wenn es hart auf hart kommt. Ich habe deutlich zum Ausdruck gebracht, daß ich das anerkenne. Insoweit ist mir der Inhalt Deines Beitrags schleierhaft.

    Mir geht es um Wertigkeit und Auslegung dieser AGBn. Hier im Forum laufen einige geradezu mit den AGBn unter dem Arm durch die Gegend, die jedem, der es wagt, Reklamationen anzubringen bzw. Schwachstellen seiner Reise aufzuzeigen, erst mal prophylaktisch unter die Nase gehalten wird.

    Für mich ist das ein Zeichen deutlicher Schwäche: Ich bin argumentativ so schwach bestückt, daß ich die AGB vorschicke, um mir die lästigen Kunden von der Pelle zu halten.

    Ich stelle mir unter Kundenzuwendung was anderes vor, nämlich den konstruktiven Dialog mit den Reisegästen zur Beseitigung von Unzufriedenheit und, um den Kunden weiter zu behalten.

    Ach ja :question:

    Ist es nicht vielleicht eher so, dass, sofern man keine AGB's ins Rennen schicken würde, KEINE Rechtssicherheit auf beiden seiten hätte :frage: mit dem Ergebnis, sich mühsam Fall per Fall einzeln mit dem Kunden zu einigen :frage:

    Frag: WER möchte denn dass bezahlen :frage: :frage: :frage:

    Nehmen wir mal ein mittelständisches Unternehmen, mit vielelicht 1MIO. Kunden bei einer Stornoquote von 20%, das hieße 200.000 Kunden die nicht mehr reisen möchten, können.

    Bei Fall zu Fall bräuchte das Unternehmen mind. 150 Angestellte, da solche Diskussionen ja auch sehr Zeitintensiv sind, , die nur mit der Regulierung beschäftigt weden, also nur Verwaltung, die Kosten hierfür hätten natürlich auch Auswirkungen auf den Reisepreis etc...

    so Du *blauäugiger* Individualist it's your turn

  • salvamor41
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    geschrieben 1181310934000

    @'Chiara Saluta' sagte:

    [Ist es nicht vielleicht eher so, dass, sofern man keine AGB's ins Rennen schicken würde, KEINE Rechtssicherheit auf beiden seiten hätte :question: mit dem Ergebnis, sich mühsam Fall per Fall einzeln mit dem Kunden zu einigen :frage:

    Wer bekommt denn wirklich Rechtssicherheit? Doch nur der Veranstalter, weil die AGBn von Justitiaren der Veranstalter verfaßt wurden. Welche Rechte der Kunden sind denn da wirklich aufgeführt? Da stehen die Rechte der Veranstalter drin, sonst nichts! Wie könnte es auch anders sein?

    Your turn, werte Chiara... ;)

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • Chiara Saluta
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    geschrieben 1181311684000

    Nein,

    Da stehen die Rechte der Veranstalter drin und die Rechte des Kunden.

    Nochmals, auch für *blauäuige* Weltverbesserer, wären die AGB's im Reiserecht anders verfaßt, als sie jur. geprüft und mit geltendem recht im Einklang (noch so ein Recht, Salva, nennt sich BGB ;)). wären die Auswirkungen und Auswucherungen für beide seiten nicht akzeptabel und würden alles nur noch mehr verkomplizieren und was wichtiger ist auch VERTEUERN.

    iT's up to u

  • ADEgi
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    geschrieben 1181311771000

    Hallo,

    hier bin ich ganz klar auf Chiaras Seite. Außerdem stehen die Rechte und Pflichten beider in den AGB's. Somit herrscht natürlich immer Rechtssicherheit für beide. Es wird ja so schon wegen jedem ....... geklagt. Manchmal mit für mich völlig abstrusen Resultaten.

    Daraus bedingt wurden auch die AGB's so umfangreich. Und wenn hier im Forum die AGB's zitiert werden, dann doch genau darum, weil die wenigsten diese wirklich lesen. Bevor also jemand schimpft, muß man Ihm doch auch sagen dürfen, daß er dazu eigentlich kein Recht hat.

    Im übrigen finde ich nicht, daß die AGB#s zu klein gedruckt sind. Warum sollten die Veranstalter sich auch die Mühe machen diese auf zehn Seiten auszuwalzen. Deswegen werden die nicht einmal mehr gelesen als sonst.

    Gruß

    Berthold

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