Durchsetzung der AGBn oder Zufriedenheit der Kunden. Was ist wichtiger?

  • privacy
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    geschrieben 1181329695000

    @salvamor41

    Da hast Du ja wieder den „wunden Punkt“ getroffen. Natürlich bekommst Du hier kaum Zustimmung. Triffst es doch wirklich

    den Nerv und die Kasse der gesamten Branche.

    Es ist schon bezeichnend, wenn man liest, die AGB's sind auch für den Kunden da. Natürlich - um Ansprüche der Reiseveranstalter in allen erdenklichen Lebenslagen abzusichern.

    Oder gibt es gar einen Beirat oder so etwas, wo Kunden am runden Tisch ihre Meinungen und berechtigten Wünsche äußern können und diese sich in den AGB's zur Erhöhung der Kundenzufriedenheit widerspiegeln?

    Außer in diesem Forum ist mir da keine Mitsprachemöglichkeit bekannt.

    Aber bleiben wir mal bei den Fakten. Aus mehr als 50 Jahren „Reise-Diktatur“ werden rechtliche Gegebenheiten als „nicht zu beanstanden“ abgeleitet. So hat es zwar durchaus gerichtliche Überprüfungen hinsichtlich der Anzahlungsmodalitäten und deren Höhe von 20 Prozent gegeben.

    Aber gerichtliche Überprüfungen der veranschlagten "Rücktritts- Pauschalen“ - bei kurzfristigen Absagen so von 80 – 100 Prozent ohne Nachweis -darüber fehlen mir entsprechende Urteile. Aber vielleicht kann da jemand etwas beisteuern. Würde sonst aber auch wirklich mal Zeit, diese einseitigen AGB-Klauseln (wer will denn ernsthaft behaupten, diese wären für die Kunden gemacht :D), auf deren rechtliche Haltbarkeit hin zu prüfen.

    Nun, persönlich habe ich die Konsequenzen hieraus bereits gezogen.

    Selbstverständlich werden AGB's bei Flug, Hotel, Mietwagen usw. akzeptiert.

    Aber die gebuchten Hotels oder der Mietwagen schlagen bei kurzfristigem Rücktritt nicht mit diesen – man muß sich den Betrag mal auf der Zunge zergehen lassen - > 80-100 Prozent Rücktrittspauschale <in das Kontor, pardon die Geldbörse.

    Dieses Lastminute-Refinanzierungs-Programm zu Lasten etlicher Kunden führt letztlich zu überteuerten Urlaubsreise-Basispreisen.

    Dann lieber Verzicht auf Lastminute und faire Preise

    und auch reelle (Storno-) Bedingungen.

    Nur so käme m.E. die Pauschalreise trotz aller

    Umwälzungen und Veränderungen wieder in die Erfolgsspur.

    PS: Gerade von einer wunderschönen (Individual-) Urlaubsreise zurück:

    Hotel-Stornokosten hätten bei Rücktritt weniger als 24 Stunden

    vor Anreise bei einer Stornierungsgebühr in Höhe des Zimmer-

    preises für 1 Übernachtung gelegen. Und das ist bei renommierten

    Hotelketten wie Holiday Inn, Solmelia, Barcelo usw. der Fall.

    Und das Reiseveranstalter (vielleicht die ganz kleinen?)

    von den Hotels mit derartigen Kosten belastet werden,

    wenn ich als Endkunde problemlos zurücktreten kann,

    ist in der heutigen Zeit kaum mehr vorstellbar.

    Mietwagen-Stornogebühren wären nicht angefallen, auch bei Noshow.

    Flugkosten 100 Prozent Storno, aber bei lächerlich geringem Umfang

    am Gesamtpreis wären auch noch die Steuern- und Gebühren

    bei Stornierung erstattet worden. Risiko geringer als der

    Abschluß einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.

    Wie hier schon jemand schrieb, man muß sich die Bedingungen

    nach eigenen Wünschen und Vorstellungen aussuchen.

    Und das ist problemlos möglich. Zu Lasten der Reiseveranstalter.

    Zurück zum Statement von Salvamor.

    Nichts anderes, als darauf aufmerksam zu machen, daß Kunden andere Wege gehen können, lag (vermutlich) in seinem Hinweis.

    Aber das ist wie mit dem Fisch und dem Chre-Indianer:

    Erst, wenn der letzte Fisch gefangen, der letzte Baum gerodet,

    der letzte Fluß vergiftet ist, dann werdet ihr einsehen, daß man Geld nicht essen kann.

    Frei übersetzt für die Reisebranche:

    Erst, wenn der letzte Kunde abgesprungen,

    das Flugzeug auch ohne Reiseveranstalter gefüllt

    und auch das kleinste Hotel direkt gebucht wird,

    werdet ihr einsehen, daß AGB's keine Einbahnstraße sein können.

    Schönes Wochenende dann noch ...

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Erika1
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    geschrieben 1181331809000

    An anderer Stelle schrieb ich, dass sie AGB für beide Seiten gelten, aber...

    Schaut man sich beliebige VA-AGB etwas genauer an, stellt man fest, dass die Pflichten des Kunden sehr detailliert dargestellt sind, auf die Rechte des Kunden jedoch weniger eingegangen wird.

    Die Verpflichtungen des Reiseveranstalters werden butterweich umschrieben, z.B.

    Leistungen, Preise

    Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in Katalog, Internet, Flyer und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung.

    Wir alle kennen die blumigen Hotel- und Leistungsbeschreibungen in den Katalogen und die aussageschwachen Buchungsbestätigungen.

    Ein wunderbarer Passus ist auch der, dass der Veranstalter nach Vertragsabschluss Änderungen durchführen kann, diese dürfen nur den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

    Vereinfacht ausgedrückt, denn gerade dieser Punkt ist in den AGB weitaus eleganter umschrieben.

    Und dazu die leidigen Änderungen von Flugzeiten, Fluggeräten und Fluggesellschaften.

    Liest man sich die Veranstalter-AGB wirklich mal durch, kann man den Eindruck gewinnen, man kauft die Katze im ****.

    Im Forum werden immer wieder Fragen zu Flugzeiten usw. gestellt. Viele Urlauber scheinen sich darüber zu ärgern, letztendlich aber wird jede Änderung hingenommen, weil das eben so Usus ist.

    Zu den Storno"gebühren"

    Es gibt bei TUI z.B. unterschiedliche Staffeln: bei TOP-Angeboten etc. beträgt das Storno bis zum 31. Tag vor Reisebeginn bereits 40 %, ab dem 15. Tag 75 %, ab dem 8. Tag 85 %, danach sind es dann 95 %.

    Bei Tickets/Eintrittskarten werden 95 % Storno verlangt.

    Wie von privacy erwähnt, werden bei Mietwagen-Reservierungen, die der Urlauber ohne Veranstalter bucht, auch bei Nichtabnahme des Autos keine Stornogebühren verlangt.

    Bei TUI kostet das 90 % des Mietpreises...

    Wenn Urlauber sich genauer informieren würden, schon immer genauer informiert hätten, gäbe es VA-AGB in dieser Form vielleicht nicht mehr...

  • 2007
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    gesperrt
    geschrieben 1181332050000

    @ salvamor 41

    so wie ich lesen durfte bin ich nicht alleine der deiner einer nicht versteht. ( hast dich nicht richtig aus gedrückt ???)

    du kannst gern ein unternehmen deiner vorstellungen gründen.

    schreib mir aber bitte auch dann ganz ehrlich wenn du wieder insolvent bist. weil die so nicht informierten urlauber dich mit regresansprüchen überollt haben.

    @ privacy

    @'privacy' sagte:

    ........

    Oder gibt es gar einen Beirat oder so etwas, wo Kunden am runden Tisch ihre Meinungen und berechtigten Wünsche äußern können und diese sich in den AGB's zur Erhöhung der Kundenzufriedenheit widerspiegeln?

    Außer in diesem Forum ist mir da keine Mitsprachemöglichkeit bekannt.

    dann schaust bitte hier dann bist auch endlich auf dem laufenden.

  • ADEgi
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    geschrieben 1181332224000

    Hallo privacy,

    komisch ist, daß Du anscheinend keinerlei Probleme mit 100% Stornokosten hast, wenn der Preis sich in einem "lächerlich geringem Umfang bewegt". Heißt bei 50,- Euro ist es dir völlig egal, bei 1.000,- Euro schreist Du wie am Spiess!

    Ich finde es immer wieder Klasse, wie sich manche Leute hier ungefragt selbst wiederlegen.

    Super Beitrag!

    Berthold

  • privacy
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    geschrieben 1181332419000

    @ADEgi

    Bin ich der Sponsor irgendeines Reiseveranstalters

    oder Vermittlers? Deine Logik ist umwerfend.

    Widerlegen kannst Du meine Gesamtkalkulation

    eh' nicht ;)

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Erika1
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    geschrieben 1181332467000

    2007,

    die Schlichtungsstelle ist nicht für Pauschalreisen zuständig.

    Kopie:

    Ihre Beschwerde

    Sie haben ein Problem bei Ihrer Fernverkehrsreise mit der Bahn, dem Flugzeug, dem Schiff oder dem Bus gehabt und auf Ihre Beschwerde beim Verkehrsunternehmen keine oder eine wenig zufriedenstellende Antwort erhalten? Dann können Sie sich hier direkt per Online-Formular an die Schlichtungsstelle Mobilität wenden: Einfach die folgenden Felder ausfüllen und absenden.

    Bitte beachten Sie: Die Schlichtungsstelle Mobilität ist nicht für Pauschalreisen zuständig.

  • 2007
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    gesperrt
    geschrieben 1181333154000

    @'salvamor41' sagte:

    Ich lese für meinen Geschmack hier im Forum viel zu oft, daß von Seiten der anwesenden Reisebüro- oder Veranstaltermitarbeiter, von Reiseleitern oder anderweitig im Reisegeschäft tätigen auf die jeweilige AGB verwiesen wird.

    Welchen Sinn sollte es für einen Veranstalter/Reisebüro geben, einen Urlauber zu zwingen, irgendwo Urlaub zu machen, wo er partout aus welchen Gründen auch immer nicht hin will, auch wenn die rechtliche Situation eindeutig für den Veranstalter spricht.

    Damit wird doch nur dokumentiert: Hauptsache, wir haben den Umsatz gemacht! Wie Du, Urlauber, mit der Situation fertig wirst, daß Du da nicht mehr hin willst, obschon Du wasserdicht gebucht hast, interessiert uns nicht mehr. Deine zwischenzeitlichen Erkenntnisse, daß das Hotel eine einzige Baustelle oder von Baustellen umgeben ist, miserabel in den Hotelbewertungen der einschlägigen Portale abschneidet, interessiert uns in diesem Zusammenhang auch nicht. Du hast die Reise zu bezahlen und anzutreten!

    Warum ist es nicht möglich, sich mit dem Kunden zusammenzusetzen und eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen, die den Kunden dazu brächte, auch beim nächsten Mal wieder bei diesem Veranstalter zu buchen?

    Was ist wichtiger? Die Durchsetzung der AGB oder die Zufriedenheit der Kunden?

    hallo erika1

    auch flüge bahnfahrten schiffsfahrten kann ich bei einem reiseveranstalter/reisebüro tätigen nicht nur eine pauschalreise

    für die pauschalreise empfehle ich einen fachanwalt

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1181333531000

    @2007

    Womit auch für diese Einzelleistungen ( ab 2 Einzelleistungen

    ist es eine Pauschalreise) wiederum horrende Stornokosten

    anfallen würden, es bleibt bei kundenunfreundlichen AGB's ...

    Wenn Du aufmerksam gelesen hättest, war die Rede von den

    AGB's der Reiseveranstalter und einem Mitspracherecht

    dort. Das hat mit einer nachträglichen Einrede bei

    irgendeiner Schlichtungsstelle (wenn das Kind

    bereits in den Brunnen gefallen ist)

    recht wenig zu tun...

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • 2007
    Dabei seit: 1178755200000
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    gesperrt
    geschrieben 1181333820000

    @'privacy' sagte:

    @2007

    Womit auch für diese Einzelleistungen ( ab 2 Einzelleistungen

    ist es eine Pauschalreise) wiederum horrende Stornokosten

    anfallen würden, es bleibt bei kundenunfreundlichen AGB's ...

    Wenn Du aufmerksam gelesen hättest, war die Rede von den

    AGB's der Reiseveranstalter und einem Mitspracherecht

    dort. Das hat mit einer nachträglichen Einrede bei

    irgendeiner Schlichtungsstelle (wenn das Kind

    bereits in den Brunnen gefallen ist)

    recht wenig zu tun...

    dann halte ich wie mit salvamor41

    mach selber einen laden auf und wenn du nach einem jahr ohne deine hier verschmäten agb´s auskommst kannst dich ja mal wieder melden .

    aber ich befürchte du bist eher bei harz 4

  • Erika1
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    geschrieben 1181333837000

    Und wenn das Kind dann in den Brunnen gefallen ist, wären Fachanwälte oftmals nicht notwendig, wenn die Bestimmungen und auch die Leistungsbeschreibungen für den Kunden weniger schwammig, sondern eindeutig formuliert wären.

    Man muss sich nur die Katalogsprache anschauen...

    Nicht jeder hat die Möglichkeit sich im Internet zu informieren. Er kauft seine Reise, nachdem er ein oder zwei Bilder des Hotels gesehen hat und nach der dürren Leistungsbeschreibung glaubt, er habe das für sich optimale Hotel gefunden.

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