Da hast Du ja wieder den „wunden Punkt“ getroffen. Natürlich bekommst Du hier kaum Zustimmung. Triffst es doch wirklich
den Nerv und die Kasse der gesamten Branche.
Es ist schon bezeichnend, wenn man liest, die AGB's sind auch für den Kunden da. Natürlich - um Ansprüche der Reiseveranstalter in allen erdenklichen Lebenslagen abzusichern.
Oder gibt es gar einen Beirat oder so etwas, wo Kunden am runden Tisch ihre Meinungen und berechtigten Wünsche äußern können und diese sich in den AGB's zur Erhöhung der Kundenzufriedenheit widerspiegeln?
Außer in diesem Forum ist mir da keine Mitsprachemöglichkeit bekannt.
Aber bleiben wir mal bei den Fakten. Aus mehr als 50 Jahren „Reise-Diktatur“ werden rechtliche Gegebenheiten als „nicht zu beanstanden“ abgeleitet. So hat es zwar durchaus gerichtliche Überprüfungen hinsichtlich der Anzahlungsmodalitäten und deren Höhe von 20 Prozent gegeben.
Aber gerichtliche Überprüfungen der veranschlagten "Rücktritts- Pauschalen“ - bei kurzfristigen Absagen so von 80 – 100 Prozent ohne Nachweis -darüber fehlen mir entsprechende Urteile. Aber vielleicht kann da jemand etwas beisteuern. Würde sonst aber auch wirklich mal Zeit, diese einseitigen AGB-Klauseln (wer will denn ernsthaft behaupten, diese wären für die Kunden gemacht :D), auf deren rechtliche Haltbarkeit hin zu prüfen.
Nun, persönlich habe ich die Konsequenzen hieraus bereits gezogen.
Selbstverständlich werden AGB's bei Flug, Hotel, Mietwagen usw. akzeptiert.
Aber die gebuchten Hotels oder der Mietwagen schlagen bei kurzfristigem Rücktritt nicht mit diesen – man muß sich den Betrag mal auf der Zunge zergehen lassen - > 80-100 Prozent Rücktrittspauschale <in das Kontor, pardon die Geldbörse.
Dieses Lastminute-Refinanzierungs-Programm zu Lasten etlicher Kunden führt letztlich zu überteuerten Urlaubsreise-Basispreisen.
Dann lieber Verzicht auf Lastminute und faire Preise
und auch reelle (Storno-) Bedingungen.
Nur so käme m.E. die Pauschalreise trotz aller
Umwälzungen und Veränderungen wieder in die Erfolgsspur.
PS: Gerade von einer wunderschönen (Individual-) Urlaubsreise zurück:
Hotel-Stornokosten hätten bei Rücktritt weniger als 24 Stunden
vor Anreise bei einer Stornierungsgebühr in Höhe des Zimmer-
preises für 1 Übernachtung gelegen. Und das ist bei renommierten
Hotelketten wie Holiday Inn, Solmelia, Barcelo usw. der Fall.
Und das Reiseveranstalter (vielleicht die ganz kleinen?)
von den Hotels mit derartigen Kosten belastet werden,
wenn ich als Endkunde problemlos zurücktreten kann,
ist in der heutigen Zeit kaum mehr vorstellbar.
Mietwagen-Stornogebühren wären nicht angefallen, auch bei Noshow.
Flugkosten 100 Prozent Storno, aber bei lächerlich geringem Umfang
am Gesamtpreis wären auch noch die Steuern- und Gebühren
bei Stornierung erstattet worden. Risiko geringer als der
Abschluß einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.
Wie hier schon jemand schrieb, man muß sich die Bedingungen
nach eigenen Wünschen und Vorstellungen aussuchen.
Und das ist problemlos möglich. Zu Lasten der Reiseveranstalter.
Zurück zum Statement von Salvamor.
Nichts anderes, als darauf aufmerksam zu machen, daß Kunden andere Wege gehen können, lag (vermutlich) in seinem Hinweis.
Aber das ist wie mit dem Fisch und dem Chre-Indianer:
Erst, wenn der letzte Fisch gefangen, der letzte Baum gerodet,
der letzte Fluß vergiftet ist, dann werdet ihr einsehen, daß man Geld nicht essen kann.
Frei übersetzt für die Reisebranche:
Erst, wenn der letzte Kunde abgesprungen,
das Flugzeug auch ohne Reiseveranstalter gefüllt
und auch das kleinste Hotel direkt gebucht wird,
werdet ihr einsehen, daß AGB's keine Einbahnstraße sein können.
Schönes Wochenende dann noch ...